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Jörg Hase
Hallo zusammen,
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Ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht ob Zwillen für Naturköder (bei uns Madenfletsch) verboten sind. Ab welcher Zugkraft sind die denn verboten?
Gruß Jörg -
Mox
Bei einer Zwille kommt es darauf an, ob sie eine Handgelenkstütze, Unterarmstütze o. ä. hat. Dann gilt sie als beispielsweise Präzisionsschleuder und ist laut Waffengesetz verboten 😉
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Mox
*beispielsweise als*
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