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  • Profilbild Luis Sdt

    Ich bin M (14) und wollte eine Angelkarte für mein Gewässer kaufen der Typ im Angelladen meinte das es nicht geht er darf mich nicht alleine ans Wasser lassen nur mit einem Erwachsenen aber man darf doch mit 14 alleine Angeln oder ? (Wohne in bw)

    03.09.24 09:07 1
  • Profilbild Housemeister

    Dann hat der Typ entweder Recht oder nicht. Genauso wie hier die Leute im Forum. Lies am besten mal in der Fischereiverordnung deines Bundeslandes die entsprechenden Passagen durch.

    03.09.24 09:10 4
  • Profilbild Lutz E.

    Hallo. In Thüringen darfst du, alleine angeln gehen, wenn du im Besitz des Fischereischeins bist.

    03.09.24 09:14 3
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  • Profilbild Marcel Landsmann

    Kommt drauf an ob du schon den richtigen angelschein oder noch den Jugendfischereischein hast
    Mit dem jugendschein darfst du in Baden Württemberg nich ohne Aufsicht eines Erwachsenen Angeln
    Wenn du allerdings deine Prüfung schon abgelegt und einen Fischereischein hast darfst du natürlich auch alleine Angeln

    03.09.24 09:18 6
  • Profilbild Lucabu11

    Was hast du? Jugendfischerischein oder Angelschein

    03.09.24 18:13 0
  • Profilbild angler maxi

    Ich habe den allgemeinen Fischereischein und habe letztens eine Angelkarte für die Ems gekauft. Und da war das so das man die Angelkarte nur in Begleitung eines Volljährigen bekommen durfte aber alleine angeln gehen darf… (Haftungsausschluss✌️)

    03.09.24 18:33 1
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  • Unbekannt

    Ich wohn in RLP bin 15 habe den blauen Fischereischein und hab aber schon mit 14 alleine geangelt

    03.09.24 18:44 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    hier gehts um BW

    03.09.24 18:49 0
  • Profilbild angler maxi

    Sorry

    03.09.24 18:50 0
  • Profilbild Housemeister

    @Luis Sdt und genau das meinte ✌🏼

    03.09.24 18:52 0
  • Profilbild c m

    Nach

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    „…Jugendfischereischein
    (1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fi-schereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) erteilt werden, soweit sie nicht die für die Ausstel-

    lung eines Fischereischeins gemäß § 31 erforderliche Sachkunde besitzen oder in einem Ausbildungs-verhältnis als Fischwirt stehen.
    (2) Der Jugendfischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. § 31 Abs….“

    Hast du schon den „Sachkundenachweis“ (Prüfung) bzw in welchem alter hast du sie abgelegt? Dann hast du den „richtigen“ angelschein?

    Wenn du die Sachkunde besitzt habe ich nichts gefunden was dagegen spricht
    Bin aber kein Jurist daher ohne Gewähr 😉

    Ich konnte kein Mindestalter für die Fischereiprüfung im Gesetz finden. Dann gilt wohl die Angabe : Notwendig für die Prüfung
    Mindestalter 10 Jahre. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg empfiehlt jedoch als Mindestalter 14 Jahre.

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    03.09.24 21:02 0
  • Unbekannt

    Ist immer noch Deutschland kann gar keine großen Unterschiede geben

    04.09.24 05:40 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Falsch, Elias. Google mal Föderalismus. 😉

    04.09.24 07:22 1
  • Profilbild ToTi

    Elias, Fischereirecht ist Ländersache. Das haben hier aber einige immer noch nicht kapiert.

    04.09.24 10:31 2
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