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  • Profilbild Lolik85

    Ich habe ein Knochen bekommen. Da ich in der Anlieger Straße rein gefahren und dort an der Seite geparkt. Um das an der meine Gewässer zu kommen. Hat jemand schon solch ein Erfahrung? So wie ich weiß mit gültigen Angelkarte darf man schon solche Straßen passieren , wenn es anders an Gewässer ran zu kommen nicht möglich.

    22.09.22 20:23 2
  • Profilbild Housemeister

    Das würde mich auch mal interessieren. Allerdings glaub ich nicht, dass angeln als Grund zählt durch die Straße zu fahren. Du könntest ja auch außerhalb parken und den Rest laufen.

    23.09.22 04:08 0
  • Profilbild Gross Marcus

    Als Angler zählt man als Anlieger. Strittig ist nur ob man auch bei „Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ einfahren darf.

    23.09.22 04:31 5
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  • Profilbild carpforce

    Du kannst versuchen einen Widerspruch einzulegen mit der Begründung, das du zum Gewässer wolltest/am Gewässer warst.

    Nachweis mit Angelschein und Berechtigung/Erlaubnisschein bei legen.

    Jedoch ist dies oft strittig.
    Die einen auf dem Amt verstehen das. Die Anderen leider nicht.

    23.09.22 04:52 3
  • Profilbild Housemeister

    Es ist halt nirgendwo gesetzlich geklärt, wer Anlieger ist. Der ADAC schreibt dazu: „Die Rechtsprechung hat jedoch die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrssitte ermittelt: Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.“ Also stellt sich die Frage, ob du das Grundstück aufsuchen „musstest“. Meiner Meinung nach eigentlich nicht, weil wie bereits geschrieben hättest du das Grundstück ja auch fußläufig erreichen können. Ich würd‘s an deiner Stelle wie von Carpforce beschrieben machen und guck was passiert.

    23.09.22 05:20 1
  • Profilbild Fischoholik

    Als Angler zählst du definitiv nicht zu den Anliegern, es sei denn du bist dort zu Maßnahmen der reinen Bewirtschaftung vor Ort, also Besatzmaßnahmen, Räum- und Pflegearbeiten, etc

    23.09.22 05:23 2
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  • Profilbild Fischoholik

    Und nebenbei... Ein paar Schritte laufen, hat noch Keinem geschadet.

    23.09.22 05:24 2
  • Unbekannt

    Aus meiner Sicht bist du Anlieger und aus Sicht von ADAC zumindest auch. Man muss nur mal weiter lesen, @Housemeister.

    "Vorsicht bei unbebauten Grundstücken
    Bei unbebauten Grundstücken, beispielsweise Waldgebiete in freier Natur oder Seen, dürfen Sie die für den Anliegerverkehr freigegebene Zufahrt nur dann befahren, wenn ein Anlieger Ihnen oder der Allgemeinheit ausdrücklich oder stillschweigend die Erlaubnis erteilt hat, sein Grundstück in seiner Abwesenheit zu betreten oder zu benutzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn an einem See ein Hinweisschild "Baden auf eigene Gefahr erlaubt" angebracht ist."

    Da du eine Angelgenehmigung für das Gewässer hast und dein Anliegen war, es zu beangeln, bist du auch Anlieger. Das kann das Ordnungsamt aber ja natürlich nicht Wissen. Somit Einspruch einlegen und die Angelberechtigung in Kopie beilegen. Sollte dann zurückgenommen werden. Zur Not muss man sich halt einen Anwalt nehmen, wenn man eine Rechtschutz hat. Ich habe das auch mal wegen 10 Euro gemacht, weil ich bei Geld noch in die Kreuzung eingefahren bin. Wetter (Schneefall) hat halt eine Vollbremsung deswegen nicht gerechtfertigt.

    23.09.22 05:35 7
  • Profilbild Housemeister

    Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
    Okay, warum ich den Absatz übersehen habe, weiß ich nicht. Ich habe ansonsten den kompletten Beitrag gelesen, weil mich das Thema selbst interessiert…
    Sorry!

