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  • Profilbild ReneV

    Ich wollte mal wissen ob das Angeln über die Nacht mit Zelt Liege und Schlafsack am Neckar verboten ist?
    Mir wurde gesagt das dies Strafbar wäre mit Liege und Schlafsack am Neckar zu übernachten. Zelt ohne Boden wäre OK, aber mit Liege und Schlafsack verboten und somit wird man zur Kasse gebeten....🤦

    01.03.25, 15:20 0
  • Profilbild Carpytän

    im Zelt= wildcampen
    vorm Zelt= übernachten unter freiem Himmel

    ersteres ist in Deutschland verboten, letzteres ist in Deutschland erlaubt 🤣🤣🤣

    nicht drüber nachdenken, so ist's halt geregelt 🙃

    01.03.25, 16:37 0
  • Profilbild Carpytän

    .

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    01.03.25, 16:38 0
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  • Profilbild Finn14

    Gilt das auch für Schirmzelte?

    01.03.25, 17:17 0
  • Profilbild Carpytän

    wie willst du unter dem Schirm ein Bett stellen? glaub darüber zu sinnieren erübrigt sich. zumal der Schirm auch mit Umhang keine geschlossene hülle ergibt.

    am Ende kräht da kein Hahn danach, solange man nicht, wie es üblich ist, den halben Hausstand mit anschleppt und noch ein Lagerfeuer macht.

    ein Wetterschutz, wie zbsp das Schirmzelt ist fast überall erlaubt und beim Schlafen verletzt man die Aufsichtspflicht, als schließt sich angeln und schlafen per se aus , zumindest im Sinne der meisten Gewässerordnungen . aber das hatten wir ja schon zur genüge

    01.03.25, 17:57 2
  • Profilbild Finn14

    OK danke für deine ausführliche Antwort.
    Mittlerweile gibt es aber schon Schirmzelte die komplett geschlossen sind .
    Beispiel folgt

    01.03.25, 17:58 0
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  • Profilbild Finn14

    Hier ist ein Beispiel

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    01.03.25, 18:02 0
  • Profilbild Carpytän

    fällt doch trotzdem unter Wetterschutz 🤷‍♂️ da passt kein Bett rein und wenn du im Angelstuhl einschläfst , so what , da gibt's sicher keine Probleme.

    wobei Schirmzelte generell lieber gesehen werden , als richtige Zelte.

    aber das variiert zwischen den Bundesländern erheblich, Sachsen hat meiner Meinung nach dazu die Regeln am besten verfasst, da steht in der gwo Recht genau , was erlaubt ist und was nicht.

    01.03.25, 18:05 0
  • Profilbild Finn14

    Wenn dann würde ich ohnehin nur einen Stuhl hinstellen, nicht das sonst behauptet wird , dass ich meine Aufsichtspflicht absichtlich und bewusst verletze.

    01.03.25, 18:10 0
  • Profilbild Finn14

    Aber würde ich die Aufsichtspflicht nicht auch dann verletzen, wenn ich im Stuhl einschlafe?

    01.03.25, 18:11 0
  • Profilbild Carpytän

    da gibt's keine Probleme, wenn man ne liege mit schleppt, dann ist die Absicht ja im Vorhinein gegeben und da gibt's dann auch keine Diskussion, wenn der richtige Kontrolleur kommt .

    01.03.25, 18:13 0
  • Profilbild Finn14

    Alles klar, danke für deine guten erklärten Antworten

    01.03.25, 18:14 0
  • Profilbild Carpytän

    so ist es zbsp in Sachsen niedergeschrieben und wie ich finde, ist das klar und deutlich.

    ist halt immer blöd wenn die Regeln Interpretationsspielraum haben und man am Ende trotzdem bestraft wird.

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    01.03.25, 18:28 0
  • Profilbild Finn14

    Wäre schön wenn die Regelungen in Bayern auch so eindeutig wären

    01.03.25, 19:27 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    na in Bayern ist es doch klar: wildcampen verboten 😁. Und je nachdem welcher Cop da kommt wirds teuer

    02.03.25, 07:06 0
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