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  • Profilbild MrGrootz

    Abend zusammen,

    ich blicke nicht ganz durch und hoffe ihr könnt mir helfen.
    Darf ich hier in NRW/Rhein Düsseldorf Quappen angeln und entnehmen? auf einigen Seiten steht bis zu 2 auf anderen Seiten steht geschützt. ich Blick da nicht durch 😂

    ich danke euch schon mal für die Antworten

    30.11.23 19:55 0
  • Profilbild Andreas Brucklacher

    was steht im Fischereigesetz ?

    30.11.23 20:12 1
  • Profilbild Olli.Klee

    Die Quappe ist in NRW ganzjährig geschont , also nicht gezielt beangeln und schon garnicht entnehmen.
    Findet man aber direkt im Fischereigesetz NRW und ist eindeutig.

    30.11.23 20:43 2
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  • Profilbild AimPommes94

    Schau mal auf deinen angelschein 🤓 ganzjährig geschont

    01.12.23 15:59 1
  • Profilbild Doc Schneider

    In ganz NRW geschont, stimmt zumindest für den Rhein... aber in einigen Flüssen wie ems oder Vechta und dem kanal Netz des lav westfalen- lippe darf sie beangelt und entnommen werden. Unter Berücksichtigung der Schonzeit und Mindestmaß!!!

    03.12.23 17:25 0
  • Profilbild AimPommes94

    Doc das ist ein Wiederholung in sich… ganz nrw geschont ohne Ausnahme… ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aber in nrw definitiv geschont denn ganzjährige Schonzeit

    03.12.23 17:29 0
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  • Profilbild Olli.Klee

    Gibt wohl noch bis Ende 24 für einige Gewässer Ausnahmen, kann leider gerade nicht den link hochladen. Schaut mal bei lav westfalen-lippe, da gibt es die Liste mit den Ausnahmen

    03.12.23 17:38 0
  • Profilbild Olli.Klee

    hoffe das mit dem Bild funktioniert wenigstens.

    Wusste auch nicht das es Ausnahmen gibt.

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    03.12.23 17:40 0
  • Profilbild Doc Schneider

    Dies entschieden die Oberen Fischereibehörden in NRW auf Vorschlag des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. und des Arbeitskreises zum Schutz der Quappe. Sie erteilten eine auf fünf Jahre befristete Sondergenehmigung für das Pilotprojekt zur Erhaltung und Erweiterung des Verbreitungsgebietes der Quappe bei gleichzeitiger begrenzter Nutzung. Ziel des Projektes ist es, durch das Engagement der Anglerinnen und Angler das Verbreitungsgebiet der Quappe durch Besatzmaßnahmen zu erweitern. In diesem Rahmen dürfen dann fangfähige Tiere in begrenztem Umfang auch beangelt werden.

    Die Sondergenehmigung zur Beangelung bezieht sich auf weite Gewässerabschnitte der Lippe, der Ems und der Ruhr mit einigen Nebengewässern, auf die Vechte, Berkel und Dinkel mit einigen Nebengewässern sowie auf die Möhne- und Hennetalsperre, den Auesee bei Wesel und den Bänischsee bei Rheda-Wiedenbrück. Außerdem dürfen Quappen auch im gesamten Westdeutschen Kanalnetz entnommen werden. Federführend ist der Landesfischereiverband, der gemeinsam mit dem Ruhrverband die Vereine auch bei Besatzmaßnahmen mit nachgezogenen Jungquappen aus der Ursprungspopulation unterstützt. Gewässer mit Ausnahmegenehmigung zur Beangelung von Quappen in NRW…

    03.12.23 17:48 1
  • Profilbild Olli.Klee

    Verwundert halt das es bei der Landesfischereiordnung kein Hinweis auf die Ausnahme gibt.

    03.12.23 18:26 0
  • Profilbild AimPommes94

    Dies habe ich gerade gefunden, da scheint was dran zu sein

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    03.12.23 21:52 0
  • Profilbild AimPommes94

    Steht hier auch noch mal, das wusste ich nicht, habe vor 1 Monat meinen Schein gemacht und dort steht hinten drauf das die Quappe ganzjährige Schonzeit hat… sehr verwirrend

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    03.12.23 21:54 0
  • Profilbild Doc Schneider

    Dieser Post wurde gelöscht.

    03.12.23 21:57 0
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