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  • Profilbild TomSailor

    Hallo, ich wollte heute zum zweiten Mal versuchen die beiden Torfkuhlen links und rechts vom Wasserwerk in Kessin zu erkunden. Letzten Sommer war das schon erfolglos geblieben. Heute, wie letztes Jahr, war beides vom Landwirt komplett eingezäunt, bis direkt an die Warnow ran und auf einer Seite ist noch ein großes mobiles abgeschlossenes Tor. Auch weiter hintenrum über den Sandweg nach Niex rein war kein legales Durchkommen. Auch direkt am Bahndamm entlang war irgendwann Schluß. Aus der Ferne sieht man bei den Torfkuhlen zur Bahn hin sogar ein weißes Schild, was wahrscheinlich auf das LAV-Gewässer hinweist. Aber wie kommt man da nun hin? Geht das nur noch mit dem Boot?

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    27.01.25, 13:23 0
  • Profilbild TomSailor

    Dieser Post wurde gelöscht.

    13.02.25, 08:25 0
  • Profilbild TomSailor

    Ich habe gerade vom LAV-MV folgende Antwort auf meine Frage erhalten.

    Aufgrund der Vermüllung, die zum größten Teil von Gastanglern hinterlassen wurde, hat der Landwirt die umliegenden Flächen abgeriegelt.

    13.02.25, 08:26 0
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  • Profilbild Stipp-Angler

    TomSailor, normalerweise dürfen landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzzeit betreten werden, um an Angelgewässer zu gelangen.

    13.02.25, 10:35 1
  • Profilbild Dominik Rittmann

    #TomSailor spreche mit dem Landwirt und sag ihm das du angeln gehen willst, dass es dein Recht ist und das du mit ihm eine Lösung Finden möchtest.

    Sonst kannst du auch über seine Zäune klettern ( außer es ist Strom drauf)

    13.02.25, 11:19 0
  • Profilbild Carpytän

    würde mich erstmal an den betreuenden Verein wenden, wir haben auch so ein Gewässer (landschaftssee köckern) , der per Gerichtsbeschluss beangelt werden darf, man aber nicht ohne erheblichen Aufwand Ran kommt und wenn man da ist, gibt's nur Theater mit dem Landwirt.

    13.02.25, 12:00 1
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  • Profilbild Bloomsmith

    Tja, sowas kommt mal wieder davon, wenn irgendwelche Idioten in den eigenen Sandkasten kacken.
    Bei uns in NDS gibt es recht klare Regelungen zudem Thema, die deswegen aber noch lange nicht leicht durchsetzbar sind.

    "Sollte eine Gewässerstrecke durch Einzäunungen nicht auf andere oder in zumutbarer Weise erreichbar
    sein, so darf man in Ausübung des Fischereirechtes also die entsprechenden Grundstücke betreten,
    solange diese keine Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Erwerbsbaumschulen,
    Erwerbsobstflächen sowie Gärten und mit Wohngebäuden verbundene Parkanlagen umfassen. Hier sind
    strenge Maßstäbe anzulegen. So ist ein kurzer fußläufiger Umweg zum Gewässer/zum Angelplatzfür den
    Angler i. d. R. wohl noch als zumutbar anzusehen.
    Das Uferbetretungsrecht wird oft in einem fischereilichen Pachtvertrag zugunsten des
    Fischereiausübungsberechtigten ausdrücklich festgelegt. Wird der Zugang zum Ufer (z. B. durch einen am
    Ufer errichteten Zaun) in unzumutbarer Weise erschwert oder behindert, ist der Anspruch des
    Fischereiausübungsberechtigten ggf. privatrechtlich durchsetzbar.
    In vielen Gewässerordnungen der Unterhaltungsverbände sind Regelungen zur Anlage von Zäunen an
    den Gewässerufern enthalten. So muss ein Weidezaun oft 1 Meter von der Böschungsoberkante entfernt
    stehen. Ein Zaun, der auf der Böschungsoberkante steht und das Betreten des Ufers erheblich erschwert,
    ist vor dem Hintergrund dieser Regelung nicht zulässig. Diese Vorschrift dient der Sicherstellung einer
    ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung. Von der Einhaltung dieser Regel profitieren aber i.d.R. auch die
    Angler. Bei einem Verstoß gegen die Gewässerordnung eines Unterhaltungsverbandes bestehen aber
    seitens eines Angelvereins wohl nur geringe Rechtsansprüche zur Beseitigung/Versetzen eines Zaunes.
    Im Zweifel sollte nach Möglichkeit immer eine einvernehmliche Lösung des Angelvereins mit dem
    Grundstücksinhaber angestrebt werden, um ggf. Schadensersatzansprüche gegen den einzelnen Angler
    bzw. gegen den Angelverein zu verhindern." ((Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar))

