Wann ist die hechtschonzeit vorbei
Beiträge
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Marcel Cramme
Hallo liebe Angler im Internet steht immer was anderes wer kann mir sagen wann die hechtschonzeit in NRW vorbei ist ist sie jetzt vorbei am 29.04 oder 30.04 ich bin echt verwirrt und ich sag schon mal vielen Dank an die Leute die geschrieben haben
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Mathis31
Sie geht bis zum 30. April. Das heißt, dass man ab dem 1. Mai wieder auf Hecht angeln darf.
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Marcel Cramme
😀 Dankeschön
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Wallert
Die Schonzeit ist von jedem Gewässer anders.
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Einfach mal in den Angelschein schauen.
Die Aussage von Mathis31 ist falsch. -
blluebird
Welches Gewässer meinst du denn? Das variiert in der Regel von Gewässer zu Gewässer
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Marcel Cramme
ich gehe an der Niers in Goch
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Unbekannt
ich würde diese Frage nicht beantworten, weil das ein Angler wissen muss! wenn sich ein Angler nicht die Mühe macht in seine Papiere zu schauen, sollte diese schwache Art und Weise nicht auch noch mit einer Erklärung gewürdigt werden. auf meiner Betriebsversammlung wurde gefragt wie lange die Ausgangssperre geht. Leute fragen hier im Forum fast täglich ob man während der Ausgangssperre zum Nachtangeln darf... ich bitte euch jetzt Mal höflichst darum euren Kopf zu benutzen!!! Gruß
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Marcel Cramme
doch an 30.4😖
Hol dir die App um Bilder zu sehen -
Unbekannt
Tip top 👍 weiter so 😅🤝
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blluebird
Das ist der Fischereischein wenn ich mich nicht Irre. Was steht denn in der Gewässerkarte? da gibt es manchmal Ausnahmen
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Wallert
Manchmal frage ich mich wo der ein oder andere seine Angelschein Prüfung gemacht hat.
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Unbekannt
Leute, die Frage war erst einmal "in NRW?"!!! Und in NRW geht sie bis zum 30.04. gemäß Fischereiverordnung. Somit wurde die Frage von Mathis31 mit 01.05. bereits RICHTIG beantwortet!!!
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Wenn man will, kann man noch den Hinweis geben, dass es auch in einigen Gewässern anders sein kann. Dann muss es aber in der Gewässerordnung oder auf der Angelberechtigung stehen. Die Aussage, dass "ist von jedem Gewässer anders" ist hier falsch. Gültig ist die Fischereiverordnung (eine Landesverordnung!!!) und Änderungen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt und genehmigt werden. Schon alleine deshalb sind Ausnahmen NICHT die Regel, sondern halt Ausnahmen.
@ Wallert: Wo hast du deine Prüfung denn gemacht? Fischereigesetz und Fischereiverordnung sollte man schon kennen, wenn man hier auf die K... haut.
Petri Heil -
Wallert
Falls es dich beruhigt, ich habe meinen Schein in NRW gemacht und kann dir sagen das in ca 50% der Gewässer eine andere Schonzeit gilt wie die vom Landesfischereigestz vorgegebene und es sich somit nicht um eine Ausnahme handelt.
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@Firestorm72, falls es für dich interessant sein sollte.
Ich bin gelernter Fischwirtschaftsmeister und Kontrolliere an einigen Gewässern, und da hört man zu genüge genau diesen Fehler. -
ATRiot01
Laut Landesfischereiverordnung NRW endet sie mit Ablauf des 30.April. Richtig ist aber auch das der jeweilige Bewirtschafter eines Gewässers diesen Zeitraum verlängern kann genau wie er viele Regeln über die Landesfischereiverordnung hinaus festlegen kann. Dazu zählen unter anderem höhere Schonmasse, bestimmte Köderverbote etc..
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War in NRW in mittlerweile 4 Vereinen Mitglied, davon hatte allerdings keiner von der Möglichkeit die Schonzeit nach vorn oder hinten zu verlängern Gebrauch gemacht...Was aber nichts heißen muss.
Daher IMMER den jeweiligen Gewässerschein lesen, nur der ist relevant, und nicht was irgend jemand dir erzählt. -
Skisec
Auf ATRiot01 Worte höre Marcel 😁. Bei mir hier in der Gegend schrauben die Vereine selten an den Schonzeiten sondern regeln das meist über köderverbote! Also Augen auf 😬
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