Beiträge

  • Profilbild paulstöcker

    Habe gestern diesen Aal gefangen
    Ab der Hälfte war er komplett verletzt
    Hab ihn dann zurückgesetzt da seit 24 Tagen Schonzeit ist. Was hätte ich machen sollen? eure Meinung bitte
    Hätte ich ihn doch töten sollen ab der Hälfte hat die obere schich haut gefehlt und er war leicht verpilzt

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    24.10.20 07:30 1
  • Profilbild Dr. Fisch 61

    Kranke und verletzte Fische erlöse ich von ihrem Leiden.

    24.10.20 07:41 6
  • Unbekannt

    Wenn er deinen Köder noch gefressen hat, scheint er noch lebensfähig zu sein. Hätte ich denke ich auch gemacht, da er noch laichen muss. Ich weiß aber auch nicht wie es mit Verpilzungen ist, wenn ich einen Fisch zurücksetzen will.

    24.10.20 07:42 1
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  • Profilbild Berti..

    Moin dieser Aal wird wohl nicht mehr zum laichen kommen.
    Aber diese Entscheidung kann man wohl nur vor Ort und direkt am Wasser treffen.
    Grundsätzlich hast du aber erstmal nichts falsch gemacht

    24.10.20 08:03 8
  • Profilbild paulstöcker

    Ne Köder hat er nicht gefressen ist an den Platz wo ich genagelt habe vorbei geschwommen(angetrieben)

    24.10.20 14:08 1
  • Profilbild Isar_Fischer

    Achso...Ohne dir jetzt ein schlechtes Gewissen machen wollen, du hast ja richtig gehandelt, hätte ich ihn erlöst. Wenn wenn er sich schon von Hand oder Kescher fangen lässt, kann es ihm nicht gut gehen. Aber ich denke, ich hätte vor Ort glaube ich auch do gehandelt, wie du.👍

    24.10.20 16:42 2
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  • Profilbild Berti..

    achso ich bin davon ausgegangen daß du ihn mit einem Köder gefangen hast

    24.10.20 16:54 0
  • Profilbild blluebird

    Du musst ihn zurück setzen so schwer das einem auch fallen mag.mutter natur regelt das und wenn er stirbt wird die Biomasse wenigstens verwertet. Ihn zu entnehmen wäre in dem Fall einfach illegal gewesen . Es sterben andauernd irgendwelche Fische oder es sind Fische am sterben die nimmt auch keiner mit. Wenn es sich jetzt um einen maßigen Fisch handelt der gerade nicht schont ist sieht das ganze etwas anders aus und man kann schauen ob man ihn verwerten kann. Aber so hast du alles richtig gemacht und man hätte auch nicht anders handeln sollen/dürfen mich regt sowas ja immer auf wenn ich sehe leider untermaßig aber verletzt da hab ich ihn mitgenommen blablabla das gibt z.B. der peta nur gründe sich noch stärker gegen das beste Hobby der Welt einzusetzen. Die Natur regelt das darauf kann man sich immer verlassen

    24.10.20 19:54 4
  • Profilbild paulstöcker

    Danke für die Antworten

    24.10.20 21:37 0
  • Profilbild Christoph Petersen

    Ich würde ihn auch wieder zurück ins Wasser legen. Wie blluebird es schon gesagt hat, die Natur regelt es schon. Ich habe gestern einen Rotauge mit ca 9cm geangelt.... 1 Haken im Bauch Bereich und der 2. im Maul und durch das linke Auge. Leider konnte ich ihn nicht retten, da der Haken im Auge sich nicht entfernen ließ....
    Dennoch hast du aber richtig gehandelt und somit eventuell doch noch Glück, dass er laichen kann. 👍🏻

    25.10.20 19:03 1
  • Profilbild Magnum 83

    laut Gesetzeslage muss ein verletzter Fisch der nich mehr lebensfähig ist,waidgerecht getötet werden(auch in der Schonzeit)er darf sich jedoch nicht angeeignet werden(vergraben wäre die beste Lösung, wurde mir bei der Prüfung so gesagt)aber das in hal Schonzeit hat😳davon habe ich noch nie gehört.

    26.10.20 10:23 1
  • Profilbild blluebird

    eu Regelung vom 1.9. bis 1.3.

    26.10.20 10:23 0
  • Profilbild Magnum 83

    aber nich in sachsen anhalt.wäre ja auch Quatsch einen Aal eine Schonzeit zu geben...die ziehe eh erst los wenn sie laichreif sind und nicht wie andere unsere Fischarten zu einer bestimmten Jahreszeit...

    26.10.20 10:27 0
  • Profilbild blluebird

    Also soweit ich weiß gilt die überall zumindest hier in Rheinland-Pfalz. Informieren dich mal kann sein, dass es bei euch anders ist. an sich gebe ich dir aber recht für den aal wäre eine fangbegrenzung bzw ein entnahmefenster am besten um dem Bestand zu schonen. Auch wenn es die schonzeit für aal warscheinlich nicht wegen der laichzeit gibt sondern damit nicht das ganze Jahr drauf geangelt wird

    26.10.20 10:30 0
  • Profilbild Magnum 83

    also in sachsen anhalt gibt es definitiv keine Schonzeit für aal nicht mal eine fangbegrenzung.nur ein Mindestmaß von 50cm...

    26.10.20 10:34 0
  • Profilbild Magnum 83

    die meisten Aale sind eh nur besatzfische...

    26.10.20 10:35 0
  • Profilbild blluebird

    komisch. Bei uns ist das sehr streng geregelt und wenn ich Pech habe und abends/nachts jemand kommt und sieht das ich mit tauwurm angel(selbst wenn es auf brasse oder so gehen soll) kann das schon zu Schwierigkeiten führen, weil wir von September bis März aalangelverbot haben. ein fangfenster und eine fangbegrenzung wären aber warscheinlich effektiver

    26.10.20 10:36 0
  • Profilbild Magnum 83

    ja ja...falsches Bundesland wo du wohnst würde ich sagen😅

    26.10.20 10:38 0
  • Profilbild blluebird

    naja. Der aal sollte wie jeder andere Fisch geschont und geschützt werden. Nicht zuletzt weil der aal auch auf der roten liste für vom aussterben bedrohte Arten ist

    26.10.20 10:42 0
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