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  • Profilbild QwertzQwertz191919

    Hallo zusammen,

    hab kürzlich meinen Schein gemacht und folgende Dinge wurden leider garnicht behandelt:

    Wenn ich zb Barsche angle gibt es für die ja meist kein Schonmaß oder Schonzeit, fange ich jetzt einen der zu klein für die Küche ist, was mache ich dann mit dem? Logisch wäre ja zurücksetzen, gilt das dann nicht widerum als Catch und Release und wäre somit verboten?

    Andersrum: Wenn dann ein 2m Wels beißen würde und ebenfalls nicht geschohnt ist, für den sogar Entnahmepflicht gilt, was soll ich dann mit dem machen? Verwerten als Einzelperson unmöglich, selbst wenn ich es wollte, wie soll ich das riesige Tier nach Hause oder überhaupt weg vom See durch den Wald zum Auto bekommen? Muss der dann getötet und liegen gelassen werden?

    Solche Sachen waren eig nie meine Sorge, aber da an meinem Gewässer scheinbar richtige ...... unterwegs sind, die jede Kleinigkeit kontrollieren, mache ich mir doch schon Gedanken.

    Ich freue mich auf eure Antworten und danke für eure Hilfe

    15.03.25, 22:47 2
  • Profilbild Stipp-Angler

    Mach dir nicht so viele Gedanken. Den Wels setzt du zurück und den kleinen Barsch auch und gut ist. Es gibt bekloppte Regeln, aber wenn man etwas mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, dann handelt man so, wie es vernünftig ist und man selbst damit leben kann.

    15.03.25, 23:13 5
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Man darf einem Tier nicht ohne vernünftigen Grund schaden (ich denke mal abschlachten zählt als schaden) zufügen. Kann man ihn nicht verwerten ist das kein vernünftiger Grund und gut is. Mal schauen was sich bis morgen früh so entwickelt hat😂

    15.03.25, 23:46 0
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  • Profilbild Spinnangler

    Wenn du clever bist, machst du das mh mit Hirn am Wasser und der Fisch rutscht dir aus den Fingern. Solltest halt nicht so dämlich sein und hier ein Fass drüber aufmachen, keiner wird dir bei sowas ans Bein pissen!!

    16.03.25, 00:03 1
  • Profilbild Carpytän

    kein Foto, kein vermessen , kein unnötiges anlanden.

    passt er nicht ins Beuteschema, Haken entfernen und auf Wiedersehen.

    ist doch ganz einfach

    16.03.25, 05:03 0
  • Profilbild Carpytän

    das ganze darf man allerdings nicht verwechseln mit dem c&r, was ja bedeutet, jeden Fisch wieder zurück zu setzen.

    erlaubt ist das ganze nur, wenn eine sinnvolle Verwertung nicht möglich ist, also Fisch zu klein oder viel zu groß , hat er ein gutes küchenmaß, dann sieht die Rechtslage wieder anders aus

    16.03.25, 05:12 1
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  • Profilbild Bloomsmith

    Ich schließe mich den Vorrednern an. Sinn und Verstand, Augenmaß, sowie fischschonendes Abhaken im Wasser. Dann ist aus meiner Sicht dem Tier- und Bestandsschutz am besten gedient. Rechtlich bewegst du dich dann schlimmstenfalls in einer Grauzone und es müsste jemand erstmal erheblichen Aufwand betreiben um dir juristisch was ans Zeug flicken zu wollen.

    16.03.25, 05:59 0
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