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  • Profilbild Ti Mo5

    Hi, hab seit Jahren nicht mehr am Rhein geangelt und meine Prüfung ist Jahre her 🙈 aber mit wie vielen hacken bzw Anbißstellen darf ich am Rhein angeln? Pro Rute. Und wo steht das? Ich hab nix im Internet gefunden

    13.03.21 20:39 0
  • Profilbild altafalta

    Welche Arten des Angelns erlaubt der Rheinschein?
    Ein gültiger Erlaubnisschein berechtigt den Besitzer dazu, den Fischfang mit folgenden Angelmethoden auszuüben:
    mit einer Fliegenrute (mit 1 Haken) – oder – einer Spinnrute (unter Verwendung handelsüblicher Kunstköder mit einem oder mehreren Zwillings- oder Drillingshaken) -oder- mit zwei sonstigen Handangeln (mit Grund- oder Posenmontagen mit jeweils nur einem Haken)
    d.h. verboten ist die Verwendung von Vorfächern mit Mehrfachhaken (Paternoster) an Grund- oder Posenangeln, die gleichzeitige Verwendung von mehr als zwei Ruten, die gleichzeitige Ausübung des Spinnfischens und das Auslegen einer Grund- oder Posenangel.

    13.03.21 21:23 3
  • Profilbild altafalta

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    13.03.21 21:23 0
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  • Profilbild Ti Mo5

    Und warum angeln die meisten mit mehreren hacken? Zb wels Angler?

    13.03.21 21:40 2
  • Profilbild Ti Mo5

    Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch 😑

    13.03.21 22:29 0
  • Profilbild Angelfutzie

    es ist ein Unterschied zwischen haken und anbissstellen

    13.03.21 23:30 0
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  • Profilbild Angelfutzie

    du darfst also scheinbar nur mit einer anbissstelle Fischen

    13.03.21 23:30 0
  • Profilbild DGT

    Naja, ob die gängigen Wallermontagen mit Doppeldrilling bei uns im Rhein erlaubt sind wage ich zu bezweifeln. Es gibt auch Wallermontagen mit großen Einzelhaken, die sind aber natürlich lange nicht so effektiv.

    14.03.21 03:10 0
  • Profilbild DGT

    Oben stehts ja schon klar definiert - Grundangel ein Einzelhaken. Sonst hätten die Doppel oder Dreifachdrillinge nicht extra erwähnt. Wobei ich sagen muss, dass man die Dicken eben mit solchen Montagen fängt. Hab eher Angst vor Plebbos die meinen sie müssten anfangen Fische zu reißen o.ä

    14.03.21 03:12 0
  • Profilbild Christian 86

    Jesus da steht nichts von Einzelhaken sondern nur 1 Haken und nochmal extra als Beispiel das Paternoster nicht erlaubt sind. es geht hier also tatsächlich nur um Anbissstelllen. auch beim fliegenfischen ist mit 1nen Haken gemeint das du z.B keinen Beifänger montieren darfst. wenn du also z.B. einen Köderfisch verwendest darfst du den mit Haken bespicken wie du lustig bist.

    14.03.21 06:36 1
  • Profilbild Ti Mo5

    Ok hab mich vllt falsch ausgedrückt,

    wenn ich an meinem köderfisch 2 Drillinge oder sagen wir mal wie es beim wels angeln üblich ist, vorne ein einzelhacken und hinten ein Drilling habe, zählt das ganze dann als ein hacken? Bzw eine anbißstelle?!

    Oder sind wirklich die hacken gemeint?
    Ich benutze keine paternoster! Möchte nur zu Fixierung an meinem koderfisch einen zweiten hacken dranmachen

    14.03.21 06:39 0
  • Profilbild Ti Mo5

    @jesus da steht nix von einzelhacken, Drillinge sind erlaubt :)

    14.03.21 06:40 2
  • Profilbild Han82

    Harken im Garten, Hacken im Garten oder am Fuß, Haken beim Angeln

    14.03.21 07:07 7
  • Profilbild Ti Mo5

    Dieser Post wurde gelöscht.

    14.03.21 07:08 0
  • Profilbild Christian 86

    wie gesagt du kannst an deinen Köder Zwillinge, Drillinge oder Gott weiß was dran machen solange es eine Anbissstelle bleibt. grenzwertig dürfte z.B. eine Wallermontage sein an der sich an zwei Drillingen jeweils ein tauwurmbündel befinden. für den Welsangler ist das natürlich nur eine Anbissstelle aber die Montage wäre zumindest theoretisch in der Lage 2 Fische zu fangen da wird's dann schon kritisch mit der Auslegung.

    14.03.21 07:45 1
  • Profilbild altafalta

    Im Text steht definitiv nix von Anbissstellen, sondern von Haken. Ob jetzt was anderes gemeint ist, ist reine Spekulation. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wende dich an die Rheinische Fischereigenossenschaft, die müssen das ja wissen.

    14.03.21 09:46 0
  • Profilbild DGT

    "Fliegenrute (mit 1 Haken) – oder – einer Spinnrute (unter Verwendung handelsüblicher Kunstköder mit einem oder mehreren Zwillings- oder Drillingshaken) -oder- mit zwei sonstigen Handangeln (mit Grund- oder Posenmontagen mit jeweils nur einem Haken)" @Timo, wie bereits erwähnt ist es hier ganz klar definiert. Montage mit EINEM HAKEN.

    14.03.21 12:12 0
  • Profilbild Ti Mo5

    Jeder sagt was anderes... Die meisten Leute sagen aber das es erlaubt ist.... (hab auch in Facebook nachgefragt)
    Ich rufe da morgen mal an danke erstmal

    14.03.21 12:39 0
  • Profilbild DGT

    Der Textauszug ist aus der Rheinerlaubniskarte original.. Da sind andere Meinungen irrelevant. Besonders Facebook..... Was soll man da erwarten? Wer in 2021 noch aktiv Facebook nutzt läuft eh am Leben vorbei

    14.03.21 12:41 1
  • Profilbild pd69

    wie klar soll es denn noch definiert sein, damit es nicht unterschiedlich ausgelegt werden kann.

    14.03.21 12:41 1
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