Auslegung Echolotverbot Potsdam
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schmoriwol_the_fisherman
Hi, ich wollte fragen ob jemand weiß wie das Echolotverbot in Potsdam ausgelegt ist.
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Darf man Echolot und Angelgerät nicht zeitgleich mitführen oder muss das Echolot beim auswerfen aus sein?
Ein Echolot hat ja noch andere Sicherheitsrelevante Aspekte außer das damit eventuell Fische ausfindig gemacht werden könnten.
Vielen Dank für eure Antworten. -
Palino
Fand das Thema interessant und bin bei der Suche hierauf gestoßen:
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(Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)
Ist das dein Gebiet? Klingt ja alles sehr sympathisch. 😅 -
schmoriwol_the_fisherman
Ja das ist es. Den Artikel hatte ich gelesen. Aber da wurde leider auch nichts genaues geschrieben. Vielleicht sollte ich Mal beim FSV anrufen und fragen wie sie das definieren.
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Palino
Ich würde mich bei der WSP/WSA informieren, ob das schiffereirechtlich so okay sein kann und schriftlich geben lassen.
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Allerdings würde ich dann auch auf absuchende Zick-Zack-Fahrten verzichten -
schmoriwol_the_fisherman
Danke für den Tipp. Werde ich mal nachgehen. Es geht tatsächlich in erster Linie darum nicht auf irgend einen Unrat drauf zu fahren. Zum Strukturen suchen habe ich ne Bootsnavigation auf dem Telefon.
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Palino
Es heißt ja anscheinend sinngemäß „Unter Punkt 16 ist der Gebrauch von Echoloten zum Fischfinden verboten.“
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Ich würde darauf achten, dass keine „Fischsymbole“ sondern nur die Sicheln sichtbar sind und das Echo ganz normal zur Navigation nutzen. Wenn man zufällig ein Fisch dabei findet ist es halt so -
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Unbekannt
Genau, zum Fischfinden! Aber nicht um Strukturen unter Wasser zu suchen. Ich würde mir da keinen Kopf machen. Wer will dir denn beweisen, dass du damit Fische gesucht hast? Wenn dich jemand kontrolliert, sagst du halt, dass du "Löcher" oder Kanten im Wasser suchst.
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