    23.09.22 06:14 3
  • Profilbild OLYMP

    Die rechtmäßige Ausübung der Fischerei ist eine ordnungsgemäße Benutzung eines Gewässergrundstückes. Somit ist der Fischereiausübungsberechtigte Angler „Anlieger“ im Sinne des Straßenverkehrsrechts.

    Quelle: (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    PS: Hatte mich auch schon interessiert. Danke für die Fragestellung.

    23.09.22 06:23 4
  • Profilbild Fischoholik

    Grundsätzlich stellt sich mir die Frage ob der TE den Knochen bekommen hat, für das einfahren in die Straße oder für das Parken auf nicht dafür freigegebener Fläche

    23.09.22 08:25 3
  • Unbekannt

    Naja, wenn er falsch geparkt hat, muss er natürlich zahlen. Aber das wäre für jeden der Fall und dann kann man sich diese Frage sparen. Aber schauen wir mal.

    23.09.22 08:45 0
  • Profilbild MadMax91

    Wenn der TE einen Hund dabei hatte, ist das eigentlich voll nett von der Politesse

    23.09.22 09:34 1
  • Unbekannt

    "anders an das Gewässer kommen nicht möglich" da kann man einfach nur mit dem Kopf schütteln...

    23.09.22 09:52 0
  • Profilbild Lolik85

    Na ja falsch geparkt habe ich eigentlich nicht. Da es kein Schild mit Verbot Zone oder das man nicht parken darf gewesen, außerdem habe ich voll seitlich geparkt dass es ganze Straße frei war.
    Ich war schon mal wo anders deswegen kontrolliert, aber damals war ich vor Ort. Die Polizei wollten dass ich weg fahre, wo ich gesagt habe das ich als angler darf hier stehen. Die haben dann gesagt, dass die das prüfen und kommen falls zurück. Und nie gekommen. Aber dies mal war ich weg. Und als zurück kamm war ein Zettel, dass es Ordnungswidrigkeit begann.
    Und anders natürlich kamm auch zu Fuss letztendlich erreichen, nach 20 min. Aber warum soll ich das tun wenn ich rein fahren darf ? Es ist bestimmt einer Passanten Polizei angerufen. Da sonst ist die Straße wird nicht befahren.
    Na wie auch immer , mal absehen wenn es kommt und Wiederspruch mache ich definitiv.

    23.09.22 09:58 1
  • Unbekannt

    Wo ist denn das Problem? Wenn der Gesetzgeber in dem Fall die Möglichkeit erlaubt die Straße zu benutzen, kann man das auch machen. Und ob ich da vielleicht meine Oma besuchen will, oder halt Angeln, spielt keine Rolle. Ansonsten hätte man die Straße auch nur für Anwohner freigeben können.
    Und alle hier im Forum halten sich bestimmt immer zu 1.000% an z.B. an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Wer also im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Ich wäre auch als Anlieger (Angler) in die Straße gefahren. Viel Schlimmer ist es, wie bei uns leider oft, wenn die mit ihren Auto über den Hochwasserschutzdeich fahren, um an die Angelstellen zu kommen. Das ist nämlich NICHT erlaubt.

    23.09.22 10:02 0
  • Profilbild Lolik85

    Das ist das. Aber was bedeutet Fahrrad Schild dazu?

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    23.09.22 10:06 0
  • Unbekannt

    Das ist nur die Bezeichnung vom Radweg. Es gibt ja durch ganz Euro/Deutschland/Bundesländer Radwege und viel haben halt eine Bezeichnung. So wie z.B. die Autobahn 2 auch die Bezeichnung A2 hat.

    23.09.22 10:57 0
  • Profilbild Housemeister

    Dass es einfach ein Radroutenschild. Ist für dich als Autofahrer irrelevant.

    23.09.22 10:57 0
  • Unbekannt

    Wenn ich das Bild sehe, könntest du aber auch falsch geparkt haben. Oder waren das extra Flächen ausgewiesen?

    23.09.22 11:02 0
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