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  • Profilbild Wolf Döhler

    Hallo liebe Community,

    vor einigen Tagen wurde mir von meiner Frau ein Belly Boat samt Watanzug geschenkt; habe mich selbstverständlich gigantisch gefreut und wollte auch gleich rauf aufs Wasser... dann dachte ich eventuell vorher besser mal zu überprüfen, ob die Angelei in den hiesigen Heimatgewässern vom Belly Boat aus überhaupt gestattet ist.

    Ein Anruf beim Ordnungsamt Koblenz ergab, dass hierzu die SGD-Nord zu befragen ist.
    Nach telefonischer Auskunft dort werden schon seit Jahren keine Nachenscheine mehr ausgestellt UND das Belly Boat ist ja auch "nur" als Schwimmhilfe zu bewerten.
    Demnach wäre es rechtlich wohl in Ordnung. Der Herr von der SGD-Nord meinte auch wenn es Schwierigkeiten mit der WSP oder dem OA gäbe, soll ich auf die SGDN verweisen.

    Ergo:
    Angeln vom Belly Boat mit regulärer Gewässerkarte für Rhein und Mosel erlaubt (?)

    Hat hier jemand von euch Erfahrungen hierzu was die Gewässer Rhein und Mosel betrifft?

    Grüße, Wolf

    12.04.20 19:33 1
  • Profilbild Nico Bernardy

    Hi,

    Mit welchen Herren hast du bei der SGD telefoniert. Für den Rhein benötigst du aufjedenfall den Nachenschein. Und dein Nelly muss eine Kennzeichnung tragen. Den Nachenschein bekommst du mittlerweile ohne Genehmigung von der SGD.

    Und Mosel ist leider definitiv auch verboten. Pbwohl nir schwimmhilfe. Gilt es doch als angeln vom Wasser aus und nicht vom Ufer die SGD legt dieses als Nachenangeln aus, da nicht vom Ufer.

    Mein Kumpel arbeitet bei der SGD Nord Abteilung Fischerei als Fischereiaufseher.

    Also eigentlich nicht erlaubt solange man nichts schriftliches hat. Da gab es mal etwas von vor 4 Jahren von der Mosel, dies Schriftstück hat leider keine Gültigkeit mehr.
    Bleiben also entweder nur Vereinsgewässer wenn erlaubt, Laacher See, Lahn oder Holland. Und halt Rhein, aber da gibt es halt wenige stellen. Und die WSP sieht einen auch nicht gernen mit einem Belly auf dem Rhein rum eiern, da mega gefährlich und Beeinträchtigung des Schifffahrtsverkehr kann ziemlich teuer werden.

    12.04.20 19:47 1
  • Profilbild Nico Bernardy

    Im übrigen darfst du an der Grenz-Mosel mit dem Belly und Boot angeln

    12.04.20 19:47 0
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  • Profilbild Wolf Döhler

    Hi Nico,

    Danke für die rasche aber ernüchternde Aussage... bin dahingehend auch nicht so sicher ob der Aussagekraft. Mein Gesprächspartner ist wohl noch nicht so lange dort angestellt, machte mir jedoch eine klare Aussage.

    Den Rhein wüsste ich im Übrigen gar nicht wo ich dort dümpeln könnte. Mosel hielt ich Stausee Ecke Metternich und Güls-Winningen als mögliche Angelstellen.

    Dann sollte ich vielleicht in der kommenden Woche noch einmal telefonieren und um eine schriftliche Auskunft bitten.
    Bin zwar im Besitz eines Bootsführerscheines, aber auch nicht scharf drauf mit Belly Boat in der Fahrrinne zu fahren 😅

    PS: bezüglich Nachenschein und Kennzeichnung eines BB habe ich überhaupt keine Erwähnung/Aussage erhalten

    12.04.20 19:57 2
  • Profilbild Nico Bernardy

    Ja damit muss man sich schon sehr genau befassen. Wenn man schon vorher vom Boot aus geangelt hat weiß man sowas Natürlich auch mit der Kennzeichnungspflicht von Teilnehmern der Bundeswasserstraße. Obwohl es nur als Schwimmhilfe gilt laut Gesetz. An der Mosel reizt es mich schon seit Jahren vom Boot aus zu fischen. Aber ist halt so. Können nur hoffen das meine Argumente mal erhört werden, damit auf der Mosel wenigstens das Belly erlaubt wird. Mein Kumpel ist dort schon dran am arbeiten. Denn er meinte auch, wenn schon die Scheine vom Preis angehoben werden kann man den anglern auch mal was zurück geben

    12.04.20 20:02 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Also wenn ich die mir (zumindest telefonisch) vorliegende Aussage annehmen würde, wäre einem ufernahem Einsatz vom Belly (zumindest in den Flachwasserbereichen der Aussenkurven Mosel) nichts offizielles entgegenzusetzen oder nicht?
    Die beim Ordnungsamt meinten eben dass dies im Ermessen der SGDN stünde... ist wirklich so schwammig in der Hinsicht 🧐

    12.04.20 20:09 0
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  • Profilbild Nico Bernardy

    Ohne schriftliche Zustimmung der SGD würde ich nicht vom Belly aus Angeln. Kann teuer werden und dir den Angelschein Kosten.
    Also erst genau informieren. Und bei solch Sachen nur Schriftlich, damit du was bei einer Kontrolle vom Ordnungsamt oder auch WSP oder freiwilligen Kontrolleuren in der Hand hast.
    Genau so schwammig sieht es nämlich mit dem Angeln von der Insel in Winningen aus. Ohne ein Gewisses Schriftstück wurden dort im letzten Jahr viele Angler beschuldigt im Verbotenen Bereich zu angeln, von der WSP.

