Beiträge

  • Profilbild TomSailor

    Hallo, ich wollte heute zum zweiten Mal versuchen die beiden Torfkuhlen links und rechts vom Wasserwerk in Kessin zu erkunden. Letzten Sommer war das schon erfolglos geblieben. Heute, wie letztes Jahr, war beides vom Landwirt komplett eingezäunt, bis direkt an die Warnow ran und auf einer Seite ist noch ein großes mobiles abgeschlossenes Tor. Auch weiter hintenrum über den Sandweg nach Niex rein war kein legales Durchkommen. Auch direkt am Bahndamm entlang war irgendwann Schluß. Aus der Ferne sieht man bei den Torfkuhlen zur Bahn hin sogar ein weißes Schild, was wahrscheinlich auf das LAV-Gewässer hinweist. Aber wie kommt man da nun hin? Geht das nur noch mit dem Boot?

    Hol dir die App um Bilder zu sehen
    Android App für Angler iOS App für Angler
    27.01.25 13:23 0
  • Profilbild TomSailor

    Dieser Post wurde gelöscht.

    13.02.25 08:25 0
  • Profilbild TomSailor

    Ich habe gerade vom LAV-MV folgende Antwort auf meine Frage erhalten.

    Aufgrund der Vermüllung, die zum größten Teil von Gastanglern hinterlassen wurde, hat der Landwirt die umliegenden Flächen abgeriegelt.

    13.02.25 08:26 0
  • Werbung
  • Profilbild Stipp-Angler

    TomSailor, normalerweise dürfen landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzzeit betreten werden, um an Angelgewässer zu gelangen.

    13.02.25 10:35 0
  • Profilbild Dominik Rittmann

    #TomSailor spreche mit dem Landwirt und sag ihm das du angeln gehen willst, dass es dein Recht ist und das du mit ihm eine Lösung Finden möchtest.

    Sonst kannst du auch über seine Zäune klettern ( außer es ist Strom drauf)

    13.02.25 11:19 0
  • Profilbild Carpytän

    würde mich erstmal an den betreuenden Verein wenden, wir haben auch so ein Gewässer (landschaftssee köckern) , der per Gerichtsbeschluss beangelt werden darf, man aber nicht ohne erheblichen Aufwand Ran kommt und wenn man da ist, gibt's nur Theater mit dem Landwirt.

    13.02.25 12:00 0
  • Werbung
  • Profilbild Bloomsmith

    Tja, sowas kommt mal wieder davon, wenn irgendwelche Idioten in den eigenen Sandkasten kacken.
    Bei uns in NDS gibt es recht klare Regelungen zudem Thema, die deswegen aber noch lange nicht leicht durchsetzbar sind.

    "Sollte eine Gewässerstrecke durch Einzäunungen nicht auf andere oder in zumutbarer Weise erreichbar
    sein, so darf man in Ausübung des Fischereirechtes also die entsprechenden Grundstücke betreten,
    solange diese keine Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Erwerbsbaumschulen,
    Erwerbsobstflächen sowie Gärten und mit Wohngebäuden verbundene Parkanlagen umfassen. Hier sind
    strenge Maßstäbe anzulegen. So ist ein kurzer fußläufiger Umweg zum Gewässer/zum Angelplatzfür den
    Angler i. d. R. wohl noch als zumutbar anzusehen.
    Das Uferbetretungsrecht wird oft in einem fischereilichen Pachtvertrag zugunsten des
    Fischereiausübungsberechtigten ausdrücklich festgelegt. Wird der Zugang zum Ufer (z. B. durch einen am
    Ufer errichteten Zaun) in unzumutbarer Weise erschwert oder behindert, ist der Anspruch des
    Fischereiausübungsberechtigten ggf. privatrechtlich durchsetzbar.
    In vielen Gewässerordnungen der Unterhaltungsverbände sind Regelungen zur Anlage von Zäunen an
    den Gewässerufern enthalten. So muss ein Weidezaun oft 1 Meter von der Böschungsoberkante entfernt
    stehen. Ein Zaun, der auf der Böschungsoberkante steht und das Betreten des Ufers erheblich erschwert,
    ist vor dem Hintergrund dieser Regelung nicht zulässig. Diese Vorschrift dient der Sicherstellung einer
    ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung. Von der Einhaltung dieser Regel profitieren aber i.d.R. auch die
    Angler. Bei einem Verstoß gegen die Gewässerordnung eines Unterhaltungsverbandes bestehen aber
    seitens eines Angelvereins wohl nur geringe Rechtsansprüche zur Beseitigung/Versetzen eines Zaunes.
    Im Zweifel sollte nach Möglichkeit immer eine einvernehmliche Lösung des Angelvereins mit dem
    Grundstücksinhaber angestrebt werden, um ggf. Schadensersatzansprüche gegen den einzelnen Angler
    bzw. gegen den Angelverein zu verhindern." ((Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar))

    Bestimmt gibt es ähnliches auch für euer Bundesland.
    Vermutlich wäre der Landwirt verpflichtet, einen Uferstreifen frei zu lassen. So blockiert er ja nicht nur Angler mit Ufervertretungsrecht, sondern behindert auch die Gewässerunterhaltung.

    13.02.25 12:19 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler