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  • Profilbild TobBok

    Ich lese immer wieder in Posts, das man in Deutschland zum Angeln stets eine Fischerprüfung abgelegt haben muss oder einen Fischereischein mit sich führen muss.
    Diese Aussage trifft sicherlich auf viele Bundesländer zu. Eine Ausnahme stellt hier absolut Niedersachsen da.
    In Niedersachsen braucht man zum Angeln keinen Angelschein oder muss nicht einmal zwangsläufig eine Prüfung ablegen.
    Laut Gesetz reicht zum Angeln hier im Bundesland ein Erlaubnisschein und ein Ausweisdokument.
    Viele Vereine fordern für Gastkarten zwar ein Prüfungszeugnis, aber theoretisch könnten sie darauf verzichten. Wer einem Verein beitreten will, benötigt eine abgelegte Prüfung.
    Wo wir jetzt schon mal abgesteckt haben, kommen wir nun zu den freien niedersächsischen Gewässern in denen aus historischen Gründen jeder Bürger ohne Prüfung nur mit einem Ausweisdokument angeln darf.

    Hier die gesetzliche Grundlage...
    In Niedersachsen sind keine Gewässer frei außer der Küstengewässer.
    Dafür gibt's die Regelung in §16 NDS Fischereigesetz in Verbindung mit Anlage 1 des Gesetzes. Dort wird festgelegt ab wann welcher Fluss frei ist (Leda, Oste, Ems, Elbe, Hunte, Weser).
    §6 der NDS Küstenfischereiordnung regelt die Mindestmaße und Schonzeiten in Küstengewässern.
    Die Hunte und Weser sind hier die Ausnahme von der Ausnahme. Die darf man auch wieder nur mit einer Zusatzerlaubnis befischen, für die man eine Prüfung abgelegt haben muss. Außerdem sind Hafengelände von der Regelung der Küstengewässer ausgenommen, da sie nicht zum regulären Gewässerlauf gehören und separat als bewirtschaftete Fläche zu betrachten sind.


    ACHTUNG... nur weil die Gewässer frei sind, ist dies keine Legitimation andere Gesetze wie das Tierschutzgesetz etc mit Füßen zu treten.

    Wenn ihr im Urlaub hier seid, informiert euch vorab, ob das Gewässer vor eurer Nase tatsächlich der oben genannten Regelung unterliegt...
    Aber wenn es das tut, steht dem freien Schnurbaden nichts im Weg. 👌

    04.03.21 17:31 7
  • Profilbild Nico.D.

    Wohne auch in Niedersachsen, habe hier noch nie Gewässer befischen dürfen ohne meinen Fischereischein vorzuzeige.
    Selbst wenn du an privaten Seen, Teiche, Flüssen oder Bächen fischst und du nicht der Besitzer dieses Gewässers bist, brauchst du einen Fischereischein. Ich mein, es würd keinen interessieren wenn du an einem Privat Gewässer bist, dennoch muss man den Schein immer dabei haben

    (Bei uns in der ganzen Region)

    04.03.21 18:36 0
  • Profilbild TobBok

    Nein, Nico, musst du (zumindest theoretisch) nicht. Das NDS Fischereigesetz schreibt nur eine Erlaubnisscheinpflicht plus Ausweisdokument vor.

    Das es in der Praxis anders gehandhabt wird, und jeder Verein auch von Gastanglern ein Zeugnisdokument haben will, ändert nicht die Gesetzeslage.

    Erst wenn man in einen organisierten Verein beitreten möchte, setzt unser Fischereigesetz eine abgelegte Prüfung voraus.

    04.03.21 19:13 1
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  • Profilbild Nico.D.

    Naja, wenn du das sagst.

    Bevor ich meinen Schein bekam, durfte ich nirgends (so richtig richtig legal) angeln

    04.03.21 19:16 0
  • Profilbild TobBok

    Dieser Post wurde gelöscht.

    04.03.21 19:17 0
  • Profilbild TobBok

    Nico, greif dir das Gesetz und lies dir die entsprechenden Passagen durch. Dann wirst du sehen, daß es so ist.

    Oder du schaust im Internet nach und liest dir dort die Kurzfassungen durch....

    Nur weil es in deiner Region üblich ist, den Schein zu fordern, ist es keine Pflicht.

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    04.03.21 19:20 0
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