Was macht man mit Riesenwels und Entnahmepflicht?
Beiträge
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Kelloq
Heyho,
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ich habe heute meinen Angelschein bekommen und mir direkt eine Karte für den Neckar besorgt. In den Bestimmungen im Fangbuch ist mir aufgefallen, dass es eine Entnahmepflicht für Wels gibt.
Nun überlegen wir uns das rein hypothetische Szenario:
ich fahre mit dem Fahrrad und meinem Angelzeug an den Neckar, bekomme als Beifang einen 2 Meter Wels an den Haken und schaffe es entgegen aller Erwartungen auch diesen zu landen. Was mache ich dann mit dem Wels? Ich kann ihn zwar ordnungsgemäß betäuben und töten, aber da hören meine Möglichkeiten auch schon auf. Ich will von Problemen beim Verwerten noch garnicht sprechen, da ich so einen Brocken wahrscheinlich nichteinmal den steilen und etwas matschigen Weg vom Ufer hoch befördern kann, geschweige denn ihn bis nach hause bekommen.
Was sollte man in so einem Fall machen? -
Bennimusslos
wieder freilassen, egal was die sagen, weil wie du schon sagst es funktioniert nicht mit dem Fahrrad.
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Kalle 55
Nicht auf Wels angeln.
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Olli.Klee
Welse sind schleimig und damit extrem rutschig
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ToTi
Kelloq, keiner hier wird dir sagen, wie du rechtlich gesehen damit umgehen sollst. Denn du hast die Entnahmepflicht und die steht nicht nur in deinem Fangbuch, sondern sollte dir beim Angelkurs erklärt worden sein. Der Wels hat in Ba-Wü keine Schonzeit und kein Schonmaß (bis auf wenige gewässerspezifische Ausnahmen ), somit muss er entnommen werden. Jetzt das Dilemma, einen großen Wels will keiner töten, aber gesetzlich bist du dazu verpflichtet. Das sind die harten Fakten. Jetzt kannst du für dich persönlich entscheiden was du aus dem Wissen machst. Egal wie du es drehst und wendest, sobald du einen Wels fängst, hast du ein Problem.
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pikeaddict_1
Wie bei so vielem hilft hier ein gesunder Menschenverstand und ein nicht komplett verschobener, moralischer Kompass. 😉
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Unbekannt
Wenn du mit der UL Rute und dem 3cm Salmo Wobbler angelst, ist die Wahrscheinlichkeit höher den 6er im Lotto zu knacken, als einen 2m Wels zu fangen. Mein Großvater hat immer gesagt, wenn du einen großen Fisch fangen willst, brauchst du einen großen Köder.
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Trueffelferkel
3cm Salmowobbler sind berüchtigt dafür 2m Welse zu querhaken! 👀👀
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Fabian.Hoffmann
Wenn du alleine bist oder mit Freunden dann kann es eben passieren, dass dir der Fisch ausversehen wieder ins Wasser fällt. Wenn 10 Leute mit dem Handy rumstehen, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als den Fisch abzuschlagen. Ganz einfach eigentlich.
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Kelloq
Ich gehe auch ehrlich nicht davon aus einen Riesenwels an den Haken zu bekommen. Zielfisch ist bei mir eher Barsch, aber wenn sich mal ein kleinerer Wels an den Haken verirrt, würde ich diesen auch sicher entnehmen und mal probieren.
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Problematisch finde ich einfach die absolut unübersichtlich Rechtslage, die im Onlinekurs auch nur unzureichend erklärt wurde. Wenn man hier und in anderen Foren liest, findet man ja auch etliche Meinungen. Von Hardcore C&R befürwortern, bis "jeder Fisch über Mindestmaß muss geknüppelt werden" findet man jede nur Erdenkliche Auffassung. Auch die Vereinbarkeit vom sehr unkonkreten Tierschutzgesetz und den Landesverordnungen tragen zu dieser Unübersichtlichkeit bei.
