KÖDERFISCH & KUNSTKÖDERFISCH VERBOT RHEINLAND PFALZ !!!
Beiträge
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Rebell
Hallo Kollegen...mir ist zu ohren gekommen das in rheinland pfalz das angeln mit köderfisch momentan verboten sei wegen schonzeit des Zanders.
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und kunstköder ebenfalls .
wie verhält sich das jetzt wenn ich auf hecht oder wels gehen möchte.
jeder sagt was anderes deswegen bin ich ein wenig verwirrt.
würde mich über hilfreiche Informationen freuen .
danke im voraus -
Housemeister
Kunstköderverbot heißt Kunstköderverbot. Egal was dein Zielfisch ist. Du kannst ja nicht ausschließen, dass doch mal ein Zetti beißt, wenn der entsprechende Bestand vorhanden ist.
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Rebell
Ja das verstehe ich ja noch keine frage .
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Aber köderfisch dann auch ?
Habe das erzählt bekommen das auch Köderfisch verboten sein soll ?
das würde ich gerne wissen .
klar ein zetti kann auch auf köderfisch gehen , würde aber gerne auf hecht gehen .
jetzt bin ich bisschen neber der Spur.
weil im netz finde ich nichts -
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Unbekannt
Der Tote Köfi ist definitiv erlaubt.
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Esox Hunter 100
Schick doch mal den Abschnitt wo die Regelung steht dann kann man es genauer aufbröseln
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Rebell
ja den Anschnitt weiss ich jetzt genau...
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koblenz richtig worms -
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Esox Hunter 100
Nein ich meinte in deinen Fischereiregeln den Schriftlichen Abschnitt 🤣sorry hätte etwas präziser schreiben sollen 🙈
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Housemeister
Das müsste irgendwo auf deiner Angelkarte stehen. Wenn nicht, dann schau mal in der Landesfischereiordnung nach und wenn es da auch nicht steht, dann sollte es erlaubt sein. Wenn du dir dann immer noch nicht sicher bist, kannste bei eurer Fischereibehörde oder dem Verband oder Verein, der das Gewässer gepachtet hat, nachfragen. Dann biste 100% Safe.
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thebeckhove
Zählen Trockenfliegen eigentlich auch als KK?
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Housemeister
Normalerweise steht dann da irgendwas wie Flugangel oder sowas. Bei uns ist das relativ genau definiert, was als Spinnangeln. Ich denke mal Trockenfliegen und Nymphen wären in Ordnung, aber sobald man mit 15cm Streamern anrückt ist das ne andere Sache...
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Esox Hunter 100
wir bräuchten hier ein Foto oder die Text Passage wo das beschrieben steht, dann könnte man das vielleicht was daraus schließen oder erklären.
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Bei uns an den Mittelfränkischen Verbands Gewässern ist auch noch bis 1.6. jegliche Art von Kunstköder ,Fliegenfischen, Köderfisch und sogar drop shot mit Wurm oder Gummi verboten 💁🏼♂️ -
Housemeister
Bei uns ist es ähnlich... Man darf nicht mal nen Wurm über Grund zuppeln...
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Esox Hunter 100
Das wäre bei uns erlaubt, aber der Erfolg ist mäßig und wegen paar kleiner C&R Barsche ist mir das zu doof....
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B-Rock
Hallo zusammen,
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Ich hatte zufällig die Tage E-mail Verkehr mit dem LFV Rheinland Pfalz genau aus diesem Grund.
Das ganze ist wohl wie folgt:
Kunstköder sind alle nicht erlaubt außer Fliegen
Bei Naturködern ist alles erlaubt aber nur zum passiven Fischen.
Auch der tote Köderfisch!
Das bedeutet dass nur das Stillfischen erlaubt ist. Spinnfischen, Drop Shot usw ist mit Wurm, Köfi o.Ä. nicht erlaubt.
Die Formulierungen in den Gewässerkarten sind echt zum Abgewöhnen und die Regelungen wurden formuliert als noch nicht mit 1000 verschiedenen Rig‘s gefischt wurde🤷🏼♂️
Ich hoffe ich konnte helfen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr 😬 -
Scholz Tommy
Dieser Post wurde gelöscht.
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Scholz Tommy
Wurde von der Wasserschutzpolizei eingeladen weil ich mit reinem gewissen Köderfische am senken und lebend am Hältern war weil ich es auch nicht anders kannte, naja weiß jetzt das es bei uns nicht mehr erlaubt oder geduldet wurde, hab die zwei Beamten aber richtig ausgeqwetcht vonwegen Schohnzeit und Raubfisch Köder grade mit Interesse am Ehrenbreitsteiner Hafen. In der Raubfisch Schohnzeit ist das angeln mit jeglichem Kunst oder Köderfisch Verboten!!!!!!
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In anderen Bundesländern mag es anders sein aber in Rheinland-Pfalz halten die strickt die Regeln ein!!!!!! -
blluebird
richtig. da zählt auch der köderfisch dazu. von Februar bis Juni sind im prinzip alle Methoden mit denen man raubfische fangen kann (spinnfischen/ das angeln mit bewegten ködern in jeder Form und das köfi angeln verboten).
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Pen6
Völliger Quatsch solche allgemeinen Aussagen zu treffen, das hält jedes Bundesland anders. In Sachsen z.b ist es auch vom 1.1-30.4 erlaubt, Raubfischen die nicht der schonzeit unterliegen( barsch, Aal, Wels ) mit lebendköder wie Wurm zu beangeln.
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blluebird
Ich habe mich ja auch auf den Post über mir bezogen, der sich auf Rheinland-Pfalz bezogen hat. Von daher alles gut
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Pen6
@ Housemeister: Bei uns ist es ähnlich... Man darf nicht mal nen Wurm über Grund zuppeln. Auf welcher Grundlage basiert diese Aussage. Ich finde im Thüringischen Fischereigesetz keinen entsprechenden Passus darüber.
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