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J.R Ewing
Guten Tag
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Ich bin nur im Besitz des Friedfisch Angelscheins.
Ist dann nun das Nachtangeln erlaubt.?vielen Dank schon mal.............. -
MUTBRECHT
Ja kannst Du ...du darfst aber nicht gezielt auf Aal angeln. Und es ist noch zu beachten ,das der Friedfischangelschein - er gilt nicht in allen Bundesländern.
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J.R Ewing
Ah okay vielen Dank für die Info.😉
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In welchen Bundesländern dann nicht.
Aber wenn ich dennoch in Aal ohne das ich gezielt auf ihn angle am Haken habe zählt das doch dann als bei Fang oder? -
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MUTBRECHT
Er würde als Beifang zählen ,der schonend wieder zurück gesetzt werden müßte.Mit den B-ländern kann ich keine genaue Angabe machen.soweit wie ich es weiss S-A,S ,BBG,M-V und Thüringen akzeptieren ihn .
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MUTBRECHT
Eigentlich sollte es im FISCHERREISCHEIN drin stehen.
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J.R Ewing
Ich komme aus Brandenburg.
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Ja das ist immer die Frage der Fragen.
Bin nämlich in vielen Gräben Flüssen angeln und da ist dann mal öfter das auch in Raubfisch draufgeht.
Die einen sagen immer es zählt dann unter Beifang und somit dann auch mitnehmen.🤔🤔🤔 -
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MUTBRECHT
Ich sag es mal so "wo kein Kläger ,so kein Richter" richtig wäre ihn wieder schonend zurück zu setzen.
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Der Brassen Angler
Er kommt aus Brandenburg und er darf auf Wurm auch ein Aal mitnehmen selbst wenn ein Hecht drauf geht und Maß hat darf er ihn auch mitnehmen
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J.R Ewing
Man sieht wider das jeder mal wider anderer Meinung ist.mal schauen was die anderen vll noch sagen können zu diesen Thema.erst mal vielen Dank.🎣
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Der Brassen Angler
Ich habe mit meiner Friedfischangel einen Zander gefangen, darf ich den behalten?
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Theoretisch ja, wenn der Zander das Mindestmaß erreicht hat. Praktisch ergeben sich einige Schwierigkeiten.
Finden sich bei einer Kontrolle (auch in Fahrzeugen) Köder oder Fanggeräte, welche für die Raubfischangelei charakteristisch sind, wird es schwierig glaubhaft darzustellen, dass der Fang mit der Friedfischangel gemacht wurde.
Weiterhin kann der Raubfisch durch den Fischereiaufseher beschlagnahmt werden, da keine Berechtigung zum Raubfischfang vorliegt. Dies könnte aber allenfalls bei einer Häufung von außergewöhnlichen Fängen der Fall sein: mehrere Hechte, Zander, wo ein also ein begründeter Verdacht der unerlaubten Raubfischangelei vorliegt. Bei Einzelfischen ist eine Beschlagnahmung nicht zu erwarten.
Werden Barsche, Aale, Rapfen o.ä. gefangen, sind dagegen keine Schwierigkeiten zu erwarten, da diese Fische bekanntermaßen auch auf klassische Friedfischköder gefangen werden können.
Entscheiden ist immer, dass das Fanggerät die Merkmale einer Friedfischangel aufweißt, fängt man dann einen Raubfisch fällt das unter die Rubrik Anglerglück und es braucht sich niemand über einen Barsch oder Rapfen Sorgen zu machen.
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Han82
so zum Verständnis...du hast den fischereischein friedfisch brandenburg...also ohne prüfung. damit kaufst du dir doch eine regionale friedfischgewässerkarte...auf der das mit nachtangeln draufstehen müsste?
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J.R Ewing
Hey Michel
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Das hast du super geschrieben.😊
Also bei mir wird generell nur auf Friedfisch geangelt.
Alle angeln sind auch so bei mir ausgelegt.
Ich achte auch drauf das ich ja nur bis Haken grösse 8 angeln darf.ich denke mal auch wenn man das angelglück hat und es geht ein Aal oder gar andere Fische rann mit dem Mindestmaß dann kann man die auch mal mit nehmen.danke Michel für den tollen Beitrag🎣 -
J.R Ewing
Hallo Han82
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Ich bin im Besitz der Fischereiabgabe Nachweis Karte und einer Mitgliedskarte des landesanglerverband Brandenburg e.v. wo ich dann jährlich mein Jahres Beitrag leiste.rein Friedfisch ohne Prüfung. -
Miki65
als mitglied im landesverband brandenburg darfst du ohne weitere karte auch nachts an den entsprechenden gewässern angeln
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J.R Ewing
Danke für die Info🎣
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Bendestroy
Also so wie mir es beigebracht wurde darfst du Nachts und bei Eis zu gleichen Konditionen Angeln, wie sonst auch, WENN du einen Fischereischein besitzt.
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Bei dem Friedfischschein gelten allerdings, wie du weißt, andere Regeln. Wie die Begrenzung der Hakengröße usw. Und unteranderem eben auch, dass man nur bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab eine Stunde vor Sonnenaufgang angeln darf.
Ich würde defenitiv mich mal bei dem LAVB oder einer unteren Fischereibehörde melden, um sicherzugehen.
Stramme Schnüre 👌
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J.R Ewing
Danke für dein Beitrag🎣👌
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Unbekannt
Was soll denn ein Friedfischschein in Brandenburg sein? DU hast doch überhaupt keinen Schein!!!
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Du bist Mitglied im LAVB und hast die Fischereiabgabe bezahlt. Damit darfst du nun in allen LAVB Gewässern in Brandenburg auf Friedfisch Angeln. Und natürlich auch Nachts, da Raubfischangeln ja nichts mit Nachtangeln zu tun hat.
Solltest du mit deiner Friedfisch Angel einen Raubfisch fangen (z.B. Hecht) darfst du ihn auch behalten. Das kommt übrigens schon öfter vor, wie ich das immer wieder bei unser Jugendgruppe beim Stippen erlebe. Solltest du kontrolliert werden ist das auch kein Problem, solange du keine Raubfischausrüstung bei dir hast. Aber die darfst du ja eh nicht haben und was unter eine Raubfischangel fällt, steht auch in der Gewässerordnung vom LAVB. Einfach mal nachlesen.
Thema andere Bundesländer. Da du nichts weiter hast, kannst du auch in keinem anderen Bundesland Angeln. Ausnahmen gibt es nur, wenn es dort auch solche Regelungen wie in Brandenburg gibt. 😉 -
J.R Ewing
Danke dir für die Info🎣👌
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Unbekannt
Eine kleine Ergänzung noch. In Salmonidengewässern darfst du natürlich nur Angeln, wenn du die entsprechende Karte hast. Und dort ist dann auch Nachtangeln verboten. 😉
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