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  • Unbekannt

    Moin wurde gestern mal kontrolliert Gewässerkarte personalausweis (Niedersachsen) war vorhanden. Ordnungsamt wollte mir trotzdem das Fischen verbieten da ich meinen Schein nicht dabei hatte. Mir wurde eine Ordnungswidrigkeit auferlegt. Ist das rechtens?

    12.09.23 11:10 1
  • Profilbild Mitchell

    Welchen schein hattes du nicht dabei?
    In bawu misst du auf jeden fall den jahresfischeischein und die gewässerkarte dabei haben, sonst riskierst du ne strafe.

    12.09.23 11:15 3
  • Profilbild Bloomsmith

    Nein, aus meiner Sicht wurde das Bußgeld zu Unrecht erteilt. An deiner Stelle würde ich dagegen in Widerspruch gehen. Das niedersächsische Fischereigesetz ist da eindeutig. Fischereischein ODER Personalausweis, dazu Angelerlaubnis.

    12.09.23 11:19 6
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  • Profilbild Bloomsmith

    Nds Fischereigesetz

    § 57
    (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

    12.09.23 11:23 10
  • Unbekannt

    Hab ich getan dann guck ich mal was da noch kommt nwa Karte alles dabei gehabt dann haben die anscheinend keine Ahnung gehabt danke schonmal ist mir in 20 Jahren nicht passiert

    12.09.23 12:29 7
  • Unbekannt

    Die können das bei der Unterwasser Behörde sowieso kontrollieren ob eine Person einen Schein hat oder nicht. Das passt schon das die sagen,,,, erstmal aufhören,,,,, bei mir war das auch schon mal so Fisch Wilderei in der Schonstrecke,,,,,da zu schreibe ich jetzt nicht weil es genug Leute gibt die keine Karte haben oder im Verein sind.

    Alles klar, nicht falsch verstehen nicht scheinbar viele setzen sich mit der Gewässerordnung auseinander.

    12.09.23 16:03 3
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  • Unbekannt

    hättest denen doch die Gewässerordnung überreichen können, da steht es doch drin . freundlich drauf hinweisen und gut ist.

    12.09.23 16:27 0
  • Profilbild Housemeister

    Solange es nicht in der Gewässerordnung oder direkt auf dem Erlaubnisschein steht, dass der Fischereischein mitzuführen ist, sollte es auch keine Probleme geben.

    12.09.23 17:11 0
  • Profilbild Gebby

    Ich kann es dir nur aus Sachsen sagen:
    Da ist das bei sich führen des Fischereischein Pflicht. Kann dieser auf Verlangen nicht vorgezeigt werden, gibt es ein Anzeige wegen Fischwilderei.

    12.09.23 17:36 5
  • Profilbild Housemeister

    Wir reden hier aber nicht über Sachsen, BaWü oder Thüringen 😉

    12.09.23 21:15 5
  • Profilbild Barsch66

    Dieser Post wurde gelöscht.

    13.09.23 05:21 0
  • Profilbild Barsch66

    Lass es dir einfach eine Lehre sein für die Zukunft ❗ und trag die Papiere bei jedem Gang ans Gewässer bei dir. Mache ich auch immer.

    13.09.23 05:27 3
  • Profilbild Bloomsmith

    @Barsch66 Was für ein altkluger Käse.
    Der TE hat nichts falsch gemacht, was soll er sich da eine Lehre sein lassen?

    13.09.23 05:42 2
  • Profilbild thomas1122

    Warum soll es ihm eine Lehre sein? Die Gewässerordnung erlaubt offensichtlich explizit das eine oder das andere vorzuzeigen.

    Es wäre nachhaltiger wenn der Kontrolleur entsprechend geschult wird.

    13.09.23 05:42 3
  • Profilbild Tim Philippsen

    Moin, ich bin auch Fischereiaufseher für unsere Gewässer. der Erlaubnisschein, egal ob Gastkarten oder vom Verein ist immer mitzuführen. sei es in Papierform oder auf'm Handy. und das gilt für uns in Niedersachsen an allen Gewässern, Ausnahme Freie Küstengewässer, dort reicht der Perso.

    13.09.23 06:00 2
  • Profilbild Bloomsmith

    Dieser Post wurde gelöscht.

    13.09.23 06:13 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Tim: Den Fischereierlaubnisschein vom NWA hatte er dabei. (Den hätte er beim NWA übrigens ohne Fischereischein gar nicht bekommen) Hier geht es um den Fischereischein, den er nicht dabei hatte. Da sagt das NDS FischG nunmal, dass der Perso genügt.
    Zudem wurde er offensichtlich vom Ordnungsamt kontrolliert, nicht vom Fischereiaufseher. Ein verhängtes Bußgeld setzt einen Gesetzesverstoß voraus, selbiger ist hier aber nicht ersichtlich.

    13.09.23 06:15 1
  • Profilbild Bloomsmith

    Selbst wenn also in der Gewässerordnung des Vereins, abweichend vom Gesetz, stände (was ich in den Vorschriften des NWA nicht finden konnte), dass der Fischereischein mitzuführen ist, könnte ein Verstoß gegen diese Regel nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Es wurde gegen keine Rechtsvorschrift verstoßen.
    Beispiel: Wenn Aldi auf dem Kundenparkplatz einen Familienparkplatz ausweisst und ein Rentner ohne Kinder da parkt, kann ihm das Ordnungsamt dort keinen Strafzettel verpassen, da die Verkehrsordnung solch einen Sonderparkplatz nicht vorsieht. Aldi könnte dir aber evtl. Hausverbot erteilen.

    13.09.23 06:27 2
  • Unbekannt

    Hat sich geklärt Gewässerkarte und Perso haben demnach völlig ausgereicht! Danke tatsächlich auch für die anderen jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln und in niedersachsen reicht die Erlaubnis oder Mitgliederausweis des Vereins und der Person oder Fischereischein

    13.09.23 08:34 2
  • Profilbild Bloomsmith

    Danke für dein Feedback und die Bestätigung!

    13.09.23 08:37 3
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