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Tommi13
Petri, zusammen muss mal wieder fragen.
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Ich suche die Aktenkundige Belehrung zum Angeln an o.g.
Im Fangbuch/Erlaubnisschein steht auf der ersten Seite das ich diese Belehrung mit der Unterschrift automatisch anerkenne. Soll das diese jene sein?? Bin da etwas unschlüssig. Bei dem deutschen Papierwahn.
Weiß jemand bescheid. -
Housemeister
Hast du denn eine Belehrung bekommen? Normalerweise muss man doch immer da unterschreiben, wo man die Erlaubniskarte bekommt, da hättest du am besten mal nachfragen können. Falls der nix gesagt hat, ruf den doch am besten mal an. Es gibt so viele Trinkwassertalsperren, da können wir gar nicht wissen welches o.g. Gewässer du überhaupt meinst
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Tommi13
Das kann man sehen wie man will es steht ja auch in der Gewässerordnung. Und in dieser steht auch noch mal das die Belehrung mit der Unterschrift auf dem Erlaubnisschein anerkannt wird. Ich wollte nur wissen gibt's da evtl. noch ein extra Papier. Und im groben sind doch die Vorschriften etwa gleich, oder? Ausnahme Regelungen gibt's immer. Mir geht es um den generellen Nachweis und ob die zwei Sätze im Fangbuch/Erlaubnisschein das sein soll?,
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Housemeister
Ok, mir ist jedenfalls keine allgemein gültige Regel bekannt. Für den Halterner Stausee gibt es bspw. soweit ich weiß keine, außer halt ein paar Zusatzregeln, z.B. dass man (zumindest als Gast) nicht mit Maden angeln darf oder dass das Anfüttern streng geregelt ist.
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Vielleicht gibst du trotzdem mal das/die Gewässer an von denen du sprichst. -
Tommi13
Maden sind generell nicht drin. Ist Trinkwasser.
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Tw-Ts Lehnmühle. -
Unbekannt
Welche meinst du denn? Es gibt keine für alle Trinkwassertalsperren in Deutschland. Und welche "diese jene"? Meine Glaskugel ist leider zur Zeit kaputt.
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Tommi13
s.o. Hab jetz alles.
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Dank euch.