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  • Profilbild Joshi

    Ich wurde heute von dem Besitzer glaube ich vom Loschwitzer Hafen angemeckert, dass ich mit dem Spieß von meinem routenhalter das Ufer verändere und er deswegen die Polizei rufen würde wenn ich ihn nicht sofort entfernen würde.
    Da wollte ich wissen ob ich sowas weiter beachten sollte oder ob das nur Quatsch ist.
    Hat da irgendjemand Ehrfahrung oder weiß darüber bescheid?
    MFG Joshi

    26.02.25, 18:31 2
  • Profilbild Florian Jäger

    Hat der nen Knall ?😂

    Natürlich darfst du das machen und das verändert auch nicht das Ufer

    Ich wusste ja das die dort verrückt sind aber so krass 🤦‍♂️

    Lass dich von denen nicht ärgern, einfach nur ruhig bleiben, das die ja keine Angriffsfläche haben

    26.02.25, 18:35 2
  • Profilbild Florian Jäger

    Nen 15 jährigen wegen so was anmotzen also Leute gibt’s

    26.02.25, 18:36 2
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  • Profilbild Joshi

    der hat sogar behauptet dass er uns nicht ärgern wollen würde und dass er nichts gegen Angler habe.
    Es macht mir sogar den Eindruck dass er nur extra dafür gekommen ist da er sonst nicht länger auf diesem Hof war und dann auch direkt wieder weg gefahren ist

    26.02.25, 18:39 1
  • Profilbild TomSailor

    Soll er doch die Polizei rufen, glaube nicht das die kommen. Lächerlich so ein Verhalten.

    26.02.25, 23:30 4
  • Profilbild Klassisch angeln

    Dieser Post wurde gelöscht.

    27.02.25, 04:07 0
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  • Profilbild Klassisch angeln

    Sorry, er hat Recht, dass es Anforderungen dieser Art gibt. Ob sie auf Deinen Angelplatz Anwendung finden, ist mir nicht bekannt. Da einfach den Gewässerwart ansprechen. Diese Bestimmungen zum Schutz der Anlagen werden hier in unserem Bereich des WSA, an einigen Orten auch gefordert. Zum Beispiel Industriehafen, oder MLK. Alternative, entsprechende Ständer ohne Erdspieß. Es ist halt fremdes Eigentum, dessen Erhalt und Instandsetzung die Behörde, oder den Eigentümer richtig Geld kostet. Ein Angler sollte sich an Gewässern die in fremdem Eigentum sind, auch immer als Gast erkennen, der die Beschaffenheit des Ufer erhält, oder wiederherstellt. Zum Beispiel, beim Ansitz verschobene Uferbefestigung, beim verlassen wieder an den alten Platz rücken.

    27.02.25, 04:39 2
  • Profilbild Fischkopf Chrissi

    ich denke aber nicht dass ein 1×1 großes Loch einen so erheblichen Schaden anrichtet.

    27.02.25, 15:03 3
  • Profilbild Carpytän

    wenn eine böschungsmatte oder ähnliches verbaut ist, dann machen Banksticks durchaus erheblichen schaden .

    wenn der Besitzer die Regel aufstellt, dann ist das auch bindend , alternativen gibt's doch zur genüge, also warum rumstreiten ?

    27.02.25, 16:39 1
  • Profilbild Fischkopf Chrissi

    vor allem verstehe ich aber nicht, warum da so ein random Typ kommt und dann wieder wegfährt

    27.02.25, 20:55 0
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