Bootsangeln in Sachsen - Frage
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Michael Lorenz2
Hallo,
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Vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Wenn bei meinem Gewässer keine Info zum Bootsangeln vorhanden ist - darf ich dann oder nicht? Ich habe einige Gewässer gefunden wo es ausdrücklich verboten ist. Bei vielen Gewässern ist aber keine Info angegeben. Laut meinem Verständnis sollte es in dem Fall in Ordnung sein? -
Marco Heinke
Hallo das sehe ich genau wie du. Wenn nix dasteht dann sollte es eigentlich erlaubt sein.
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Robby Ullmann-Hunger
Sollte dann auf jedenfall erlaubt sein . Evtl. beim Verband nochmal anfragen . Weis ja nicht ob sie dann Unterschiede machen ob mit Motor oder ohne zb belly Boot
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watho
Schwieriges Thema. Soweit ich weiß, gibt es keine einheitliche Regelung. Es gibt einen Unterschied zwischen Bootsnutzung und Bootsangeln. Dann gibt es Gewässer an denen unabhängig vom Angeln gar keine Boote erlaubt sind, das siehst du aber nicht im Angelatlas. Dann gibt es manchmal Einschränkungen mit/ohne Motor, nur E-Motor.
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Dann gibt es Sonderregelungen, wie z. B. Das Boot muss mit eindeutigem Namen und Anschrift/Telefonnummer gekennzeichnet sein.
Ich habe mir angewöhnt nur da zu Fahren, wo es laut Angelatlas ausdrücklich erlaubt ist und dann trotzdem noch einmal nach weiteren Regelungen zu googeln. Das sind ca. 30-40 Gewässer in Sachsen.
Im neuen Angelatlas kann man explizit filtern nach Gewässern mit Bootsangeln erlaubt. -
watho
Nachtrag, weil ich gerade die anderen Antworten gesehen habe. Bootsnutzung heißt: Benutzen ohne Angeln, z. B. zu einer Insel fahren oder Futterboot verwenden. Bootsangeln heißt: Angeln vom Boot aus (stationär, kein Schleppangeln)
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Im Angelatlas können die Punkte "Bootsnutzung verboten" und "Bootsangeln erlaubt" gesetzt sein. Wenn nichts angegeben wird, heißt das für mich: Bootsnutzung erlaubt, aber Bootsangeln verboten. -
Michael Lorenz2
Erstmal danke für eure Antworten.
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Den Unterschied Bootsnutzung/Bootsangeln habe ich auf dem Schirm. In meinem Fall geht es um das Angeln vom
SUP mit Fliegenrute oder Spinnrute. -
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watho
Womit du dich über Wasser hältst, ist egal. Sobald du eine fangbereite Angel dabei hast, zählt es als Bootsangeln.
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Gewässerordnung Punkt 1.12: "In den Gewässerverzeichnissen sind die Gewässer mit einem Symbol ausgewiesen, auf denen das Bootsangeln erlaubt ist..."
Umkehrschluss: Wenn es nicht da steht, ist es nicht erlaubt.