Am See Angelstelle frei schneiden (Erlaubt oder nicht)
Beiträge
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Fabelmann
Moin Moin meine Angefreunde, es geht um folgendes, war heute eine Runde füttern für den morgigen Ansitz und habe mir eine Stelle ordentlich frei geschnitten.
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Es war von vornherein schon eine Stelle vorhanden aber diese ist mittlerweile zugewachsen gewesen.
Na Kumpel wie ich bin hab ich sie wieder frei gemacht.
War halt so die einzige Stelle wo der See ca 5
-7m tief ist.
Jedenfalls wohnt jemand gegenüber vom See und rief dann rüber: geht's noch.....?!
Darauf hin meinte ich :Man wird sich ja wohl ne angelstelle frei schneiden dürfen?!
Dann war Ruhe...
Jetzt frag ich mich mit meinem Jugendlichen Leichtsinn darf man das?
War der Typ vielleicht einfach nur verärgert weil er jetzt von seinem Grundstück aus immer auf die frei geschnittene Stelle gucken muss? Oder was war sein Problem.
Es waren lediglich nur ein paar Äste die ich weg geschnitten habe kein Schilf keine See Rosen kein Baum...
Der Vereinsvoritzende meinte damals nur zu mir na da wird ja nichts mehr gemacht... Da fühlte Ich mich angesprochen? 😁 -
John McClane
Nein, das ist leider nicht erlaubt. Du zerstörst damit die Vegetation des See und evtl Brutstellen (nicht jetzt aber im Frühjahr). Wenn dich dabei jemand erwischt gibts ganz schön Ärger. Hoffentlich hat der Nachbar nicht die Bullen gerufen.
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Fabelmann
Danke dir erst mal für deine schnelle Antwort, aber was genau drohen könnte kannst du nicht sagen?
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Naja also fotos wurden keine gemacht von mir und zum nächsten, wenn ich mich da morgen hin setze, müsste mir das ja erst mal jemand beweisen das ich das war 🤔 -
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John McClane
Ja das ist richtig. Ich würds jetzt auch drauf ankommen lassen. ;)
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Lass dich beim nächsten Mal einfach nicht erwischen und halts so klein wie möglich -
Fabelmann
Ja naja die Stelle ist halt top🙏
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Nächste mal werde ich es dann etwas unauffälliger machen..
Aber jetzt bin ich wenigstens etwas schlauer..
Dank -
Unbekannt
Hallo!
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Da du aus Brandenburg kommst ist die Chance sehr groß, dass du in einem Gewässer vom LAVB Angeln warst.
Ein Blick in die Gewässerordnung hilft dann:
1.9. Veränderungen an Pflanzen jeder Art im und am Gewässer bedürfen der Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. des Grundeigentümers. Das Schneiden von Astgabeln aus lebenden Ufergehölzen zum Zwecke der Verwendung als Rutenhalter ist untersagt.
Es sollte auch kein nächstes Mal geben. Unser Ruf ist schon schlecht genug.😏
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guter angler
Da hast du recht aber er hat es ja nicht böse gemeint
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Unbekannt
Hat er nicht, aber wenn er schreibt: "Nächste Mal werde ich es dann etwa unauffälliger machen...". ist es Vorsatz. Und das schadet uns dann halt. 🤨
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@Fabekman: Rede mit deinem Vorstand vom Verein und macht vielleicht beim nächsten Arbeitseinsatz einfach ein paar Stellen frei. Dann ist es quasi offiziell und läuft über den LAVB. Wir machen das auch so im Verein. -
Fabelmann
Alles klar, nächste mal erkundige ich mich besser und wenn vorhanden kläre ich es mit dem Vorstand ab.
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Fabelmann
War auch das erste mal das ich eine Stelle frei geschnitten habe, aber man zahlt nen relativ hohen Beitrag damit man an bestimmten Gewässern angeln darf und von 15 Seen in Brandenburg sind 10 Seen nicht ohne Boot zu beangeln, weil es alles zugewuchert ist, da fragt man sich dann wofür zahlt man diesen Beitrag?
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Unbekannt
Dann redest du aber nicht vom LAVB! Der hat mehr als 15 Seen!!!
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Fabelmann
Umkreis Brandenburg an der Havel.
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Habe keine Lust 150km weit zu fahren um mal nen ansitz machen zu können... -
Unbekannt
Also in Deetz/Götz gibt es ja schon alleine ca. 15 Seen und die sind eigentlich alle von Land aus zu beangeln und sind für mich auch noch Umkreis.😉
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