    12.04.20 20:13 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Alles klar ich will deine Tipps und Argumente berücksichtigen damit ich was Vorzeigbares im Falle des Falles habe.
    Meinen Angelschein will ich hier sicher nicht aufs Spiel setzen!

    12.04.20 20:17 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Kannst ja mal hier informieren, falls du doch was positives an schriftlicher Rückmeldung bekommst. Würde mich zwar wundern aber auch sehr freuen, da ich in diesen Belangen schon seit Jahren am arbeiten und wirken bin.

    12.04.20 20:20 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Werde dich/euch auf dem Laufenden halten ✌

    12.04.20 20:25 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Habe Neuigkeiten:

    Soeben folgende E-Mail von der SGD-Nord erhalten:

    Es wurde darauf hingewiesen, "dass seitens der SGD Nord dem Landesfischereiverband als Pächter mitgeteilt wurde, künftig keine Genehmigungen mehr auszustellen. [...] Das Fischen vom Narren aus ist, einen gültigen Erlaubnisschein vorausgesetzt, jedoch ohne Zweifel möglich und erlaubt."

    Beziehen tut sich dieses Schreiben auf die Frage hinsichtlich Notwendigkeit bzw. Ausstellung eines Nachenscheins.
     

    14.04.20 14:50 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Danke,

    Das war mir bewusst. Dies gilt aber nur für den Rhein denn nur dort ist der Lfv Pächter. An der Mosel gibt es nur einzelne Fischer die das Gewässer vom Land gepachtet haben und die Bestimmungen für die Mosel macht das Land bzw. Für das Land die SGD.

    Wäre natürlich nett gewesen wenn die in der Mail mal Bezug auf die Mosel genommen hätten🤷‍♂️

    14.04.20 14:53 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Okay, Zusammenfassung bis hier:
    auf dem Rhein kein Nachenschein notwendig und somit mit BB okay.

    Für die Mosel habe ich nochmal um Auskunft gebeten und warte noch auf Antwort

    14.04.20 16:41 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Leoder falsch mit dem Rhein, du benötigst nicht mehr einen Genehmigung von der SGD um dir einen Nachenschein zu kaufen. Die SGD hatte bis vor einerm Jahr dir noch Genehmigen müssen, dass dein Gefährt zum angeln bzw. Verkehrstauglich ist. Den Nachenschein kannst du jetzt ohne diese Genehmigung kaufen. Und sobald du nicht vom Ufer aus angelst benötigt man am Rhein einen Nachenschein. Auch für das Belly. Ich zittere aus deinem Auschnitt aus der Mail:“künftig keine Genehmigungen mehr auszustellen. [...] Das Fischen vom Narren aus ist, einen gültigen Erlaubnisschein vorausgesetzt, jedoch ohne Zweifel möglich und erlaubt.“ Heist auf deutsch angeln vom Belly oder Boot ja, aber nur mit entsprechendem Erlaubnisschein, also Rheinkarte inkl. Dem Nachenschein.

    14.04.20 16:52 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Jop, lese mich die ganze Zeit schon rein.
    Für Rhein und Grenzgewässer findet man ja relativ flott entsprechende Preise und Aussagen.
    Bei der Mosel sieht es hingegen echt mau aus mit Informationen 🙄

    14.04.20 18:34 1
  • Profilbild Nico Bernardy

    Ja sehr mau, nur dass dasBootsangeln verboten ist. Aber es steht auch nirgends explizit nur Uferangeln im Beiblatt, deswegen bin ich immer schon drauf und dran einfach vom Belly zu angeln da ja kein Boot. Aber was ist wenn erwischt🙈🤔.
    Ich bin da echt schon Jahre dran.

    14.04.20 18:56 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Eben darauf stütze ich mich ebenfalls (Belly nicht gleich Boot)...
    Wir können es gerne mal zusammen drauf ankommen lassen 😄
    Einfach mal Moselstausee Metternich und dann im Falle des Falles argumentieren 🤷‍♂️

    14.04.20 19:50 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Einen Versuch wäre es wert 😁🤷‍♂️
    Aber ich würde eher nicht direkt nen Spot wählen wo viele Uferangler sind, denn dann kommt schneller wie erhofft die WSP.

    14.04.20 20:05 0
  • Profilbild Wolf Döhler

    Wie gesagt, können gerne was ausmachen 👍
    Ja vermutlich hast du recht... Der Bereich unter der Moseltalbrücke wäre wohl noch nicht verkehrt 🤔

    14.04.20 20:20 0
  • Profilbild Nico Bernardy

    Ja nach der Schonzeit kann man gerne mal was ausmachen.
    Wir können ja mal Privat schreiben.

    14.04.20 20:23 0
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