Angellizenz Kontrolle
Beiträge
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Angelfutzie
Hallo miteinander,
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ich habe im angelkurs glaube ich gelernt dass ich meine Erlaubnis Papiere nur einem Fischereiaufseher, der sich als solcher ausweisen kann, oder der Polizei vorzeigen muss. Stimmt das?
Oder muss ich das jedem zeigen der es gerne sehen würde (z.b. Vereinsmitglieder o.ä.)
Danke schon mal für Antworten✌ -
Crp_Simon
Die die keine Lizenz/Marke haben muss man die Papiere nicht aushändigen würde ich sagen weil die dann ja auch nicht als fischreiaufseher "gemeldet" sind
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Trout Fishing
So wie du es gelernt hast ist es vollkommen richtig!👍
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Ordnungsamt gehört auch noch dazu😁
Die anderen gehts einfach mal nix an! -
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Unbekannt
nur fischereiaufsicht, gewässerwart, Pächter , Polizei und Ordnungsamt.
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ist im Grunde genommen auch einfach festzustellen mit wem man es zu tun hat, da die jeweilige Partei sich zu Durchführung einer Kontrolle selbst ausweisen muss. -
Trout Fishing
Slunky triffts auf den Punkt!👍
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Angelfutzie
alles klar danke!
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Palino
Es gibt Vereine da darf jeder jeden kontrollieren. Details hierzu kenne ich nicht. Sonst stimmt das was du sagst.
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Angelfutzie
na ja im Zweifelsfall is kooperieren eigentlich eh besser bevor der dann angepisst is und genauer sucht bis er irgendwas illegales findet😅
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Palino
Naja einen Passanten würde ich einfach ignorieren
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Jannik Vöhl
Also bei dem Verein, bei dem ich eine Jahresgastkarte habe, ist es die "Pflicht" der Mitglieder am Wasser zu kontrollieren, diesen Mitgliedern muss man dann natürlich auch die Papiere zeigen. Ich denke das ist von Verein zu Verein unterschiedlich
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Marwin0910
Papiere nur dem, der auch sich mit Papiere ausweisen kann. Wie gelernt.
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Marwin0910
Datenschutz, egal wer wo kommt. Ohne sich selbst zu offenbaren, der hat auch nicht das recht was über dich zu erfahren. Egal ob Mitglied im Verein oder sonst wo. Papiere gibt es nur gegen Papiere. Wo kommen wir denn sonst hin? Werde ich bedrängt, rufe ich die Polizei und stelle Anzeige!
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Unbekannt
Bei uns stehen die Kontrollberechtigten Gruppierungen (Aufseher, Vereinsmitglieder, Polizei usw.) im Erlaubnisschein.
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Und natürlich muss sich der bei mir auch als Kontrollberechtigter ausweisen.
Habe nix dagegen kontrolliert zu werden und ich freue mich, wenn ich sehe, dass es gemacht wird.
Ein dahergelaufenen Wichtigtuer der sich nicht als Kontrollberechtigter ausweisen kann, bekommt von mir maximal ein müdes Lächeln! -
Marwin0910
So siehts aus Philipp👍
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Esox Hunter 100
Ich stell mich auch öfters mit meiner selbstgebastelten Polizeikelle an die B8 und kontrolliere die Autofahrer ob sie die nötigen Papiere haben.Einfach weil's mich interessiert 😂
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azazel4by
das Ordnungsamt ist bei uns nicht kontrollberechtigt. es ist den staatlichen und Vereinsaufsehern sowie der Polizei gestattet. manche Vereine lassen aber alle Fischer kontrollieren
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Leopolt
Ich bin seit diesem Jahr in einem neuen Verein.
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So blöd wie sich das anhört, in der Hauptversammlung sprachen die auch über dieses Thema. und: Jeder SOLL jeden kontrollieren den er beim angeln trifft und kennt.
Vielleicht auch ? überwachen? ...
Das war doch schon mal irgendwann und irgendwo so ....
Aber so steht's im Statut.
oh man:(
Dafür gibt es doch die Leute die das gerne machen. -
Leopolt
... "trift und NICHT kennt "...
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natürlich:) -
Unbekannt
Bei uns sind die Vereinsmitglieder auch berechtigt andere Angler zu „kontrollieren“. Ich persönlich finde das tatsächlich sehr gut. Denn die, die Du meinst Leopolt haben seltenst die Muse irgendwelche Leute am See zu kontrollieren - bei uns zumindest.
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Dadurch das bei uns alle Mitglieder kontrollberechtigt sind und alle zu anderen Zeiten angeln gehen, sind bei uns die Seen auch großtenteils „bewacht“. So haben wir bei uns schon einige Leute auflaufen lassen. Und das hat sich augenscheinlich auch rumgesprochen.... -
Unbekannt
ich stehe dem sehr skeptisch gegenüber. ich glaube nicht das es sinnvoll ist, allen Vereinsmitgliedern das willkürliche kontrollieren zu zusprechen.
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es sei den sie wurden daraufhin geschult. insbesondere auch im Umgang mit dem Menschen. es ist mit Sicherheit nicht jedes Vereinsmitglied in der Lage eine dem Umfang entsprechend, angemessene Kontrolle durchzuführen...