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Eric Kessler
Hallo zusammen.
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Hat jemand einen näheren Einblick in die hessischen Auflagen bezüglich der Schweinepest? Das betroffene Gebiet zieht sich über einen Großteil des Rheins in Hessen. Ich finde online leider nichts explizites, was das Angeln betrifft. Darf ich denn dort überhaupt angeln? Da steht oft, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen, aber was zählt denn als "Weg verlassen"... Wenn ich zwei Meter neben dem Weg den Rhein habe und mich da hin setzte, ist dass dann verboten?
Danke im Voraus.
LG -
Carpytän
das war mal im carpy Podcast Thema , da hieß es, die Wege oberhalb der Böschung dürfen nicht verlassen werden und wege direkt am Wasser wurden mit Bauzäunen gesichert, was unterm Strich einem Angelverbot gleichkommt.
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ich denke da kann dir nur das Ordnungsamt ne sachdienliche Auskunft geben