    Bestimmt gibt es ähnliches auch für euer Bundesland.
    Vermutlich wäre der Landwirt verpflichtet, einen Uferstreifen frei zu lassen. So blockiert er ja nicht nur Angler mit Ufervertretungsrecht, sondern behindert auch die Gewässerunterhaltung.

    13.02.25, 12:19 1
  • Profilbild ThomasTi

    Im Niedersachsen steht sogar noch mehr im Fischereigesetz... Nur leider hält sich keiner daran... Da steht klar drinnen das es überstiege geben muss die derjenige errichten muss der die Zuwegung zum Gewaesser durch einen Zaun versperrt.

    13.02.25, 19:20 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Hm, bei uns gibt's fast überall Überstiegshilfen. 🤷

    13.02.25, 19:31 0
  • Profilbild Stipp-Angler

    Bloomsmith, das stelle ich mir irgendwie witzig vor, so eine Überstiegshilfe. Wie genau sieht sowas aus, eine Art Brücke mit Treppe über den Zaun des Landwirtes?

    15.02.25, 10:18 0
  • Profilbild Stipp-Angler

    Bloomsmith, das stelle ich mir irgendwie witzig vor, so eine Überstiegshilfe. Wie genau sieht sowas aus, eine Art Brücke mit Treppe über den Zaun des Landwirtes?

    15.02.25, 10:19 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Die gibt es in verschiedener Form, die einfachste ist ein Brett auf zwei kurzen Pfählen. Hier ein Bild:
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
    Sowas, teils auch aus Metall, haben wir häufig auf den Deichen. Manchmal natürlich auch Drehkreuze oder Pforten.

    15.02.25, 11:38 0
  • Profilbild Erik_04

    Die torfkuhlen wurden vor gut nem Jahr mit der Weide dicht gemacht. Der Müll kommt von allem möglichen Leuten, nicht nur von Anglern. Das soll mal gesagt sein.
    Ich war schon öfter mal über die Weide drüber, einmal habe ich den Bauern getroffen und der war voll auf Konfrontationskurs. Mit dem gibts kein verhandeln, der sieht nur sich selbst. Leider wieder ein tolles und fischreiches Gewässer gestorben. Wenn du die Möglichkeit hast, mit dem Boot zu fahren ist das ne gute Option…
    In den torfkuhlen selbst ist übelster Morast, da lieber nur auf den „weg“ gehen. Dementsprechend sind andere Zugänge vom Land her auch nicht möglich. Habe den Landwirt darauf angesprochen, dass er doch bitte einen öffentlichen Zugang zum Gewässer möglich macht, aber den gibts dann nur vom Wasser. Ist einfach so.
    Wenn er die Weide nen Meter verkürzen würde, wäre allen geholfen, zumal seine Kühe da eh nicht rumlaufen und da kein Gras wächst…

    PS: Mit der spinnrute mal drüber geht trotzdem, die Kühe sind nett und zur Not springt man schnell wieder zurück 😂

    15.02.25, 22:29 2
  • Profilbild TomSailor

    Die Kühe standen immer gleich vorne am Zaun, da hatte ich dann auch nicht zwischen ihnen durchgehen wollen. Ich bin mal gespannt was der LAV noch in die Wege leiten kann. Ich hoffe es wird was passieren. Müll in der Natur geht natürlich gar nicht, aber auch nicht das man trotz Berechtigung ausgeschlossen wird. Ich will die Tage noch mal versuchen ob man direkt am Bach dort irgendwie langkommt. Die anderen beiden Torflöchter etwas weiter südlich scheinen aber wirklich unerreichbar geworden zu sein. Ich versuche dran zu bleiben.

