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  • Profilbild Tim1910

    Petri Heil zusammen.
    Ich habe vor ein paar Jahren meinen Angelschein in NRW gemacht. Dieser ist jetzt abgelaufen. Da ich jetzt in Schleswig-Holstein wohne habe ich gelesen, die Stellen einen Angelschein einmal aus, ohne ihn verlängern zu müssen. Logisch wäre für mich, dass ich diesen dann in Schleswig-Holstein einmal verlängern müsste richtig? Oder reicht es den Schein mit Ausweis bei einer Kontrolle vorzuzeigen?
    Danke für eure Antworten!

    14.12.20 13:45 0
  • Profilbild Barsch1605

    Dieser Post wurde gelöscht.

    14.12.20 14:58 0
  • Profilbild Han82

    mit dem wohnortwechsel in ein anderes Bundesland brauchst du auch einen fischereischein aus dem neuen Bundesland und der andere wäre bei der Kontrolle ungültig. einfach im Amt umfragen lassen.

    14.12.20 15:12 0
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  • Profilbild Han82

    umtragen sollte es heißen

    14.12.20 15:12 0
  • Unbekannt

    Es gibt keine einheitliche Regelung, da Angeln immer eine Angelegenheit der Länder ist. Lese dir einfach das Fischereigesetz und ggf. die Fischereiverordnung von Schleswig Holstein durch und deine Frage sollte beantwortet sein. Außerdem kann es eh nicht Schaden die jeweiligen Bestimmungen zu kennen. Ein Hinweis gebe ich noch: Schaue dir genau den Paragraphen 26 im Fischereigesetz an.

    14.12.20 16:27 0
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