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  • Profilbild elias.berlingo

    Ich mache Anfang März meinen Angelschein (in Berlin) und hatte eigentlich vor, direkt mit dem Angeln anzufangen. Ein Freund von mir meinte allerdings, Spinnfischen, welches ich hauptsächlich betreiben wollte, und generell Raubfischangeln sei in Berlin bis 01.05. verboten. Dazu zwei Fragen:
    1. stimmt das?
    2. ist Raubfischangeln in Brandenburg (auch) verboten?

    03.02.23 20:42 0
  • Unbekannt

    1. Lernt man dies im Lehrgang
    2. Bringt es dir eh nichts, bevor du eine Prüfung abgelegt hast.

    Ansonsten hat jedes Bundesland einen Landesverband mit einer Webseite, wo solche Informationen für jeden verfügbar sind.

    03.02.23 20:50 1
  • Profilbild FreestyleMBG

    verboten ist es nicht, nur gibt es schonzeiten für bestimmte raubfische. daher solltest du darauf achten wie und auf was du angeln willst. Als ab 1. Mai kannst du wieder auf hecht in Brandenburg angeln. wenn du erstmal klein anfangen willst, dann mit ultra light auf Barsch.

    03.02.23 20:51 1
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  • Profilbild FreestyleMBG

    ab 1 April...

    03.02.23 20:52 0
  • Unbekannt

    zu 1. Ja, wenn der Kunstköder länger als 2cm ist.
    zu 2. Nein! In Brandenburg gibt es kein Raubfischangelverbot. In Brandenburg hat der Hecht vom 01.02. - 31.03. Schonzeit und der Zander vom 01.04. - 31.05.. Ein Verbot eine Raubfischangeln einzusetzen wie in Berlin gibt es in Brandenburg aber nicht.

    03.02.23 21:14 1
  • Unbekannt

    Und in Berlin haat der Hecht eine Schonzeit vom 01.01.- 30.04. und der Zander vom 01.01. - 31.05.. Somit darfst du mit den Ködern unter 2cm eh nur auf Barsch Angeln. Ist aber bei der Ködergröße eigentlich logisch.

    03.02.23 21:19 0
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  • Unbekannt

    Übrigens komisch, dass du auf deinem einzigen Bild einen Zander mit Kunstköder drauf hast. Ohne Fischereischein, so heißt das Teil übrigens richtig, darfst du auch in Brandenburg nicht mit einer Raubfischangel 🎣.

    03.02.23 21:32 0
  • Profilbild Lennard_v

    in Berlin werden Kunstköder unter 2 cm noch als okay gewertet

    04.02.23 09:07 0
  • Profilbild NoraB

    Wenn du deinen Fischereischein beim Amt holst, kriegst du auch noch mal ein schönes Blättchen, mit Schonzeiten, Schonmaßen und was grundsätzlich nicht entnommen werden darf.
    Danach holst du dir ja noch eine Angelkarte fürs jeweilige Gewässer zu welchem du hin willst und auf dieser stehen auch nochmal Infos drauf. (Bin auch erst frisch gebacken)

    Der Barsch hat gar keine Schonzeit und eigentlich auch kein Mindestmaß, aber an dem Gewässer zu welchem ich die Angelkarte habe (Köpenick) gibt es zb. Ein extra Mindestmaß für Barsche (15cm).

    Also im allgemeinen, immer gut im Vorfeld informieren wenn du irgendwo hin willst, da ist viel unterschiedlich :)

    04.02.23 15:22 2
  • Profilbild AnglerDudeDaniel

    Hey kalleknispel_xd, in deine Fragen einfach und mit genug wissen zu beantworten:
    1.: Ja, das stimmt. Vom 1.1. bis 31.4. gilt in Berlin ein verbot zum angeln mit Raubfischangeln! D.h. kein spinnangeln oder angeln mit Köderfisch und Kunstködern über 2 cm.
    2.: In Brandenburg ist das Raubfischangeln vom 1.1.-31.4. nicht persé verboten. Da einfach auf die Schonzeiten achten und die gewässerspezifischen Regelungen (Potsdam, Neue & Alte Fahrt hat z.B. eine Einschränkung, was die Haken im Zeitraum vom 1.1. bis 28.2. angeht [keine Drillinge & Zwillinge, sowie Einzelhaken größer als Größe 8)

    04.02.23 22:42 2
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