    26.02.25, 22:40 1
  • Profilbild TomSailor

    Ich habe den Verein angeschrieben, sie versuchen natürlich mit dem Landwirt ins Gespräch zu kommen um eine Lösung zu finden, aber es gestaltet sich wohl sehr schwierig.

    27.02.25, 11:50 0
  • Profilbild TomSailor

    So, ich bin grade zurück gekommen. Ich habe legal und ohne die Weide zu betreten die Torfkuhlen an der Bahn erreicht. Leicht war es nicht, erst recht nicht bei dem Regen. Teilweise sieht man noch alte Pfähle wo früher der Weidezaun dran war, jetzt geht der aber quasi bis an alle angrenzenden Gewässer ran, die Warnow, die Kösterbeck und die Torfkuhlen an der Bahn. Das LAV-Schild ist nun auch eingezäunt und die Rinder sollen wohl auch mal ein Bad nehmen dürften. Für die neue Einzäunung wurden verbotenerweise auch junge Bäume als Pfähle genutzt. Und der Landwirt droht mit Lebensgefahr auf einem Schild, wenn man seine Fläche betritt, man soll nicht mal seine Kühe ansprechen. Ist alles sehr dobios dort. Das Gewässer selbst hat mir gut gefallen, ist aber wirklich schwer zu erreichen und man musste über umgestürzte Bäume über den breiteren Bach klettern. Die Angelstellen sind eher klein und beengt, leichtes und wenig Gerät würde ich da nur mitnehmen, auch schon wegen dem Weg dorthin. An einer Stelle war sowas wie ein Hochstand. Komischerweise war dort Rasen und dieser sehr kurz und ringsherum alles frei geschnitten, wenn das mal nicht der Landwirt war, der da exklusive sitzen und angeln möchte. Denn dort führte scheinbar nur ein Trampelpfad über die Kuhweide hin. Ich selbst bin durch dichten Sumpf und Gebüsch gestampft. Ein ein zwei Stellen am Teich hat man gesehen das da hin und wieder doch mal jemand angeln muss. Ich behaupte aber mal das für 99% der Angler das Gewässer nicht in Frage kommt, wegen dem Weg dorthin und weil es dort kaum einen trockene Platz gibt. Ich habe heute Fotos gemacht. Evtl.stelle ich sie später noch zum Gewässer rein.

    27.02.25, 14:36 0
  • Profilbild TomSailor

    Nachtrag. Als es immer mehr mit dem Regen heute wurde, hat auch die ein oder andere große Rückflosse an der Oberfläche gezeigt, aber natürlich nur dort, wo man nicht mit der Angel rankommt. 😄

    27.02.25, 15:55 0
  • Profilbild Carpytän

    wichtig wäre jetzt, erstmal die vorhandenen plätze wieder frei zu schneiden (ist erlaubt), denn wenn sie erstmal zugewachsen sind, bleiben sie auch zu .

    würde da dem Verein auf den Sack gehen , am besten mit mehreren Anglern , sonst verläuft das im Sand.

    wird irgendwie immer schlimmer mit den uneinsichtigen Landwirten , da muss zwingend die Stirn geboten werden.

    unverständlich ist für mich jedoch das Verhalten vom Verein , schließlich zahlen sie Pacht und haben damit durchsetzbare Rechte

    27.02.25, 16:36 0
  • Profilbild TomSailor

    Also über eine alte umgestürzte Weide über die Kösterbeck über die ich geklettert bin, waren frisch einige Äste angeschnitten damit man da rüber konnte. Auch auf zwei kaum zu erkennende Trampelpfade lagen abgeschnittene Äste, damit man da besser rüber kommt. Und eine einzige Angelstelle war deutlich frei geschnitten. Keine Ahnung wer sich da die Mühe gemacht hat. Dem Verein kann man nicht die Schuld geben, das er sich nicht kümmert, die sind schon dran was zu machen und wollen eine Einigung erzielen, aber der Landwirt ist wohl nicht ganz leicht. Ich würde es aus taktischen Gründen auch erstmal so versuchen zu klären, bevor man härtere Schritte einleitet. Der LAV-MV ist auch über die Sache informiert und wird sicherlich auch nicht komplett untätig bleiben.

    27.02.25, 19:35 0
  • Profilbild Erik_04

    Danke fürs Update!

    27.02.25, 19:46 1
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