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Unbekannt
Ich bin sehr vergesslich und deshalb bin ich mir nicht mehr sicher ob ich schonzeit und Mindestmaß an meinem kleinen Waldsee anpassen darf ich würde mich auf Antwort freuen und Petri an alle
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Aalpumper
Ich bin der Meinung verlängern ist ok.
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Markus Adank
Verlängern ist immer kein Problem. Ansonsten gelten die Schonzeiten des jeweiligen Bundeslandes.
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Unbekannt
Und Mindestmaß?
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FishermanJan
Dasselbe. Die Vorgaben des Landes gelten immer als Minimum.
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Godspeed
Bei einem geschlossenen Gewässer setzt das Hegeziel aus, daher kann der Fischereiberechtigte die Schonzeiten und Schonmaße frei bestimmen.
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Also als Besitzer eines geschlossenen Gewässer kannst du die Fische in jeder Größe und zu jeder Zeit entnehmen, solange du sie waidgerecht tötest und keine verbotenen Fischereigeräte verwendest, darunter fallen aber keine Reusen, Netze, Aalschnüre und co. die darfst du verwendet, solange du sie richtig einsetzen. -
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Godspeed
PS. Ein geschlossenes Gewässer ist ein künstlich angelegstes, ablassbares Gewässer ohne direkte Anbindung an einen offenes Gewässer.
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Das Hegeziel ist die Förderung und der Erhalt Standort gerechter Lebensgemeinschaften. -
Unbekannt
Also der Waldsee ist zwar künstlich aber hat keinen ablauf
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Siggi44
Dieser Post wurde gelöscht.
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Godspeed
müsste noch als geschlossen gelten, da es keine direkte Anbindungen zu offenen Gewässern gibt und man das Gewässer wahrscheinlich noch mit Zuhilfenahme von anderen Geräten leer kriegt.
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Und vor allem solange du der Fischereiberechtigte bist, bzw. alles mit ihm abgeklärt ist, hast du so oder so immensen Handlungsspielraum