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  • Profilbild Mannunoz

    Hallo,

    ich bin von heute bis Dienstag mit Freunden in Münden (Aller) und wir wollen in der Zeit auch Mal unser Glück am Fluss probieren.

    Wir kommen aus Hessen und ich habe auch einen Angelschein. Soweit so gut

    Meine Freunde haben keinen Angelschein hätten aber auch Lust.
    Jetzt habe ich im Internet folgendes gelesen:

    "Auch nach der letzten Änderung des Landesfischereigesetzes vom 20.06.2018 wurde die grundsätzliche, gesetzliche Prüfungs- und Scheinfreiheit in Niedersachsen wie im alten Gesetz beibehalten.

    Es reichen daher in Niedersachsen gesetzlich der Personalausweis sowie die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbewirtschafters, um legal Angeln zu dürfen.

    Wer aber in einen anerkannten Angelverein eintreten will, der muss eine Prüfung ablegen."

    Im Fischereigesetz des Landes Niedersachsen heißt es im Paragraphen 57:

    "(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder
    wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25)
    den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem
    Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen "


    Heißt das, dass auch meine Freunde ohne Angelschein mit Personalausweis und Angelkarte (Fischereiberechtigung) angeln dürften?

    Vielen Dank!

    Liebe Grüße
    Manuel

    04.08.23 16:09 1
  • Unbekannt

    ne. Ohne Schein/ abgelegte Prüfung, kriegen die keine Berechtigung/Erlaubnis/tageskarte.

    04.08.23 16:26 2
  • Profilbild McFitzelbatzel

    Ich meine, dass du in Niedersachsen an der Küste ohne Fischereischein angeln darfst.
    Auch müsste das angeln an einem privat bewirtschafteten Teich ("Forellenteich") möglich sein.

    04.08.23 16:33 0
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  • Unbekannt

    Beim forellenpuff egalisiert sich die Frage natürlich, aber freie Gewässer (außer Küste) gibt es natürlich nicht.
    In Niedersachsens angelläden wollen die auf jeden Fall zumindest ein prüfungszeugnis sehen, ehe sie ne tageskarte ausstellen.

    04.08.23 16:52 0
  • Profilbild Rhenus Piscator

    Das niedersächsische Fischergesetz schreibt keine Prüfung und keinen allgemeinen Fischereischein vor, denoch kann jeder Inhaber des Fischereirechtes einen Sachkundenachweis oder eine best. Prüfung verlangen, --- ganz nach Ermessen.

    09.08.23 13:57 0
  • Profilbild nutella81 Martin Seifert

    @Rudi das ist seit 1.4.23 nicht mehr! dDu brauchst jetzt auch in Niedersachsen eine abgelegt Fischerprüfung! Außer im Küstengebiet! Die Obere Fischereibehörde hat auf Grund zuvieler Unsachgemäßen Umgang mit dem Fischen drauf gedrängt!

    09.08.23 17:27 0
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  • Profilbild McFitzelbatzel

    Tatsächlich steht das auf der Info-Seite des Landes Niedersachsen etwas anders: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
    Fischereirechtlich ist der Fischereischein nicht zwingend vorgeschrieben. Wohl aber verlangen viele Pächter/Berechtigte (z.B. Vereine) den Schein für die Ausstellung einer Tageskarte/Angelkarte.

    (Bemerkenswert, aus NRW-Sicht: der Fischereischein ist lebenslang gültig!)

    09.08.23 17:45 2
  • Profilbild Bloomsmith

    @Martin die Quelle dazu würde mich auch mal interessieren! Zumal die Unterscheidung mit den freien Küstengewässern schwierig sein dürfte. Und die Forellenbordelle müssten Insolvenz anmelden.

    09.08.23 17:56 0
  • Profilbild nutella81 Martin Seifert

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    09.08.23 18:23 0
  • Profilbild McFitzelbatzel

    Das wiederum glaube ich nicht. In NRW ist auch am Forellenteich der Schein vorgeschrieben. (Ob wörtlich kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt. Tatsächlich bin ich aber auch am Forellenteich schon kontrolliert worden... Aber das ist NRW)
    Gut, die finanzielle Lage von Forellenteichen ist hier nicht Thema...

    09.08.23 18:23 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Jo, ich behaupte allerdings, dass der Artikel auf (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar) in diesem Punkt falsch ist (und auch schon vor Jahren war). Das ist ja auch bloß eine kommerzielle Seite, die mit Werbung ihr Geld verdienen.
    Das NDS Fischereigesetz gibt das so aber nicht her. Ich halte viel von diesem Artikel, da sind auch die Quellen angegeben:
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    09.08.23 18:27 0
  • Unbekannt

    In diesem Fall ist es scheißegal was das Land Niedersachsen für ein Süppchen kocht.
    Ich war in über 30 Jahren soviel unterwegs und musste mir auch in Niedersachsen in diversen Anlaufstellen tageskarten besorgen.
    Jedes Mal war ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung erforderlich, sodass man wohl die nadel im Heuhaufen suchen müsste, um jemanden zu finden der die entsprechende Erlaubnis ohne ausstellt .

    09.08.23 18:27 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Captain: klar, die Vereine sichern sich aus verständlichen Gründen ab. Das Gegenbeispiel sind dann halt die Forellenteiche.

    09.08.23 18:29 0
  • Profilbild nutella81 Martin Seifert

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    09.08.23 18:37 0
  • Profilbild nutella81 Martin Seifert

    das ist der aktuelle Gesetzgebung

    09.08.23 18:37 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Ja genau "einen Fischereischein ODER einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein)"
    Das ist ja eben die Besonderheit in NDS. Theoretisch genügt der Personalausweis. Und an den freien Küstengewässern braucht man nichtmal den Fischereierlaubnisschein.

    09.08.23 18:45 0
  • Profilbild nutella81 Martin Seifert

    lies Abschnitt 2 bei Prüfung und Ausbildung steht dabei

    09.08.23 18:46 0
  • Profilbild nutella81 Martin Seifert

    und Binnenbereich brauchst du ein Fischereischein damit

    09.08.23 18:47 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Den?
    (2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:

    1.bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten,
    2.bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.

    09.08.23 18:48 0
  • Profilbild Bloomsmith

    Der ist auch wichtig, nimmt nämlich Bezug auf die freien Küstengewässer:
    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    09.08.23 18:50 0
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