4. LEISTUNGEN VON ECHO PROJECTS
4.1. Echo Projects wird nach Maßgabe der hier vorliegenden AGB sicherstellen, dass die vom Kunden gelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Werbemittel im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der Plattform ALLE ANGELN bzw. anderen vertraglich vereinbarten Kanälen ausgeliefert werden.
4.2. Echo Projects gewährleistet nur die Veröffentlichung der vereinbarten Werbemittel. Eine Zusage oder Angabe über die konkrete Werbewirksamkeit der Werbemittel oder die Erwartung damit verbundener Werbeerfolge wird durch Echo Projects explizit ausgeschlossen.
4.3. Jede Werbeschaltung erfolgt stets nur bis zur Erreichung der im Einzelvertrag festgelegten Höchstzahl an Ad Impressions oder AdKlicks (Medialeistung) oder bis zum Ende des vereinbarten Schaltungszeitraums.
4.4. Eine Verlängerung des vereinbarten Schaltungszeitraums ist durch Vereinbarung der Parteien in Textform möglich, sofern dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
4.5. Für den Fall dass Echo Projects dem Werbekunden die Lieferung einer bestimmten Anzahl an AdImpressions oder AdKlicks (Medialeistung) innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesichert hat und die zugesicherte Anzahl innerhalb dieses Zeitraums nicht vollständig erreicht wurde, ist Echo Projects berechtigt aber nicht verpflichtet, den Schaltungszeitraum zu verlängern, um die noch fehlende Medialeistung nachzuliefern. Die Fristen zur Nachlieferung werden hierbei mit dem Werbekunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abgestimmt. Kann Echo Projects die vereinbarte Medialeistung auch innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht erbringen, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für die nicht gelieferte Leistung anteilig zu mindern.
4.6. Bei der Schaltung von Werbeanzeigen, die an bestimmte Zielgruppen ausgeliefert werden sollen (bspw. Geo-Targeting, interessensbasierte Zielgruppen), kann es kann es je nach Laufzeit der Kampagne zu Unterschreitungen der vereinbarten Medialeistungen kommen. Es gilt hiermit als vereinbart, dass eine Abweichung von bis zu 3% der vereinbarten Medialeistung weder für den Auftraggeber noch für Echo Projects Kompensationsansprüche begründet.
4.7. Es besteht kein Anspruch auf eine gleichmäßige Auslieferung des vereinbarten Buchungsvolumens über den Schaltungszeitraum. Die Schaltung der Werbemittel erfolgt nach Verfügbarkeit. Höherwertige Buchungen haben bei der Auslieferung Vorrang.
4.8. Echo Projects ist berechtigt, Werbemittel des Werbekunden in Bezug auf Format, Größe und technische Eigenschaften zu bearbeiten, sofern dies aus technischen Gründen für die Auslieferung der Werbemittel erforderlich und für den Werbekunden zumutbar ist. Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, ist Echo Projects zudem berechtigt, Werbemittel als Werbung kenntlich machen zu lassen und mit dem Wort „Werbung“ oder “Anzeige” zu versehen.
4.9. Echo Projects ist nicht verpflichtet, für den Werbekunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit Echo Projects solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten Gebühren oder Stundensätze gesondert zu vergüten.
4.10. Durch Echo Projects besteht keine Überprüfungspflicht für Werbemittel sowie ausgehende Links und deren Zielseiten. Etwaige Überprüfungen durch Echo Projects entbinden den Werbekunden nicht von seiner Verantwortung für die geschalteten Werbemittel, ausgehende Links und deren Zielseiten.
4.11. Echo Projects behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die Werbemittel oder Zielseiten gegen die oben genannten Ziffern 3.1. bis 3.5. verstoßen könnten. Echo Projects behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität abzulehnen, wenn ihre Schaltung für Echo Projects oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Echo Projects wird den Werbekunden über die Unterbrechung der Schaltung unter Angabe der Gründe unverzüglich informieren. Bei einer endgültigen Beendigung der Schaltung vermindert sich der Vergütungsanspruch von Echo Projects um die hierdurch ersparten Aufwendungen.