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  • Profilbild Angler.justin

    Perti Leute meine Frage ist wenn ein hecht auf meine wurmpose beißt ist es dann schon raubfischen oder nur ein beifang
    LG

    24.08.23 19:38 0
  • Profilbild andi252

    Das ist Beifang. Passiert bei Hecht aber sehr selten.

    24.08.23 19:48 2
  • Profilbild Angler.justin

    ok ist nähmlich heute passiert

    24.08.23 19:49 0
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  • Profilbild ZanderGummi

    Was eine Raubfischangel ist, sollte für dein Bundesland definiert sein. Wenn du z.B. nur auf Friedfische angeln darfst, wird es Vorgaben zu Hakengröße und Ködern geben. Wenn du dich daran hältst und dann trotzdem mal ein Hecht kommt, kann man dir eigentlich nichts vorwerfen...
    Zumal Hechte Weißfische attackieren und dabei versehentlich am Haken landen, weil die Weißfische gerade diskutiert haben, wer die Made bekommt 😉

    24.08.23 19:49 1
  • Profilbild thomas1122

    Rein aus Interesse:
    Wenn er zB den Touristenschein in Brandenburg hat und nur auf Friedfisch angeln darf. Besagtes Szenario trifft ein und so unwahrscheinlich es auch ist, er landet einen maßigen Hecht.

    Darf er den Hecht dann entnehmen oder muss der wieder rein? Ich gehe mal davon davon aus, dass er den mitnehmen darf da das Verbot ja vermutlich nur für die Angelmethode gilt. Weiß das jemand sicher?

    25.08.23 07:07 1
  • Profilbild Angler.justin

    Dankeschön

    25.08.23 07:22 0
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  • Profilbild Znarf9

    @Thomas 1122
    Fische welche Du nicht Angeln darfst müssen wieder zurück ,sind sie nachhaltig verletzt, darfst Du sie auch nicht aneignen (mitnehmen).Vergraben oder zerteilen und zurück ins Gewässer. Das Du Ihn mit der Friedfischangel gefangen hast ist nicht beweisbar, sondern die gängiste Ausrede. Deshalb diese Bestimmung ,steht im Fischereigesetz.

    25.08.23 10:29 0
  • Unbekannt

    @Znarf9 kannst du mir bitte sagen welcher Paragraph das ist? Ich habe nichts gefunden in der Fischereiverordnung Brandenburg

    25.08.23 10:45 0
  • Unbekannt

    Ich habe in der Brandenburger Gewässerordnung auch nichts dazu gefunden. Es geht nur um die Art der Angel. Wenn es eine Friedfischangel ist, kannst du damit alle Fische fangen, die beißen und darfst sie auch behalten, musst dich aber an die Fangbegrenzung halten. Den Fisch zerhacken und vergraben muss man bestimmt nicht.

    25.08.23 12:07 1
  • Profilbild scotchi

    Ich kenn das so, ist der Fisch außerhalb der Schonzeit gefangen und hat Mindestmaß, darfst du ihn entnehmen. ABER sollte bei der Kontrolle irgendetwas gefunden werden, was auf Raubfischangeln hindeutet. Sei es ein kleiner Gummifisch, Stahlvorfach oder auch nur ein Haken der größer wie vorgeschrieben ist. Dann ist die kacke am dampfen.
    Um diesen Ärger aus den Weg zu gehen, würde ich an deiner Stelle, jeden Raubfisch unverzüglich zurücksetzen.

    Da ich mich damit nicht auseinandersetzen muss, kann es auch schon wieder geändert worden sein.

    25.08.23 13:22 1
  • Unbekannt

    scotchi, ich denke rein rechtlich darf ein Kontrolleur oder ein Fischer garnicht in meinen Angelkoffer schauen. Das darf bestenfalls die Polizei beim dringenden Tatverdacht auf eine schwere Straftat.

    25.08.23 13:31 0
  • Unbekannt

    Ein Stahlvorfach darf man auch beim Friedfischangeln verwenden, wenn daran ein Friedfischhaken befestigt ist. Kann ja sein, dass das Gewässer stark verkrautet ist.

    25.08.23 13:35 1
  • Profilbild scotchi

    Wenn ich ein Hecht neben mir zu liegen habe und nur den Friedfischschein, wäre ich mir da nicht so sicher.

    Dann musste schon ein "speziellen" Kontrolleur haben, der dir das mit den Stahlvorfach und Kraut abkauft

    25.08.23 13:38 0
  • Unbekannt

    Normalerweise macht das ja auch keiner, mit Stahlvorfach auf Friedfische. Aber inspizieren darf er nur, was offensichtlich herum liegt, bestenfalls noch in den Setzkescher schauen. Den Hecht hätte ich in dem Fall auch nicht offen herum zu liegen. Alles was verschlossen ist, darf er nicht öffnen, dann macht er sich strafbar.

    25.08.23 13:45 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Hier mal der Auszug was ein Fischereiaufseher in BW darf. Natürlich darf er den angelkoffer überprüfen sowie die Angel rausholen lassen aus dem Wasser.
    In das Fahrzeug schauen darf allerdings nur die Polizei.

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    25.08.23 14:27 0
  • Unbekannt

    Phillipp Bee, und da steht nicht, dass er in meinen verschlossen Angelkoffer oder in meinen Rucksack schauen darf! Das darf tatsächlich nur die Polizei und auch nur wenn Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Straftat vorliegen und Gefahr im Verzug besteht. In allen anderen Fällen bedarf die Durchsuchen von privaten Behältnissen einer richterlichen Anordnung

    25.08.23 14:31 0
  • Unbekannt

    die Durchsuchung natürlich, Autokorrektur

    25.08.23 14:32 0
  • Profilbild Philipp Beeh

    Naja das stimmt so nicht. Hast du einen reinen angelkoffer dabei dann darf der ebenfalls angeschaut werden. Gibt ja auch noch fanggeräte welche in Koffer sein können.
    Die Polizei darf auch ohne schwerwiegende Straftat Personen kontrollieren und durchsuchen. Lediglich die Durchsuchung von Fahrzeugen bedarf einer richterlichen Anordnung sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt.
    Ich spreche hier von BW!
    Kannst du alles nachlesen wenn du willst PolG BW §27 Absatz 3 ist die reine Kontrolle nach Fischereischein und erlaubnisschein.
    Dann kommt §34 PolG BW die Durchsuchung wenn eine Person aufgrund des PolG oder eines anderen Gesetzes festgehalten werden darf.

    25.08.23 14:42 0
  • Profilbild Gitarerro

    Typisch, eine Frage wird gestellt und ihr zerreißt euch untereinander mit Gesetzen und Paragrafen.
    Hat jemand hinterfragt wie Angler.justin diesen Hecht gefangen hat? Allein sein Profil Bild mit dem Mini barsch und Daumen im Maul ist schon sehr fraglich….macht man nicht, schon garnicht als Neuling. Vielleicht hat er ja auf den Wurm etwas gefangen und als Köder im Wasser gelassen?
    Gib doch mal eine Antwort auf diese Fragen justin.

    25.08.23 23:16 0
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