Beitrag von STRG_F zum Thema C&R
Beiträge
-
Bowrito
Habe gerade bei YouTube einen Beitrag von STRG_F gefunden zum Thema C&R. Hat innerhalb eines Tage schon 180.000 Aufrufe. Ist an sich auch wirklich OK gemacht.
4
Klar kann man dieses Kontroverse Thema nicht in 30 min komplett behandeln und alle Meinungen zeigen, aber trotzdem 👍
schaut es euch Mal an -
Barsch1605
Ich finde den Beitrag eigentlich nicht schlecht. Habe es gerade gesehen. Ich finde es für Nicht-Angler gut aufbereitet und gut dargestellt. Nur hat sich der Kollege Streetfischer wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert...
12 -
Unbekannt
Themen mit C&R sind hier nicht gerne gesehen. Werden von den Administrator*innen immer geschlossen. 😂
1 -
Werbung
-
Smirnoff Wolga
Ich persönlich halte mich an das gesetzt in Baden Wü. und nehme alles mit was maß hat! Sei es der 15 kg Karpfen , ein 2 Meter Wels oder ein kapitaler Zander ! Es wird alles verwertet
12 -
Unbekannt
Wo steht das denn? Selbst in Bayern wurde letzten ein Angler nur verurteilt, weil er ein Foto vom 1m Hecht gemacht hat. Das er den Fisch wieder frei gelassen hat, war für das Gericht nicht ausschlaggebend. Der Fisch musste wegen dem Bild unnötig länger aus dem Wasser bleiben und das ist halt nicht erlaubt. Freilassen durfte er den Hecht. Ist ja gemäß Tierschutzgesetz auch kein Problem.
2 -
Epke
Wohne zum glück in Hamburg finde das entnehme Fenster perfekt man hat kein schlechtes gewissen
11 -
Werbung
-
Smirnoff Wolga
Hoffentlich hat er 4 stellig zahlen müssen
4 -
Unbekannt
Man hat sich wohl auf 1.000 Euro "geeinigt".😉
1 -
Unbekannt
Solche Angler die wie der Street Fischer sind in meinen Augen keine Angler.
6
Wie kann man die Brasse zurück setzen.
Unverantwortlich -
Smirnoff Wolga
Sofort anzeigen den Typ ohne Spaß ! N
1 -
Jerry_angeln
Ich fand die Doku gut und vor allem den Moderator voll sympathisch
4 -
Unbekannt
Ein Bekannter von mir wurde letztes Jahr verurteilt, weil er einen 70er Hecht schwimmen hat lassen. In Bayern.
3
2000 € hat es gekostet.
Wer alles abschlägt und nach einem Jahr die nicht gegessenen Fische und Filets aus der Truhe holt und wegwirft, handelt aber Gesetzkonform.
Verrücktes Deutschland.
Mit abschlagen ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ob der Fisch dann sinnvoll verwertet wird, interessiert später keinen mehr. -
Armin Kaspari
Ich denke jeder muss mit gesundem Menschenverstand handeln und jeder Fisch muss mit Sicherheit nicht abgeschlagen werden! Wir und unsere Kinder möchten schließlich in Zukunft auch noch schön Fänge machen!
10 -
Han82
c&R ist so eine Einstellung...da man aber hier im forum nie zu einer Lösung kommt und es immer nur Stress gibt, wird es ungerne gesehen. Von mir aus soll es jeder handhaben wie er mag...da jedoch immer ,typisch deutsch, viele nur in extremen denken gibt's Zoff.
3 -
Andreas Brucklacher
in BY derfsd di hoid ned derwischn lossn beim rilieshn
8 -
Unbekannt
@Aha Aho: Warum war denn dein Bekannter Angeln, wenn er den 70er Hecht wieder frei gelassen hat. In dem Urteil ging es um einen Hecht von einem Meter. Und da wurde Argumentiert, dass er den nicht sinnvoll verwerten konnte. Wenn man einen 70 cm Hecht nicht verwerten kann, sollte man es lassen. Und so hat es die Richterin auch gesehen. Problem war halt das Foto.
0
Wieviel Millionen könnte der Staat nur durch diese App hier einnehmen. Locker 50% der Fische leben noch, wie man auf den Bilder sehen kann. 😉 -
Unbekannt
@Andreas Brucklacher: Diese Aussage ist so nicht richtig!!!
0 -
Unbekannt
@Hecht666
3
Es gibt in Bayern kein "kann ich nicht verwerten".
Bei meinem Bekannten war es so, dass nur ein Raubfisch am Tag entnommen werden darf. Nun ist er 70 km gefahren, um mit einer Tageskarte ein neues Gewässer zu erkunden und er hatte nach 10 Minuten, den Hecht und wollte halt nicht gleich wieder aufhören und nachhause fahren. Deshalb wurde der Hecht released.
Alles was beweisbar ist und zur Anklage steht, wird in Bayern auch gnadenlos geahndet.
Es gibt in Bayern kein "kann ich nicht verwerten".
Jeder maßige, außerhalb der Schonzeit gefangene Fisch ist zu entnehmen. Punkt
Da brauche ich keinen Berliner "Saupreiß", der mir erklärt, wie bei mir vor der Haustüre, der Hase läuft. -
Unbekannt
Du musst mich nicht beleidigen!
6
Wenn es so ist wie du sagst, erklärte mir doch Mal, warum das Bild das Problem war und nicht das Freilassen des Hechtes. Des Weiteren gibt es eine Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG). Kennst du wahrscheinlich nicht, aber ich als "Saupreiß" kläre dich da gerne mal auf.
(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Und wenn du auch normales Deutsch verstehst, wirst du hier feststellen können, dass es durchaus auch in Bayern möglich ist, einen maßigen und außerhalb der Schonzeit gefangenen Fisch wieder frei zu lassen. Und noch Mal, ich schreibe auch langsam, damit du aus Bayern es auch verstehst:
Das Foto war das Problem, nicht das wieder zurück setzen.
Und jetzt bin ich raus hier. Ist.mir zu blöd,.mit Leuten sachlich zu diskutieren, die nicht mal ihre eigenen Bestimmungen kennen. -
Andreas Brucklacher
@Hecht666 du hast schon Recht, daher meine Aussage auch eher spassig gemeint, und daher im Dialekt. Nach dem ne
0
uen BayFig können Vereine durchaus das zurücksetzen sich genehmigen lassen, das muss dann auf dem Erlaubnisschein auch drauf stehen. Besonders bei gefährdeten ubd oder durchs Artenhilfsprogramm geförderte Arten kann das genehmigt werden. Hab ich an einem meiner Gewässer für Bachforelle und Äsche