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  • Profilbild Andor06

    Hallo zusammen,
    Habe mich gefragt ob in der gerade andauernden Hecht Schonzeit das Fischen auf Barsche mit einer Dropshot Montage und Tauwurm erlaubt ist? Klar in der gewässerordnung steht Kunstköder und KöFi verbot aber das ist es ja nicht. Wenn es Erlaubt ist dürfte ich dann mit meiner Spinnrute auswerfen wenn ich nicht die Montage bewege?
    So viele Fragen in meinem Kopf…
    Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen und habt bitte Nachsicht wenn meine Fragen vielleicht selbst erklärend für euch sind.

    24.03.24 16:25 0
  • Profilbild Carpytän

    Absatz 2.3 der aktuellen Gewässer Ordnung beschreibt eine Raubfisch/spinnangel als Rute mit der ein köder ständig durchs Wasser bewegt wird, was ja die drop shot montage einschließt.

    ist halt etwas Tricky formuliert, bei uns in Sachsen Anhalt ist das ganze für dumme etwas deutlicher niedergeschrieben.


    du könntest theoretisch dein drop shot an eine Posen Rute knippern und diese an und an ein Stück einholen, was aber den kontrolettis , die im Moment sehr aktiv sind, sicher sauer aufstoßen wird.

    warte doch einfach die paar Tage bis zum Ende der Schonzeit und biete den Wurm ganz klassisch an der Pose an. dem barsch ist das völlig egal, wie er präsentiert wird, aber du ersparst dir jede Menge ärger

    24.03.24 16:55 2
  • Profilbild Andor06

    Okay danke für die Info, habe ich mir auch so ähnlich gedacht

    24.03.24 16:57 0
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  • Profilbild perch_addiction

    In Sachsen darfst du dropshot + Wurm fischen.

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    24.03.24 17:08 1
  • Profilbild Carpytän

    der erste Satz in Punkt 2.3 sagt es im Behörden deutsch aus

    1anbisstelle
    ständig bewegt wird


    damit ist auch die drop shot Angel umschrieben

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    24.03.24 17:40 0
  • Profilbild Carpytän

    in Sachsen Anhalt ist es wie gesagt etwas deutlicher umschrieben .

    und eins ist sicher, die sächsischen Kontrolleure verstehen bis auf wenige Ausnahmen, absolut keinen Spaß

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    24.03.24 17:42 0
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  • Profilbild Andor06

    Habe hier etwas gefunden aus der Mitteilung der Sächsischen Fischereiverordnung, dieses Schreiben besagt das es mit Wurm erlaubt ist da ein Wurm dem Friedfischangeln gilt, so habe ich es hier im Forum auch schon unter vielen Beiträgen gelesen

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    24.03.24 18:35 1
  • Profilbild Carpytän

    wie gesagt, die Aufseher sind da unterschiedlicher Ansicht und berufen sich auf den Satz mit ständig bewegtem köder .

    und diese haben da auch leider erstmal das letzte Wort und diskutieren eher selten .

    mir persönlich ist das per se egal , da ich generell das aktive angeln erst wieder ab Mai betreibe und auch den Barschen etwas Ruhe gönne.

    eventuell wäre es ja auch ne Möglichkeit den Verband mal beide Sachverhalte zukommen zu lassen und darum bitten , dies in die gwo zu übernehmen.

    der Landesanglerverband in Halle ist da immer sehr offen , weiß nicht wie die Sachsen da so drauf sind 🤷

    konnte schon einige Änderungen in der App bewirken, aber da gings um befahrgenehmigungen

    24.03.24 18:47 2
  • Profilbild Lodrik Bardic

    Das aktive Angeln mit Drop-Shot könnte tatsächlich zu Problemen führen, da in der Gewässerordnung auch nicht ganz ausgeschlossen ist, dass auch mit Naturköder auf Raubfisch geangelt werden kann, auch wenn der Wurm eine Friedfischangel definieren würde. Siehe was Carpytän schreibt.

    Auf der sicheren Seite bist du, wenn du deine Drop-Shot-Montage auswirfst und liegen lässt, wie auch schon von dir selber vorgeschlagen. Das ist dann quasi Grundangeln mit Seitenarm.

    Wie Carpytän ebenfalls schon schrieb, ist die sauberste Lösung einfach mit Posenmontage zu fischen. Das ist den Barschen tatsächlich völlig egal und je nach Strömung hast du sogar noch mehr Bewegung drin als mit Drop-Shot.

    25.03.24 09:39 1
  • Profilbild Olli.Klee

    Alle Jahre wieder 1000mal die gleiche dämliche Frage und der Versuch die Schonzeit zu umgehen oder sein Handel zu rechtfertigen.
    Sowas spielt jedem angelgegner voll in die Karten.

    25.03.24 09:59 7
  • Profilbild JaCu

    Leider alle Jahre wieder!🤮🤮🤮

    25.03.24 11:18 2
  • Profilbild Carpytän

    deshalb der Hinweis Mal den Verband zu kontaktieren, damit das unmissverständlich formuliert und in die gwo übernommen wird.

    sollte ja keine großen Umstände bereitet, da alles digitalisiert ist.


    im Moment ist das Dreiländereck Sachsen, Sachsen Anhalt und Brandenburg aus Anglersicht das Paradies und wir sollten alle daran interessiert sein, daß das auch so bleibt 🤷

    ich denke die Schonzeit lässt sich easy überbrücken und langfristig gesehen ist ein stabiler bestand doch erstrebenswert

    25.03.24 14:04 3
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