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  • Profilbild MaCa

    Hallo zusammen,
    wir wohnen in BaWü und treffen uns im Juli mit Verwandten aus Rheinland-Pfalz auf der Pfälzer Rheinseite zum angeln. Jetzt hat mein 7 Jahre alter Sohn angemeldet dass er auch mit möchte und ich will ihn dann gerne Grundeln stippen lassen. In der Zeit wo er das macht setz ich mich auch gerne neben dran und angel nicht selber, geht eh primär darum mal wieder die Verwandten zu sehen.

    Jetzt habe ich gelesen dass er in Rheinland-Pfalz ab 7 Jahren eigentlich einen Jugendfischereischein braucht wenn ich ihn stippen lassen möchte. Wo bekomme ich den? Beim Landesfischereiverband RP? Bei der Gemeinde in dem Abschnitt wo wir angeln möchten? Muss ich da etwa persönlich hin oder geht das per Post? An unserer Wohnortgemeinde in BaWü bekomme ich keinen für ihn weil es hier den Jugendschein erst ab 10 Jahre gibt. Einen Tageserlaubnisschein kaufe ich ihm natürlich.

    18.06.22 18:32 0
  • Unbekannt

    Gibt es bei der Gemeinde wo man wohnt. Und genau da liegt das Problem. Ihr wohnt nicht in RLP. Ich würde deshalb mal bei der Gemeindeverwaltung anrufen, die für die Stelle zuständig ist, wo ihr Angeln wollt. Oder wo eure Verwandten wohnen.

    18.06.22 18:42 1
  • Profilbild MaCa

    Zur Info falls jemand mal diesselbe Frage hat, ich habe beim Landesfischereiverband RLP angerufen. Keine Chance sagt der gute Mann, der Jugendfischereischein kann nur in der Erstwohnsitz Gemeinde beantragt werden, den gibt es in BaWü aber erst ab 10 Jahre, in RLP braucht er ihn aber schon ab 7 Jahren. Bisschen armselig muss ich schon sagen

    20.06.22 08:14 0
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  • Unbekannt

    Wirklich Schade sowas.
    Wenn er keinen Jugendfischereischein bekommt, kann er halt nicht mit eigener Angel fischen aber es gibt doch in vielen Bundesländern die Regelung, dass Kinder, die zu jung für den Jugendfischereischein sind, mit einer Angel des Erlaubnisscheininhabers mitfischen dürfen. 🤔
    Hast du danach auch gefragt?

    20.06.22 09:41 2
  • Unbekannt

    Zur Not, würde ich bei dem zuständigen Verein für das jeweilige Gewässer, an dem ihr fischen wollt, anfragen, ob es denn wirklich ein Problem ist, wenn dein Bub da mal zwischen drin eine deiner Angeln in der Hand hat.
    Ich merke bei uns in den Ämtern oft, dass diese Bürokraten selbst gar nicht genau wissen, wie mit solchen "Grenzfällen" umzugehen ist und da auch gar keine Lust haben, sich genau zu informieren und nochmal nachzuhaken, wie man verfahren könnte.
    Wo kein Kläger, da kein Richter und wenn der Fischrechtinhaber seine Einwilligung gibt bzw. es ausnahmsweise duldet, ist die größte Hürde ja genommen.
    Ich würde einfach mal bei ein paar Vereinen anfragen und nicht im Amt.
    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass euch da jemand entgegen kommt.
    Schließlich haben diese Leute auch Kinder, die sie mit zum fischen nehmen und haben da etwas mehr Verständnis, als ein Paragraphenreiter, der nur auf den Feierabend wartet.

    20.06.22 09:54 2
  • Profilbild MaCa

    Hey, das ist ja das Problem, er ist in RLP nicht zu jung für einen Jugendschein, in BaWü aber schon und bekommt deswegen keinen. Mit den Ämtern hast du recht, aber ich hab beim Landesfischereiverband angerufen. Der sagt ganz klar Fischereirecht ist Landesrecht. Der Pfälzer darf mit seinem 7, 8 oder 9 jährigen in BaWü angeln, mit Jugendschein oder ohne, was das Kind genau darf ist meine ich nichtmal genau geregelt, andersrum geht aber nicht. Am Rhein kommt am Ende die Wasserschutzpolizei und ich bin meinen Schein los. Wir treffen uns jetzt einfach auf der BaWü Seite, ist mir alles zu blöd

    20.06.22 15:42 0
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