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  • Profilbild elias_4961

    Also ich will in einem Bach ( steinbach Buchholz) angeln wo steht das man angeln darf wo aber auch steht das es ein Naturschutzgebiet ist ich brauchen mit jetzt unsicher weil da leute angeln die ich kenne aber ich auch mein Angelschein nicht verlieren will wen mich jemand sieht

    24.05.24 11:43 2
  • Profilbild Housemeister

    Wenn du ne Erlaubniskarte dafür hast, dann darfst du da auch angeln. Es sei denn, die Bereiche sind in der Karte ausgeschlossen.

    24.05.24 11:58 1
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Schon mal eine gute Sache das du die Sache gut durchgehst, wenn nichts darüber bekannt ist zu wenn der Bach gehört kann am bei uns ist das so zur unteren Wasserbehörde gehen die gaben mir damals Auskünfte über die Holtemme in Halberstadt.

    Die Behörde teilte mir mit, dass es sich hier um ein Vereinsgewässer handelt die auch im Verband sind, ist nun mal so.

    Karten so von der Behörde gab es direkt nicht und mit Aussage es gibt Tageskarten von Verein oder Verband aber darauf hatte ich auch keine Lust.

    Zum Schluss ging ich zum Verein und auch rein.

    24.05.24 13:09 1
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  • Profilbild Carpytän

    in Naturschutzgebieten ist das angeln erstmal grundsätzlich verboten . nun bleibt zu klären ob es ein Naturschutz Gebiet ist oder ein Landschaftsschutzgebiet, klingt ähnlich, ist rechtlich aber ein riesen Unterschied.

    normalerweise sind Teile eines Gewässer, die im NSG liegen , als Sperrgebiet markiert, somit sollte sich in der gewässerliste auch dazu was finden lassen.

    25.05.24 04:24 0
  • Profilbild Carpytän

    hier siehst du das Naturschutzgebiet


    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)




    vergleich das ganze mit deinen Unterlagen ob das Gewässer da drin liegt und du bist ein Stück schlauer.

    ich vermute Mal, das es sich in deinem Fall tatsächlich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt

    25.05.24 04:30 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Bei uns ist die Holtemme noch Wassereinzug Gebiet, muss aber nicht denken das in dem Fluss / Bach keine Schläuche rein hängen

    25.05.24 06:30 0
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  • Profilbild ToTi

    carpytän, deine Aussage , das angeln in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten ist, ist falsch. Es ist richtig, dass in vielen Gebieten das angeln verboten ist, aber das ist immer individuell zu betrachten. Es gibt Naturschutzgebiet, wo das angeln ausdrücklich erlaubt und gewünscht ist. unten ein Beispiel.
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    26.05.24 04:22 0
  • Profilbild Carpytän

    nein @toti, das jagen,fangen und töten von wildlebenden Tieren ist in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten, in natura2000 und den FFH gebieten bestehen Ausnahmeregelungen.

    das ein komplettes Verbot natürlich wenig Sinn ergibt ist indiskutabel, aber würde man die Ausnahmen wieder kassieren und das passiert gerade vielerorts , da sich einige Angler nicht benehmen können (Lagerfeuer, müll, befahrregeln usw), dann gilt wieder das grundsätzliche Verbot.

    also kurzum, da wo angeln im NSG erlaubt ist, handelt es sich immer um eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde.

    26.05.24 04:37 0
  • Profilbild Carpytän

    hier das Bundesgesetz, länder dürfen davon abweichende Ausnahmen erarbeiten,

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    26.05.24 04:47 0
  • Profilbild ToTi

    ich habe nichts anderes gesagt. Grundsätzlich bedeutet ohne Ausnahme und das ist nicht richtig. Es gibt Gebiete, da ist Jagd und Fischerei erlaubt und erwünscht, in anderen nicht. natürlich sind das nur Einzelfälle und wird auch so bleiben, da es genug Idioten unter den Angler gibt, die sich nicht benehmen können.Aber mit deiner Aussage hast du vermittelt,es gibt keine Ausnahme und deswegen mein Einwand. Es ist genauso, wie viele sagen, das das einfahren in Feldwege mit dem Schild " landwirtschaftlicher Verkehr frei" für Angler verboten ist. Nein, in Ba-Wü ausdrücklich erlaubt!

    26.05.24 05:11 1
  • Profilbild Carpytän

    grundsätzlich ist klar definiert😉

    bei den Feldwegen gibt's natürlich auch immer wieder Streit , in Thüringen wird direkt mit dran geschrieben "für fischereibefugte frei" , Anlieger frei ist klar, man ist sozusagen Anlieger , anders sieht es aber aus, wenn zu dem Gewässer mehrere wege führen und der Feldweg lediglich ne Abkürzung darstellt, dann ist es nämlich nicht mehr erlaubt, gleiches gilt, wenn dieser Weg privat ist (das muss man nicht Kennzeichnen) , dann benötigt man eine befahrgenehmigung und letzteres wird immer mehr, ich hab allein für den Bereich Halle -Saalekreis über 10 solcher Zettel , Tendenz steigend

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    26.05.24 05:19 1
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Vielleicht ist es besser erstmal bei der Gewässerrodung zu bleiben, wenn das wo er dort Fischen möchte ein Vereinsgewässer ist.

    26.05.24 08:56 1
  • Profilbild Carpytän

    ist doch eigentlich alles gesagt, es kann doch ein NSG sein, wenn es dort ne Ausnahme Genehmigung gibt und das wird so sein, wenn das angeln erlaubt ist, ist doch alles tutti 🤷

    das befahren usw steht noch auf nem anderen Blatt, spielt aber für das angeln selbst erstmal keine Rolle

    26.05.24 09:01 0
  • Profilbild Sarkon von Akkad

    Die Ausnahmen sind dann auch mit der Gewässerrodung geregelt, bei uns ist das Salmoniden Gewässer auch Wassereinzug Gebiet um das Grundwasser zu erhalten.

    26.05.24 09:03 0
  • Profilbild elias_4961

    Ok danke für eure Hilfe

    27.05.24 10:06 0
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