
Unklare Regelung zur Entnahme
Beiträge
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QwertzQwertz191919
Hallo zusammen,
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hab kürzlich meinen Schein gemacht und folgende Dinge wurden leider garnicht behandelt:
Wenn ich zb Barsche angle gibt es für die ja meist kein Schonmaß oder Schonzeit, fange ich jetzt einen der zu klein für die Küche ist, was mache ich dann mit dem? Logisch wäre ja zurücksetzen, gilt das dann nicht widerum als Catch und Release und wäre somit verboten?
Andersrum: Wenn dann ein 2m Wels beißen würde und ebenfalls nicht geschohnt ist, für den sogar Entnahmepflicht gilt, was soll ich dann mit dem machen? Verwerten als Einzelperson unmöglich, selbst wenn ich es wollte, wie soll ich das riesige Tier nach Hause oder überhaupt weg vom See durch den Wald zum Auto bekommen? Muss der dann getötet und liegen gelassen werden?
Solche Sachen waren eig nie meine Sorge, aber da an meinem Gewässer scheinbar richtige ...... unterwegs sind, die jede Kleinigkeit kontrollieren, mache ich mir doch schon Gedanken.
Ich freue mich auf eure Antworten und danke für eure Hilfe -
Stipp-Angler
Mach dir nicht so viele Gedanken. Den Wels setzt du zurück und den kleinen Barsch auch und gut ist. Es gibt bekloppte Regeln, aber wenn man etwas mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, dann handelt man so, wie es vernünftig ist und man selbst damit leben kann.
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Fischkopf Larry
Man darf einem Tier nicht ohne vernünftigen Grund schaden (ich denke mal abschlachten zählt als schaden) zufügen. Kann man ihn nicht verwerten ist das kein vernünftiger Grund und gut is. Mal schauen was sich bis morgen früh so entwickelt hat😂
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Spinnangler
Wenn du clever bist, machst du das mh mit Hirn am Wasser und der Fisch rutscht dir aus den Fingern. Solltest halt nicht so dämlich sein und hier ein Fass drüber aufmachen, keiner wird dir bei sowas ans Bein pissen!!
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Carpytän
kein Foto, kein vermessen , kein unnötiges anlanden.
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passt er nicht ins Beuteschema, Haken entfernen und auf Wiedersehen.
ist doch ganz einfach -
Carpytän
das ganze darf man allerdings nicht verwechseln mit dem c&r, was ja bedeutet, jeden Fisch wieder zurück zu setzen.
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erlaubt ist das ganze nur, wenn eine sinnvolle Verwertung nicht möglich ist, also Fisch zu klein oder viel zu groß , hat er ein gutes küchenmaß, dann sieht die Rechtslage wieder anders aus -
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Bloomsmith
Ich schließe mich den Vorrednern an. Sinn und Verstand, Augenmaß, sowie fischschonendes Abhaken im Wasser. Dann ist aus meiner Sicht dem Tier- und Bestandsschutz am besten gedient. Rechtlich bewegst du dich dann schlimmstenfalls in einer Grauzone und es müsste jemand erstmal erheblichen Aufwand betreiben um dir juristisch was ans Zeug flicken zu wollen.
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Sarkon von Akkad
Das einzige was man tun kann ist sich selbst ein Mindestmaß zu setzen, sicherlich hat beißt irrenwann einen an der dann auch mal in die Küche kommt,,,,,,,
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Mit ab 30 cm geht das, der Basch ist auch kein Köderfisch für mich,,,,,,,
Zum Waller wie groß soll das alles werder sicherlich spielt die Ködergröße eine Rolle, der Waller schmeckt gut,
Deshalb ist es besser sich erstmal darüber keine Gedanken zu machen, wenn du bestanden hast ist das dann alles deine eigenen Ansichten dazu,,,,,,, -
QwertzQwertz191919
Ja so sehe ich das alles ja auch, aber ihr wisst in welchem Land wir leben und was für Hobby Sheriffs hier rumlaufen. Aber gut, dann wird das so gemacht. Danke für eure schnellen Antworten.
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Godspeed
C&R als solches ist auch nicht verboten bzw keine Straftat direkt, du wirst wegen Tierquäler ( einem Tier unnötig Schaden oder Leiden zufügen) angezeigt.
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Deshalb ist es absolut kein Verbrechen einen Fisch freizulassen, welchen du nicht verwerten kannst oder willst.
Sprich: Ein 2m Wels ist dir zu groß zum verwerten, also kannst du ihn freilassen oder der Barsch ist dir zu klein, auch da kannst du ihn bedenkenlos freilassen.
