
Unklare Regelung zur Entnahme
Beiträge
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QwertzQwertz191919
Hallo zusammen,
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hab kürzlich meinen Schein gemacht und folgende Dinge wurden leider garnicht behandelt:
Wenn ich zb Barsche angle gibt es für die ja meist kein Schonmaß oder Schonzeit, fange ich jetzt einen der zu klein für die Küche ist, was mache ich dann mit dem? Logisch wäre ja zurücksetzen, gilt das dann nicht widerum als Catch und Release und wäre somit verboten?
Andersrum: Wenn dann ein 2m Wels beißen würde und ebenfalls nicht geschohnt ist, für den sogar Entnahmepflicht gilt, was soll ich dann mit dem machen? Verwerten als Einzelperson unmöglich, selbst wenn ich es wollte, wie soll ich das riesige Tier nach Hause oder überhaupt weg vom See durch den Wald zum Auto bekommen? Muss der dann getötet und liegen gelassen werden?
Solche Sachen waren eig nie meine Sorge, aber da an meinem Gewässer scheinbar richtige ...... unterwegs sind, die jede Kleinigkeit kontrollieren, mache ich mir doch schon Gedanken.
Ich freue mich auf eure Antworten und danke für eure Hilfe -
Stipp-Angler
Mach dir nicht so viele Gedanken. Den Wels setzt du zurück und den kleinen Barsch auch und gut ist. Es gibt bekloppte Regeln, aber wenn man etwas mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, dann handelt man so, wie es vernünftig ist und man selbst damit leben kann.
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Fischkopf Larry
Man darf einem Tier nicht ohne vernünftigen Grund schaden (ich denke mal abschlachten zählt als schaden) zufügen. Kann man ihn nicht verwerten ist das kein vernünftiger Grund und gut is. Mal schauen was sich bis morgen früh so entwickelt hat😂
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Spinnangler
Wenn du clever bist, machst du das mh mit Hirn am Wasser und der Fisch rutscht dir aus den Fingern. Solltest halt nicht so dämlich sein und hier ein Fass drüber aufmachen, keiner wird dir bei sowas ans Bein pissen!!
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Carpytän
kein Foto, kein vermessen , kein unnötiges anlanden.
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passt er nicht ins Beuteschema, Haken entfernen und auf Wiedersehen.
ist doch ganz einfach -
Carpytän
das ganze darf man allerdings nicht verwechseln mit dem c&r, was ja bedeutet, jeden Fisch wieder zurück zu setzen.
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erlaubt ist das ganze nur, wenn eine sinnvolle Verwertung nicht möglich ist, also Fisch zu klein oder viel zu groß , hat er ein gutes küchenmaß, dann sieht die Rechtslage wieder anders aus -
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Bloomsmith
Ich schließe mich den Vorrednern an. Sinn und Verstand, Augenmaß, sowie fischschonendes Abhaken im Wasser. Dann ist aus meiner Sicht dem Tier- und Bestandsschutz am besten gedient. Rechtlich bewegst du dich dann schlimmstenfalls in einer Grauzone und es müsste jemand erstmal erheblichen Aufwand betreiben um dir juristisch was ans Zeug flicken zu wollen.
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Sarkon von Akkad
Das einzige was man tun kann ist sich selbst ein Mindestmaß zu setzen, sicherlich hat beißt irrenwann einen an der dann auch mal in die Küche kommt,,,,,,,
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Mit ab 30 cm geht das, der Basch ist auch kein Köderfisch für mich,,,,,,,
Zum Waller wie groß soll das alles werder sicherlich spielt die Ködergröße eine Rolle, der Waller schmeckt gut,
Deshalb ist es besser sich erstmal darüber keine Gedanken zu machen, wenn du bestanden hast ist das dann alles deine eigenen Ansichten dazu,,,,,,, -
QwertzQwertz191919
Ja so sehe ich das alles ja auch, aber ihr wisst in welchem Land wir leben und was für Hobby Sheriffs hier rumlaufen. Aber gut, dann wird das so gemacht. Danke für eure schnellen Antworten.
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Godspeed
C&R als solches ist auch nicht verboten bzw keine Straftat direkt, du wirst wegen Tierquäler ( einem Tier unnötig Schaden oder Leiden zufügen) angezeigt.
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Deshalb ist es absolut kein Verbrechen einen Fisch freizulassen, welchen du nicht verwerten kannst oder willst.
Sprich: Ein 2m Wels ist dir zu groß zum verwerten, also kannst du ihn freilassen oder der Barsch ist dir zu klein, auch da kannst du ihn bedenkenlos freilassen.
Solltest du aber mal angezeigt werden, kann man sich da auch gut so raus argumentieren, außer du bist jemand, welcher auf Alle Angeln, Tick Tock, Instagram Fotos hochlädst, wo unter jedem Fang C&R oder "No Release No Glory" steht, aber das ist in meinen Augen auch fahrlässig und unüberlegt.