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  • Profilbild Bigben 1984

    moin in die runde wollte mal fragen was Freies Gewässer heißt?
    Brauch man da eine angelkarte?
    Es geht um die elbe bei Gründlichkeit!

    08.08.23 05:18 0
  • Profilbild Kevin43

    Freies Gewässer bedeutet in der Regel, das du dort ohne Gewässerkarte angeln kannst, allerdings sind bei vielen Gewässern leider falsche Vereine oder kein Verein, obwohl vereinsgewässer, eingetragen. Deswegen würde ich mich lieber nochmal anderweitig erkundigen und nicht nur auf die Angaben in der App verlassen

    08.08.23 05:39 1
  • Profilbild Barsch66

    Ganz wichtig ist aber, dass du auch in freien Gewässern einen Bundesfischereischein benötigst und ganz wichtig, die Fischereiabgabe des Bundeslandes bezahlt hast. Die Dokumente musst du mit dir führen und bei Bedarf den Kontrolleuren vorzeigen.

    Was du an Angelgerätschaften benötigst, da würde ich mich beim Angelgerätehändler vor Ort erkundigen, Bsp. Spundwandkescher, Abhakmatte, etc

    08.08.23 06:16 1
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  • Profilbild Vallstedt

    @Barsch, deine Auskunft ist nicht richtig. In NDS zB ist ein Fischereischein keine Pflicht. Auch eine jährliche Fischereiabgabe gibt es in Niedersachsen nicht. Fischereirecht ist und bleibt nunmal Landesrecht, also bitte nicht durcheinanderwerfen.
    @Bigben Kevin hat das schon gut zusammengefasst. Verlass dich nicht auf die Angaben hier, erkundige dich vor Ort.

    08.08.23 06:36 3
  • Profilbild Bloomsmith

    Moin Bigben,
    meinst du die Elbe bei Grünendeich? Falls dem so ist: Bis zur Grenze des Hamburger Stadtgebietes ist die Elbe sogenanntes freies Küstengewässer, dort benötigst du in der Tat lediglich einen Personalausweis.
    Grundlage dafür:
    Niedersächsisches Fischereigesetzt
    § 57
    (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

    Zu den freien Küstengewässern:
    Anlage 1 Nds. FischG - (zu § 16 Abs. 3)
    Die folgenden Gewässer gelten als Küstengewässer im Sinne dieses Gesetzes:

    Elbe unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg,
    Oste unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf,
    Weser unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
    Hunte unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück,
    Ems unterhalb der Papenburger Schleuse,
    Leda unterhalb des Sperrwerks.

    Hier ist das Ganze gut zusammengefasst und erklärt:
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    08.08.23 07:03 1
  • Profilbild JaCu

    In Sachsen-Anhalt gibt es keine freie Gewässer.

    08.08.23 07:44 0
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