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  • Profilbild RinglamRhein

    Hallo.
    Ich wollte meine neue Baitcast Combo antesten an einem kleinen See direkt am Wald bei mir. Allerdings wollte ich dort nur ein Blei dranhängen und das werfen üben also ohne Köder, Haken oder ähnliches. Ist das erlaubt ? Lg

    25.01.21 20:59 0
  • Profilbild Crp_Simon

    Ja da es kein fang bereits gerät ist (aber ich würd es nicht unbedingt ausreizen)

    25.01.21 21:11 0
  • Profilbild Esoxzist

    Warum nur Blei … Schonzeit …???

    25.01.21 21:48 0
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  • Unbekannt

    Nur Blei damit er weniger Hänger beim werfen hat

    25.01.21 21:56 0
  • Profilbild Crp_Simon

    @Esoxzist was hat blei mit der schon zeit zutun 🤔
    Meinst du das sich da ein Raubfisch draufstürzen könnte oder wie 🤔

    25.01.21 21:56 0
  • Profilbild Esoxzist

    Ich wollte wissen warum nur Blei …liegt es vielleicht daran das Schonzeit ist…???

    25.01.21 22:01 0
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  • Profilbild Crp_Simon

    Achso ok dann hab ich es falsch aufgefasst 🙈😅wahrscheinlich nur blei weil er nur einwerfen will und er da ja nicht angeln darf 🤷‍♂️

    25.01.21 22:03 0
  • Unbekannt

    jup. Und dann kann man sich mehr auf den Wurf und weniger auf die Köderführung konzentrieren

    25.01.21 22:03 1
  • Profilbild Esoxzist

    Ich würde vorschlagen wir lassen einfach den Jeremy antworten bevor hier noch ne Stunde gemutmaßt wird… trotzdem … sehr nett von euch für andere zu antworten …👍

    25.01.21 22:09 1
  • Profilbild Crp_Simon

    ... Ähm ja Antwort ist das nicht so ganz eher ne Vermutung 😅🙈😂aber hast recht Warzen wir mal 👍

    25.01.21 22:15 0
  • Unbekannt

    warzen ist immer ne Alternative 😂

    25.01.21 22:22 1
  • Unbekannt

    Ich gehe davon aus, dass er keinen Erlaubnisschein hat und deshalb nur Blei ohne Haken.
    Davor würde ich abraten. Ich würde in diesem Fall, einfach auf's Feld gehen.

    25.01.21 22:50 1
  • Profilbild RinglamRhein

    Ja genau also ich wollte einfach nur das Werfen mit der Baitcast üben mit einem Gewicht dran.

    25.01.21 23:01 0
  • Unbekannt

     § 36 (Mitführen von Fanggeräten) des Fischereigesetzes SH:
    (1) Außerhalb der Grenzen des freien Fischfangs darf keine Person auf Wasserfahrzeugen gebrauchsfertige Fanggeräte mit sich führen oder sich mit unverpacktem Fanggerät außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege an Fischgewässern aufhalten, es sei denn, daß sie in dem Gewässer
    fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist oder sich auf dem Wege zwischen ihrem Wohnort und einem Gewässer befindet, in dem sie den Fischfang ausüben darf.

    Nach Haken dran oder nicht wird hier nicht unterschieden;). Entscheidend ist m.E., ob es sich um ein Fanggerät handelt. Eine Handangel ist ein Fanggerät (auch ohne Haken). Also ich wäre da vorsichtig!!! 

    25.01.21 23:03 0
  • Unbekannt

    Habe gerade danach gegoogelt und ein bisserl was dazu gefunden.

    25.01.21 23:04 0
  • Unbekannt

    Die Texte wurden aus anderen Foren kopiert.

    25.01.21 23:05 0
  • Unbekannt

    Ein Blick in die Binnenfischereiordnung:

    § 8 Abs. 2

    Niemand darf auf oder an Gewässern, in denen er nicht fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtigt ist, Fischereigeräte in fangbereitem Zustand mit sich führen. Ein Fischereigerät befindet sich in fangbereitem Zustand, wenn es unverpackt oder unverschnürt zum unmittelbaren Fangeinsatz fertiggerüstet ist.

    Also: eine Handangel ohne Haken ist keine Handangel im Sinne der Vorschriften.

    25.01.21 23:06 0
  • Unbekannt

    Sollte erlaubt sein.

    25.01.21 23:06 0
  • Unbekannt

    Weiß jetzt aber nicht, in wie weit da von Bundesland zu Bundesland vielleicht wieder Unterschiede sind.

    25.01.21 23:07 0
  • Profilbild RinglamRhein

    Scheint ja wirklich ein interessantes Thema zu sein, danke aufjedenfall für die Zahlreichen Antworten, vielleicht bleibe ich dann doch beim Feld des Bauern von Nebenan :)

    25.01.21 23:52 0
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