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  • Profilbild Gobsen86

    Guten Morgen,

    leider finde ich nichts genaues zu diesem Thema.

    Ich möchte mit meiner Tochter Angeln gehen, sie ist 7,5 Jahre und noch zu jung für den Jugendfischereischein.
    (bekommt sie erst mit 8)

    Nun ist es ja so, das sie auch mal auswerfen, einkurbeln etc. möchte und nicht nur zuschauen.

    Im Thüringer Fischereigesetz steht nichts dazu.

    Google schreibt:

    "Bist du noch unter 8 Jahre alt, darfst du einen volljährigen Angler unterstützen ( alles außer Fische keschern, betäuben und töten)"
    ((Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar))

    Ist das so?
    Wie würdet Ihr das handhaben?
    hat jemand damit Erfahrung?

    Beste Grüße Chris

    12.07.22 06:52 0
  • Unbekannt

    Ich würde sie Angeln lassen. Bei uns in Brandenburg ist das Angeln auch erst ab 8 Jahren erlaubt. Steht so im Fischereigesetz und in Thüringen quasi auch, da es erst ab 8 Jahren den Jugendfischereischein gibt und man halt einen Fischereischein zum Angeln braucht. Wie gesagt, vom Gesetz her ist es nicht erlaubt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer Kontrolle Ärger gibt. Wichtig ist auch, dass dabei die maximale Anzahl der Angeln dadurch nicht überschritten wird. Also zählt die Angel deiner Tochter zu deinen Angeln. Wie gesagt, laut Gesetz darf sie es nicht, also machst du es auf EIGENE Gefahr, wenn es doch Ärger gibt.

    12.07.22 08:03 2
  • Profilbild Gobsen86

    Ja, würde ich auch so sehen.
    evtl. mache ich mir einfach zu viele Gedanken..

    12.07.22 10:47 0
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  • Profilbild Ralli08

    Wenn bei deinen Papieren und der Ausrüstung Alles passt solltest du dir keine Gedanken machen.

    Da wird Niemand Etwas sagen wenn Papa seinem kleinen Mädchen die Welt des Angelns zeigt.
    Zumindest kann ich mir das ernsthaft nicht vorstellen.
    Maximale Anzahl der Ruten sollte natürlich NICHT überschritten werden wie schon gesagt.....sonst wird das Haar in der Suppe gesucht

    12.07.22 14:54 0
  • Unbekannt

    Naja, ganz würde ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen. Wir hatten hier ja auch schon den Fall, dass der Opa seinen Enkel in Sachsen nur beim Keschern geholfen hat. Da gab es ja auch Ärger. Aber ich würde es auch machen.

    12.07.22 15:55 0
  • Profilbild Erlkönig1988

    Leute: im Gesetz steht eindeutig, den Jugendfischereischein gibt es in Thüringen ab dem 8. Lebensjahr (welches sie ja mit 7,5 Jahren bereits angebrochen, aber eben noch nicht vollendet hat). sprich du gehst zu deinem zuständigen Fischereiamt (meist dem Ordnungsamt zugehörig, bezahlst die 10 Euro und legst ein Passbild sowie die Geburtsurkunde vor. Und danach kann , je nachdem was die jeweilige Gastkarte sagt deine Tochter unter Umständen sogar ihre eigenen beiden Ruten fischen (zusätzlich zu deinen beiden)...

    Bitte

    12.07.22 19:25 0
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  • Unbekannt

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!

    Das steht im Fischereigesetz von Thüringen:

    "§ 27
    Jugendfischereischein
    (1) Personen, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden."

    Vollendet haben!!!!!! Das achte Lebensjahr hat man vollendet, wenn man seinen achten Geburtstag feiert! Somit bekommt man in Thüringen auch erst den Jugendfischereischein, wenn man acht Jahre alt ist und nicht mit 7,5 Jahren. Also eindeutiger geht es ja nun wirklich nicht.

    Angler gibt es. 🙈

    12.07.22 19:50 0
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