Dinge wie "rutscht halt aus der Hand" sind natürlich naheliegend, aber doch auch keine zufriedenstellende Lösung. -
DinoMaik
Es ist ganz einfach und geht auch so durch, wenn anl Beifang gefangen kamst du IMMER sagen eine sinnvolle Verwertung ist nicht möglich und gut ist.
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Mit ABSICHT Großfisch zu fangen und releasen ist LEIDER verboten.
Allerdings muss man dir das erst mal sicher nachweisen😉
Außerdem kann bei der Landung soooo vieeel schiefgehen, da flutscht schon mal was aus der Hand 🤷♂️
Macht euch nicht zu verrückt und denkt mal ein bisschen nach 😉 -
Armin Kaspari
Ich hab sehr rutschige Hände, manchmal dreht sich auch Außversehen der Kescher in meiner Hand nach dem abhaken 😅🤷♂️
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basti.98
Die Rechtslage ist bei einer „Entnahmepflicht“ alles andere als unübersichtlich. Da ist es auch völlig egal, ob du mit Helikopter, Lkw oder E-Roller zum Angeln fährst. Ob du dich dran hältst ist eine andere Frage, trotzdem sagt der Name schon, was vorgegeben wird.
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BreezyBrozz
wenn du ihn umbedingt mitnehmen willst:
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in der therorie
filitier ihn
dann schneid das fett weg (müssten um die 25kg) und schmeiß das mit den organen usw. wiedet rein und lass sich von deinem dad/ mum/ opa/ oma/ freundin/ kpyk...
abholen.
aber mal ernsthaft und ist mir jz egal was andere sagen ich und viele andere nehmen auch keine maßigen hechte etc. mit die wir nicht verwärten wollen also wieso den?
des einzige ding ist nur das, dir vielleicht bewusst sein muss, ist das so nen wels jz nicht umbedingt förderlich fürs gewässer ist. -
Kelloq
Die Anlandepflicht in BaWü gilt für nicht einheimische Arten, für die keine Schonzeit und/oder Mindestmaß festgelegt ist. Welche Arten darunter fallen wird nicht spezifiziert. Ob der Wels hier heimisch ist, lässt sich auch nicht sicher beantworten(Anscheinend gab es Fossilfunde im Neckar), nur dass der Bestand in jüngerer Zeit stark zugenommen hat.
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Dazu steht die Anlandepflicht auch unter Umständen dem Tierschutzgesetz entgegen. Übersichtlich würde ich das nicht nennen und die Vielzahl der verschiedenen Meinungen dazu scheint das ja auch zu bestätigen. -
Carpytän
was sagt denn deine Gewässerordnung?
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bei mir steht drin, das man von der Entnahmepflicht abweichen darf , wenn das Gewässer größer als 10 ha ist.
eine sinnvolle Verwertung ist bei der Größe generell auszuschließen. -
Bloomsmith
Ich sehe das wie Maik.
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1. Wenn mir der Fisch beim Abhaken entkommt, dann kann das halt vorkommen. 🤷
2. Sollte ich wirklich in Erklärungsnot kommen, würde ich mich auf das Tierschutzgesetz berufen. Ich darf kein Tier töten, dass ich nicht sinnvoll verwerten kann.
Entsprechend ist mir eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift -> Entnahmepflicht) lieber als eine Straftat (Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt).
Voraussetzung ist natürlich, dass ich nicht gezielt auf Wels angel und keine dämlichen Trophäenfotos mache. -
Unbekannt
Ein 2meter Wels wenn der niche as power hat kriegste du den am Ende garnicht raus ansonsten einfach etwas nachdenken einen schönen Mücken hecht entnehme ich öfters aber alles ü 80 würde ich freilassen auch weil die wieder viel Nachwuchs zeugen und dann hat man einen gesunden Bestand
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Nick_19p0
Nicht vergessen- waidgerecht bedeutet, den fisch erst nach dem töten abzuhaken.
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Bin ganz bei euch - nach reinem Menschenverstand kommt der Wels wieder zurück.
Wenn’s jemand sieht und meldet wird’s aber schwierig passende Argumente zu finden… -
Unbekannt
Könnte man nicht verwerten und du darfst kein Lebewesen töten was du nicht verwerten kannst
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