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  • Profilbild Bastian Schlegel

    Liebe Anglerfreunde,

    Euch ist es sicher.mal passirt das ein Hecht oder andere Fisch den Köder zu tief geschluckt hat.
    Da das mal mir passirt ist wollte ich fragen wie ihr reagiert oder was ihr machen würdet.

    26.09.24 09:39 1
  • Profilbild Ilmenau-Otter

    Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auf jeden Fall möglichst schonend lösen/Haken abschneiden und wieder zurücksetzen. Wenn der Fisch maßig ist natürlich mitnehmen, solange er nicht geschont ist.

    26.09.24 09:42 5
  • Profilbild Bastian Schlegel

    Was ist wenn man den Haken nicht gelöst bekommt besonders bei Drillingshaken? Und erbzu klein ist

    26.09.24 09:44 1
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  • Unbekannt

    was sagt deine Gewässerverordnung dazu?
    Sollte dort beschrieben sein.


    * Nicht überlebensfähige Fische:
    * Töten: Der Fisch muss waidgerecht getötet werden.
    * Eintragen: Der Fang muss in die Fangliste eingetragen werden.
    * Anrechnen: Der getötete Fisch wird auf das Fanglimit angerechnet.

    * Striktes Aneignungsverbot:
    * Töten: Der Fisch wird getötet.
    * Zerteilen: Der Fisch wird in kleine Stücke geschnitten.
    * Entsorgen: Die Stücke werden ins Wasser zurückgegeben (als Nahrung für andere Fische).
    * Vergraben: Alternativ kann der Fisch vergraben werden.

    Ich würde auf jeden Fall ein Foto machen und dies dokumentieren.

    26.09.24 09:58 4
  • Unbekannt

    wenn du ihn aneignen darfst, Vorfach aushängen und nicht abhaken. sodass bei einer Kontrolle Nachweisbar ist, dass der Fisch nicht überlebensfähig ist

    26.09.24 10:05 3
  • Profilbild ZanderGummi

    Finde nur ich den Titel des Threads bedenklich?
    Was zu tun ist mit einem maßigen/ untermaßigen Fisch, ist klar geregelt und diese Regeln sollte man kennen, bevor man überhaupt daran denkt einen Köder ins Wasser zu werfen...

    26.09.24 10:05 11
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  • Profilbild Bastian Schlegel

    Das schon aber ich wollte ja auch nicht nur für.m7ch die frage beantwortet haben

    26.09.24 10:09 0
  • Unbekannt

    die Antwort ist doch genau definiert und gilt für alle gleich.

    26.09.24 10:12 0
  • Profilbild Bastian Schlegel

    ok danke

    26.09.24 10:23 0
  • Profilbild Basti_182

    Verstehe die Frage nicht. Meinst du untermaßige oder geschont Fische? Ich kenne es nur so, dass man dem Fisch entnimmt, wenn man den Haken quasi herausoperieren müsste oder er aus dem Kiemendeckel heraus stark blutet. Zumindest mache ich es so.
    Wenn er nicht blutet, der Fisch aber an sich einen instabilen Eindruck macht, lasse ich ihn für ein paar Minuten im Kescher, der ins Wasser eingetaucht ist und beobachte ihn. Erholt er sich dann, kommt er wieder ins Wasser zurück.

    26.09.24 10:28 1
  • Profilbild Bastian Schlegel

    Bei mir war es leider so das der Hecht den Drillingshaken tief geschluckt hatte und ich deshalb den stahlvorfach abgenommen habe.Habe leider die Haken nicht abbekommen und denn Fisch schwimmen lassen. Ich weiß das das nicht richtig war deshalb habe ich gefragt. Der Hecht war 35 cm nur groß.

    26.09.24 10:31 0
  • Profilbild Bastian Schlegel

    Es tut mir leid für denn Fisch und für alle die mich jetzt reinhauen wollen.

    26.09.24 10:33 0
  • Profilbild Basti_182

    Dieser Post wurde gelöscht.

    26.09.24 10:46 0
  • Profilbild Plötzenjäger

    Der kommt in die Pfanne. Ich entsorge doch keinen Fisch

    26.09.24 10:59 0
  • Profilbild Bastian Schlegel

    Auch wenn er zu klein ist

    26.09.24 10:59 0
  • Profilbild Plötzenjäger

    Also in Brandenburg ist es nicht klar geregelt. Da steht, der Besitz untermaßiger Fische ist verboten. Untermaßige Fische sind sofort zurück zu setzen. Haben sie den Haken zu tief geschluckt, soll die Schnur in Höhe des Kopfes abgeschnitten werden und der Fisch so freigelassen werden. Sorry, aber das ist gesetzlich geregelte Tierquälerei in der Brandenburger Gewässer Ordnung. Ist der Fisch nicht mehr überlebensfähig, dann töte ich ihn und brate mir den später. Ein 40cm Hecht ist eine prima Mahlzeit, wenn er so verletzt war, dass man ihn nicht mehr frei lassen kann. Den entsorge ich doch nicht. Das hat das Lebewesen nicht verdient, gefangen zu werden, um entsorgt zu werden

    26.09.24 11:07 1
  • Profilbild Basti_182

    Du kannst es das nächste Mal nur besser machen. Aber gut, dass du um Rat fragst und es nicht einfach verdrängst.

    Es gibt ja diese Mythen, dass der Fisch den Haken wieder los wird. Bei einem Einzelhaken und Aal funktioniert das auch teilweise. Dazu gibt es auch eine Studie. Bei einem kleinen Hecht und nem Drilling im Magen kann ich mir das allerdings nicht vorstellen.
    Generell solltest du Fische nur zurücksetzen, bei denen du dir zu 100 Prozent sicher bist, dass sie es überleben. Wenn du das nicht bist, dann in die Pfanne wie Plötzenjäger schreibt. Dann ist der Fisch zumindest nicht umsonst gestorben.

    26.09.24 11:07 1
  • Profilbild Bastian Schlegel

    Danke

    26.09.24 11:15 0
  • Profilbild Ilmenau-Otter

    @Plötzenjäger an und für sich würde ich das genauso machen.
    Was machst du aber, wenn dich jemand kontrolliert und du dann einen untermaßigen Fisch dabei hast?
    Kann ja jeder begründen, der untermaßige hätte zu tief geschluckt und dann auf diese Art gezielt untermaßige entnehmen.

    26.09.24 12:03 2
  • Unbekannt

    "Haben sie den Haken zu tief geschluckt, soll die Schnur in Höhe des Kopfes abgeschnitten werden und der Fisch so freigelassen werden."
    So eine Regelung hab ich noch nie gelesen.
    Das ist ja echt Schwachsinn diese Regelung. Sowohl der Fisch leidet und stirbt mit Sicherheit. Mit Haken und Köder im Körper ist er dann nach seinem Tot auch eine Gefahr für andere Fische oder Vögel.. die den Fressen. Darüberhinaus nimmt man in Kauf das Haken, Schnur und somit Müll in die Gewässer kommt.

    @Illmenau-Otter. Vorfach aushängen und im Fisch lassen für die Kontrolle.
    Kannst ja auch noch sagen, das der Fisch nach dem Landen schon nicht mehr Überlebensfähig war und somit auch keine Chance mehr bestand ihn schwimmen zu lassen.

    26.09.24 12:27 0
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