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.~Devin~.
Hätte da mal eine Frage! Unzwar darf man mit jemanden angeln der einen angelschein besitzt wenn man selber keinen hat oder nicht?
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Samoht1
Darfst du Auto fahren wen du keinen aber dein Beifahrer einen Führerschein hat?
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Unbekannt
Als erstes wäre mal das Bundesland und das Alter der Person interessant. Du bist 14 und kommst aus Hessen, also:
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Zitat:
"Die einzige Möglichkeit, um angeln zu können, ohne einen Angelschein in Hessen mitzuführen, ist, wenn Sie als Helfer einer Person fungieren, die im Besitz des Fischereischeins ist. Diese Person muss volljährig sein und darf den Fischfang mittels einer Handangel betreiben. Auch Kinder bis zum 10. Geburtstag können von einer erfahrenen Person mit einem Angelschein aus Hessen eingelernt werden. Kinder zwischen 10 und 15 können auch einen eigenen Jugendfischereischein erwerben." -
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Jörg Hase
Kurz und knapp. NEIN. Soweit ich weiß, gibt es auch keine Ausnahme z. B. für Begleitpersonen von Personen mit Schwerbehindertenausweis.
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.~Devin~.
Ok danke für Euer Feedback
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Unbekannt
@Jörg Hase: Doch die gibt es in Hessen:
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"2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen. Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden." -
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Jörg Hase
Schade dass, das nicht überall gilt Firestorm. Ich bin Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. Ich komme aber aus Rheinland-Pfalz. Muss man in Hessen als Begleitung auch eine kostenpflichtige ewässerkarte?
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Jörg Hase
GEWÄSSERKARTE meine ich.
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Jörg Hase
Muss die helfende Person auch einen kostenpflichtigen Gewässerschein haben oder ist die Begleitperson frei wie ich das von Kino, öffentlichen Museen etc kenne?
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Unbekannt
Nein, braucht man nicht.
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"3) Unterstützende Personen nach § 25 Abs. 2 bedürfen keines Fischereierlaubnisscheins." -
Unbekannt
Dieser Post wurde gelöscht.
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Unbekannt
Steht übrigens alles im Fischereigesetz von Hessen.
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Jörg Hase
Ich meinte die Gebühr die für ein Gewässer erhoben wird.
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Unbekannt
Die Gebühr ist ja der Preis des Fischereierlaubnisschein (Gewässerkarte).Da die unterstützende Person die nicht braucht, braucht sie natürlich auch nichts bezahlen.
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Jörg Hase
In Rheinland-Pfalz braucht man neben dem Fischereierlaubnisschein, den man bekommt wenn man dir Prüfung bestanden hat noch einen Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer, dass man beangeln will, genannt Gewässerschein.
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Unbekannt
Du bringst da was durcheinander.
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Der Fischereischein ist der Schein, den man nach der Prüfung bekommt. Da sollte auch Fischereischein drauf stehen.
Der Fischereierlaubnisschein ist der Gewässerschein bzw. die Gewässerkarte und NICHT der Fischereischein. -
Jörg Hase
Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. Kann passieren. Benötigt man in Hessen als Begleitperson nun einen Gewässerschein oder nicht?
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Unbekannt
Was war denn jetzt genau an dieser Nachricht oben nicht zu verstehen?
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"Nein, braucht man nicht.
"3) Unterstützende Personen nach § 25 Abs. 2 bedürfen keines Fischereierlaubnisscheins.""
Fischereierlaubnisschein = Gewässerschein= Gebühr die für ein Gewässer erhoben wird
NEIN, dass braucht die unterstützende Person nicht!!!!!!!!!!!!
Steht auch alle im Fischereigesetz, habe ich auch geschrieben, und kann man auch selber nachlesen.