Beiträge

  • Profilbild Angeln um die Welt

    Gelten die neuen Gesetze bezüglich Messer auch auf Angler? (sofern sie Angel oder auf dem hin/Rückweg sind)

    16.09.24 14:57 2
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Ich glaube nicht oder? Ausnahmen für Jagd und Angel Zwecke soweit ich gehört hab.
    Gelten die neuen Gesetze überhaupt schon?

    16.09.24 14:58 2
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Zum Schluss ist ja begründet das wir ein Messer mit ins führen, immerhin um der Fisch waidgercht behandelt werden,,,,,,,,,

    Also sehe ich erstmal keinen Bedarf ihr nervös zu werden,,,,,,,,

    16.09.24 15:01 2
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  • Profilbild Angeln um die Welt

    OK hatte schon Sorge nur noch auf Barsche und plötzen angeln zu können weil ich ein Messer mit einer Klingenlänge von <6cm haben muss

    16.09.24 15:03 1
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Selbst wenn du die mitnimmst ist das das gleiche Prinzip,,,,,

    Selbst möchte ist auch mal eine Rotfeder braten, die Betonung liegt aus eine Rotfeder,,,,,,

    16.09.24 15:07 1
  • Profilbild Angeln um die Welt

    OK aber ich bin spinnangler und Barsche finde ich zwar ganz toll aber ich brauche Abwechslung

    16.09.24 15:08 0
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  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Im erster Linie dient das Fischen dem Nahrung Erwerb und waidgercht ist der Fisch dann zu behandeln,,,,,,

    Es bleibt nicht aus ein Messer mit sch zu führen,,,,,,

    16.09.24 15:13 1
  • Profilbild Carpytän

    die Frage ist, wie du das Messer führst.

    hast du es in deiner tacklebox, gibt's keine Probleme, trägst du es zbsp im öpnv griffbereit am Gürtel oder im Stiefel, gibt's definitiv Probleme.

    16.09.24 15:33 7
  • Profilbild Bloomsmith

    1. Eine Änderung des Waffengesetzes wird zwar diskutiert wurde aber bisher nicht umgesetzt.
    2. Auch wenn es zu der diskutierten Verschärfung kommt, wird sich daraus keine konkrete Veränderung für das Angeln an sich ergeben.
    3. Der Punkt der auch jetzt bereits zu wenig Beachtung erfährt, ist der Transport eines unter das Führungsverbot fallenden Messers zur Angelstelle. Das Messer muss aus waffenrechtlicher Sicht in einem vor dem direkten Zugriff verschlossenen Behältnis transportiert werden. Dies kann beispielsweise ein Rucksack sein, der am Reißverschluss mit einem kleinen Schloss oder auch nur einem Kabelbinder verschlossen ist.
    4. In der Diskussion sind bezüglich einer Verschärfung auch anlassunabhängige Kontrollen. Daher sollte aus meiner Sicht Punkt 3 zusätzlich Beachtung geschenkt werden.

    16.09.24 15:36 6
  • Profilbild Fly

    Hallo
    Stresst euch mal nicht so.
    Das Waffengesetz war schon immer kompliziert im Bezug auf Messer.

    Grad Führen und Besitzen ist der große Unterschied.
    Auch die bekannten Einhandmesser sind nicht verboten.

    Man darf sie nur nicht in der Öffentlichkeit Am Körper tragen.
    Früher waren es 12cm Klingenlänge jetzt sollen es 6 werden.
    Und?


    In mem Behälter der Verschlossen ist dennoch kein Problem.

    ZB. Ein Angelkoffer oder ein Ricksack


    Grüße Fly

    16.09.24 15:38 3
  • Profilbild Plötzenjäger

    Bei der Ausübung des Angelsports, dürfen Messer geführt werden , die sonst nicht erlaubt sind, z. B. Fahrtenmesser über 12cm Klingenlänge. Auf dem Weg müssen sie verschlossen transportiert werden. Du kannst nicht mit deinem Crocodil Dundee Messer am Gürtel in der Straßenbahn zum Angeln fahren, nur weil du eine Angelrute dabei hast.

    16.09.24 15:40 2
  • Profilbild MasterMoe

    Die möglichen Messerverbote sind nur die Spitze des Eisbergs. Es stehen auch Hausdurchsuchungen ohne Gerichtsbeschluss im Raum.

    Wer demokratisch gegen diese sinnlose Anlassgesetzgebung protestieren will, kann das hier tun:

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    Eine Aktion des VDB e.V.

    16.09.24 16:43 0
  • Profilbild Jürgen P

    Wir stehen alle unter Generalverdacht, wenn es mit den Verschärfungen so weitergeht, können wir bald die Kreaturen mit einem Genickbiss abfangen.

    16.09.24 19:28 1
  • Profilbild Birke Angelt

    Auch wenn ich schon kontrolliert worden bin von Wasserschutzpolizei und Polizei, nach dem Angelmesser oder Filitiermesser am Gürtel wurde ich noch nicht angesprochen , obwohl ein Transport nur zulässig ist, wenn man mindestens drei Handgriffe benötigt, um es in der Hand zu haben.
    Denke, es kommt wirklich auch darauf an, wie sich ein jeder verhält. Klar, in der Öffentlichkeit geht's so nicht

    17.09.24 02:20 0
  • Profilbild ChristophSchulz

    ich verstehe gar nicht warum man sich so ein Kopf darüber macht. das wird gut im Rucksack verstaut dann sagt doch keiner was.

    wenn man es offen trägt dan ist es klar das man evtl Ärger bekommt👍

    17.09.24 06:46 3
  • Profilbild Dr.Doom

    wartet doch erstmal ab OB und WAS sich überhaupt am Gesetz ändern wird.

    17.09.24 08:23 0
  • Profilbild Bloomsmith

    @Christoph Kann ich gerne erklären, warum "man" sich so einen Kopf darüber macht.
    Ich als "alter, weißer Mann" der auf dem Land lebt, habe eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu geraten und womöglich Schwierigkeiten zu bekommen.

    17.09.24 08:24 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Mir ist z.b. gestern aufgefallen, dass ich seit Monaten mit einem Filetiermesser im Handschuhfach herumgefahren bin (eindeutiger Verstoß gegen das Führungsverbot nach WaffG).
    Lebe ich aber z.B. in Hamburg, bin unter 25, nutze öffentliche Verkehrsmittel und habe womöglich auch noch schwarze Haare, steigt die Wahrscheinlichkeit eklatant, in eine Kontrolle zu geraten und dann Schwierigkeiten zu bekommen.
    Wenn ich am Hauptbahnhof mit meinem Angelzeug umsteige, sollte mein Messer tunlichst verschlossen transportiert werden, sonst hätte ich fix eine Anzeige am Hals, außerdem wäre das Messer weg.

    17.09.24 08:34 1
  • Profilbild elias_4961

    Ne wen du das Messer für angeln und nur dafür kaufst kannst du dir eig alles holen aber im Handschuhfach idk besser nicht

    17.09.24 09:20 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Elias: Das ist arg verkürzt und im Detail dann einfach falsch. Stichworte sind hier im Waffenrecht "Waffe" "Messer" "verbotene Gegenstände" "Führungsverbote" und "berechtigtes Interesse".
    Ein einfaches "kannste eigentlich so machen" kann da in die Irre führen.

    17.09.24 09:44 0
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