Beiträge

  • Unbekannt

    Morgen. Ich habe hier gesehen, dass der Hemelter Bach ein freies Gewässer ist, und dass einige von euch dort auch angeln. Ich möchte mir dort gern paar Köfis holen. Jetzt meine Fragen: Ist das erlaubt? Wen muss ich fragen? Und was genau bedeutet „Freies Gewässer“?

    18.08.21 06:27 0
  • Profilbild Maden Mike

    Hi, ich hab den Thread mal zu "Fischereirecht, Politik & Verbände" verschoben. (:

    18.08.21 08:20 2
  • Profilbild ToTi

    es gibt in Deutschland noch freie Gewässer ???? wäre mir neu! wenn nicht verpachtet, dann liegt das Fischereirecht beim Eigentümer des Gewässers. notfalls bei der jeweiligen Gemeinde um Erlaubnis fragen

    18.08.21 12:20 3
  • Werbung
  • Unbekannt

    Ja gibt es. Meistens liegen die im Norden (Westen) unserer Republik.

    18.08.21 14:36 0
  • Unbekannt

    Aber mal was anderes. Normalerweise das man Köderfische nur in dem Gewässer nutzen, wo man sie auch gefangen hat. Ausnahmen gibt es meines Wissens maximal wenn die vorher eingefroren werden. Du solltest dich also vorher mal nach den Bestimmungen in deinem Bundesland bzw. dem Gewässer erkundigen.

    18.08.21 14:41 2
  • Profilbild pd69

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.08.21 17:25 0
  • Werbung
  • Unbekannt

    Und was nützt im das, wenn er in Nordrhein Westfalen Angeln will? Der Bach ist nämlich dort! Aber vielleicht kannst du mir das ja erklären?

    18.08.21 17:44 0
  • Unbekannt

    Übrigens, dass hier steht in der Gewässerordnung vom Landesanglerverband Sachsen/Anhalt:

    "...Oberstes Prinzip des LAV Sachsen-Anhalt e.V. ist es, die Gewässer als Lebensraumzu erhalten und vor
    Schädigungen zu schützen...:

    Jetzt kann man sicherlich trefflich drüber streiten, welche Gefahr von einem töten Köderfisch ausgehen kann. ABER, im Land Brandenburg (Fischereiverordnung Paragraph 6 (2) ist es ja sicherlich nicht ohne Grund verboten.

    18.08.21 18:00 0
  • Profilbild pd69

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.08.21 21:57 0
  • Profilbild Champcheyenne

    In NRW ist es auch verboten.

    18.08.21 22:04 0
  • Profilbild pd69

    Dieser Post wurde gelöscht.

    18.08.21 22:14 0
  • Unbekannt

    Ich kann Köfis auch im Angelladen kaufen….🧐
    Wir haben uns informiert, es ist eine Grauzone bei diesem Gewässer. (Lt. Unterhaltungsverband Hemelter Bach) , da es nie eine Einigung mit den Anliegern gab… demnach lass ich es lieber sein dort zu fischen. Aber dennoch Danke für die Antworten.

    19.08.21 07:21 2
  • Profilbild Champcheyenne

    Bei Fliessgewässern in NRW ist das eigentlich klar geregelt. Grauzonen gibt es dort nicht. Im Normalfall wird eine Fischereigenossenschaft gegründet. Diese verpachtet dann das Gewässer oder gibt Fischereierlaubnisscheine aus. Wurde wie vermutlich in deinem Fall keine Genossenschaft gegründet, dürfen die Anlieger das heißt die Grundstückseigentümer der an dem Gewässer angrenzenden Grundstücke von ihrem Grundstück aus das Fischereirecht ausüben. Wenn es um Entscheidungen geht, die sonst von der Genossenschaft getroffen werden, z.B Zustimmung zum Elektrofischen, ist der Bürgermeister oder vergleichbare Person dafür zuständig.

    19.08.21 07:34 1
  • Profilbild pd69

    @champcheyenne ein Gewässer hat immer einen Eigentümer oder Pächter der fischereierlaubnisse erteilt. ohne kann niemand am Gewässer Angeln, auch wenn die Grundstücksgrenze am Gewässer ist. mit einer Genossenschaft hat das überhaupt nichts zu tun

    19.08.21 11:53 0
  • Profilbild Champcheyenne

    @pd96 streiche in deiner Ausführung kann gegen darf. Was in meiner Ausführung vielleicht missverständlich ist, ich meine natürlich den Eigentümer, das heißt Denjenigen der im Grundbuch für diese Parzelle eingetragen ist. Wenn eine FG gegründet wurde hat der Eigentümer sein Fischereirecht an die FG abgetreten, die es in der Regel weiter verpachtet.
    Wenn ich mit meinem Team E- Befischungen im Rahmen vom Wanderfischprogrsmm NRW durchführe bin ich z.B. vom LANUV für diese E-Befischungen beauftragt. Das entbindet mich von der Genehmigung durch die Unteren Fischereibehörden. Eine Zustimmung durch den Fischereirechteinhaber nicht aber durch den Fischereiausübungsberechtigten benötige ich dennoch. In der Regel ist das eine Genossenschaft. Den Pächter bräuchte ich noch nicht einmal informieren. Das aber in der Regel, wenn der Pächter bekannt ist natürlich gemacht wird. Gibt es keine FG kann ich natürlich nicht jeden Eigentümer um Zustimmung bitten. Das könnten theoretisch unzählige Eigentümer sein, die wahrscheinlich auch so nicht ausfindig gemacht werden können. Für so eine Zustimmung die sonst von der Genossenschaft erteilt wird ist dann der Bürgermeister zuständig.

    19.08.21 12:45 0
  • Profilbild Ducator79

    Angeln nur für Einwohner der Stadt Rheine mit gültigem Fischereischein

    07.02.24 11:52 0
Alle Forenbeiträge anzeigen
Android App für Angler iOS App für Angler
Alle Angeln Android App für Angler iOS App für Angler