Solltest du aber mal angezeigt werden, kann man sich da auch gut so raus argumentieren, außer du bist jemand, welcher auf Alle Angeln, Tick Tock, Instagram Fotos hochlädst, wo unter jedem Fang C&R oder "No Release No Glory" steht, aber das ist in meinen Augen auch fahrlässig und unüberlegt. -
DeadbaitHamburg
Kleine Barsche sind tatsächlich geradezu perfekte Köfis für Hecht. Aufgrund ihrer harten Haut halten sie perfekt. Gibt also schon einen Grund, mal nen Minibarsch überm Mindestmaß (bei uns 10 (!) cm) mitzunehmen
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FishermanJan
Um das einmal deutlich zu formulieren: Das Gesetz sagt klar, dass du einen Fisch, den du "nicht vernünftig verwerten" kannst, auch nicht mitnehmen musst. Das wäre sonst die Pflicht, alles abzuschlachten, was nicht konkret geschützt ist. Solange du eine objektiv nachvollziehbare Begründung hast, den Fisch zurücksetzen (z.B. zu klein oder zu groß für die Küche), ist das auch zulässig. Das Ganze ist natürlich immer schwammig und Interpretationssache, aber bei z.B. einem 12cm Barsch an einem Gewässer ohne Mindestmaß wird kein Richter der Welt dich wegen Zurücksetzens verurteilen. Und es wird sich zu 99,9% auch kein Fischereiaufseher oder Polizist finden, der dir deshalb an den Karren pinkeln will.
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Vlt hilft dir diese Broschüre etwas: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Den Ratschlag, dein persönliches Entnahmefenster (um auch sehr große Laichfische zu schonen) zu definieren und das dann auch durchzuziehen, halte ich für sehr sinnvoll. -
Godspeed
Entnahmefenster sind in Sachen Nachhaltigkeit definitiv, die beste Lösung mit der jeder eigentlich zufrieden ist.
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FishermanJan
Präzision des Wortlautes: "ohne vernünftigen Grund" darf kein Fisch getötet (oder ihm Schmerzen zugefügt) werden. Ein Fisch, den du aufgrund von Größe und Gewicht nichtmal transportieren kannst, darf entsprechend auch nicht von dir getötet werden - es sei denn, er ist schwer verletzt und du hast die Pflicht, das Tier zu erlösen, weil es höchstwahrscheinlich qualvoll verenden würde.
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Für 10gr Fleisch einen kleinen Barsch zu töten ist ebenfalls kein vernünftiger Grund, das wäre unverhältnismäßig. So jedenfalls meine persönliche Abwägung. -
QwertzQwertz191919
Danke dir Fisherman Jan, beste Antwort <3
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FishermanJan
Gerne, viel Spaß am Wasser. Die gesetzliche Formulierung ist leider latent mit einer Unsicherheit für uns alle belegt, deshalb ist das Formulieren eines persönlichen Küchenfensters auch gegen die Angst, etwas falsch zu machen, wichtig. Der Rest ist dann ein gutes, argumentatives Vertreten dieses Küchenfensters nach außen.
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Housemeister
Um das vorweg zu nehmen: ich bin kein Jurist und absolut dagegen, alles abzuknüppeln, was nicht geschützt ist.
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Allerdings sieht die Sache meiner Meinung nach ganz einfach aus: Alles, was nicht geschützt ist, muss auch entnommen werden, wenn es gezielt gefangen wird bzw. auf den verwendeten Köder anspricht. Ausnahme wäre hier z.B. Hecht auf Boilie, quergehakte Friedfische beim Spinnen, etc. C&R bedeutet vorsätzliches Fangen mit der Absicht zurückzusetzen im Gegensatz zum versehentlichen Fangen geschützter Fische, die zurückgesetzt werden müssen und das ist in Deutschland leider definitiv verboten. Angelst du mit nem einzelnen Wurm, wirst du mit Sicherheit auch mal 10cm große Barsche fangen. Du kannst meiner Meinung nach also entweder hingehen, dem Gesetz entsprechen und den Fisch entnehmen, weil du in Kauf genommen hast, einen solchen Fisch zu fangen, oder du kannst einfach sagen „scheiß drauf, der geht wieder zurück“. Du solltest aber auf jeden Fall deine Taktik überdenken, wenn du feststellst, dass du viele Fische fängst, die für dein Empfinden zu klein sind.
Im Grunde sollte sich jeder über die Konsequenzen im Klaren sein und sollte aber in Bezug auf C&R so handeln, wie er selbst es für richtig hält. Leider haben wir in Deutschland aber eine relativ rückständige Gesetzeslage, die jedem, der mit Sinn und Verstand an die Sache herangeht, als Tierquäler und Gesetzesbrecher stehen lässt. -
QwertzQwertz191919
Ganz genau Housemeister, das ist eben meine Sorge in diesem tollen Land. Ich denke auch das die meisten Kontrolleure Ahnung vom Angeln haben und das so sehen wie die meisten hier. Aber es gibt ja genügend Sadisten denen es Spaß machen wird nach "Gesetzeswidrigen Angelern" zu suchen. Und weil die ganze Thematik im Angelkurs nicht einmal behandelt wird, und dir auch sonst keiner einer gültige Antwort geben kann, kommt man sich schon verarscht vor. Kann ja nicht sein dass man Juristen braucht um sich widersprechenden Gesetzen zu folgen, was sich als unmöglich herausstellt. Aber wir sind ja in Deutschland...
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Godspeed
@Housemeister
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C&R ist das gezielte Fangen und Freilassen einer bestimmten Fischart.
Das was du mit Beifänge und in Kauf nehmen sie einen Fisch zu fangen ist Unsinn ( und das wird ein Richter auch so sehen).
Wenn du vor Gericht richtig argumentierst bist du sicher. -
QwertzQwertz191919
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