2 Handruten mit je einem Haken.
Beiträge
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Marc Wolf1
Hallo zusammen.
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ich bin möchte zum ersten Mal Spinnfischen gehen am Fluss. jetzt steht aber in der Bestimmung das man 2 Handruten mit je einem Haken verwenden darf.
was heißt das genau bezüglich Kunstköder?
darf ich Kunstköder mit Angst Drilling verwenden. bin mir sehr unsicher ob ich mit Spinner ect angeln darf wo in der Regel ja ebenfalls ein Drilling drauf ist.
würde mich um Aufklärung freuen. -
Rayk80
Spinnfischen mit 2 Ruten wird nix, es sei denn du hast zufällig 4 Arme. 😂 Die 2 Handangeln (Ruten) sind auf das Grund und Posenfischen bezogen. Für das Spinnfischen ist in der Regel nur eine Rute erlaubt. Beides kombiniert ist meistens auch nicht erlaubt. Bei Kunstköder sind mehrere Haken Bauart bedingt erlaubt. Ein Drillingshaken ist auch ein Haken mit mehreren Spitzen. Also nix illegal oder so. Verboten sind Mehrfachhakensysteme wie sie beim Meeresfischen zum Einsatz kommen. Also Heringspaternoster und so.
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Unbekannt
Wo steht denn das? Hast du mal eine Quelle?
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Marc Wolf1
hier sind die Bestimmungen. und schonmal danke für die Antworten
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Rayk80
So ist es zB am Rhein in NRW. An welchem Fluss geangelt werden soll, geht aus der eigentlichen Frage nicht hervor.
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Unbekannt
Also ein Haken ist ein Haken. Somit ist ein zweiter (Angstdrilling) nicht erlaubt, da es dann ja ein zweiter Haken ist. Ein Drilling alleine sollte aber kein Problem sein.
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Marc Wolf1
stimmt schon. ich werde Mal beim Verein anrufen und hinterfragen um alle Missverständnisse zu beseitigen. vielen Dank euch für die Antworten ^^
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Unbekannt
@Rayk80: Wenn der Fragesteller eine Gewässerordnung vorlegt und dort nur ein Haken erlaubt ist, kann man davon ausgehen, dass er auch in diesen Gewässern Angeln will. Oder? Alles andere macht in meiner Welt überhaupt keinen Sinn.
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Rayk80
Firestorm, in der Frage steht nur daß er zum ersten Mal an einem Fluss angeln möchte. Wo und welcher unbekannt. Aufklärung kam erst später. Aber der gute Marc wird den Verein anrufen und fragen, dann ist alles safe. Ich bin aufgrund der anfänglich fehlenden Infos vom großen Fluss bei mir ausgegangen und habe die hiesigen Regeln weitergegeben. Klar, es ist nicht überall gleich. Aber grob kann man sich schon orientieren. Ganz genau kann es eh nur der Bewirtschafter beantworten.
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Unbekannt
Richtig. Ich gehe aber hier davon aus, dass es bei einem Haken bleibt. Diese Regelung ist ja für Gastangler und die schreiben das ja nicht ohne Grund so.
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