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  • Profilbild N1co.shm

    Guten Mittag ich wollte heute Angeln gehen, habe aber das Fangbuch für 2024 noch nicht. Kann ich trotzdem mit dem Fangbuch aus 2023 Angel gehen?

    01.01.24 10:45 0
  • Profilbild Tims

    Nein brauchst das neue Fangbuch

    01.01.24 10:49 1
  • Profilbild JaCu

    Ja bei uns geht das. Da die Neuen erst 6.1 ausgestellt werden.

    01.01.24 10:52 1
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  • Profilbild Chil aka Mr.Hook

    Also 50/50.... Da kann man ja nie am 1.1. Angeln gehen oder wie schaut es aus

    01.01.24 10:59 0
  • Profilbild Tims

    Ich hab mein Fangbuch für 2024 Anfang Dezember bekommen und mit der Erlaubnis-Seite vom alten Fangbuch kannst du nahtlos weiter angeln.

    01.01.24 11:03 2
  • Profilbild JaGiS

    In Sachsen kannst du erst mit den gültigen Beitragsmarken und aktuellem Fangbuch ans Wasser. Ich bspw. habe alles schon bezahlt, bekomme Marken und Fangbuch aber erst am 7.1., kann also bei Kontrolle nichts nachweisen. Wie die Aufsicht das ahndet, weiß ich nicht.

    01.01.24 12:16 1
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  • Profilbild Fabian.Hoffmann

    Wer kann dir denn hier bitte die Frage richtig es beantworten? Das ist doch von Verein zu Verein abhängig wie es geregelt ist
    Bei meinem Fischereiverein steht das in den Vereinsregeln, dass das alte Fangbuch bis zur neuen Zusendung verwendet werden darf
    Wenn das bei dir von der Vorstandschaft nicht so kommuniziert wurde, dann würde ich es nicht riskieren.
    Beim Fischereiverband Mittelfranken beispielsweise nicht zulässig bei uns. Da brauchst immer ein aktuelles.
    Also lieber direkt beim Verein fragen.

    01.01.24 12:58 0
  • Profilbild Roehny

    ich geh mal davon aus das du aus Sachsen kommst laut deinem Profil. Wie schon meine Vorredner schrieben brauchst du zwingend das Fangbuch+ Marke für 2024, ansonsten wirst du bei einer Kontrolle wie ein Schwarzangler/Fischwilderer behandelt. Sprich Entzug des Angelscheins und Anzeige....

    01.01.24 18:41 1
  • Unbekannt

    Hier bei mir, ich bin in zwei Vereinen, bekomme ich immer schriftlich eine Information, wie lange ich den alten Erlaubnisschein im neuen Jahr benutzen darf. Also Telefon nehmen, denjenigen der den Erlaubnisschein ausstellt anrufen und nachfragen. Nur so hat man Sicherheit.
    Gruß Cherokee

    02.01.24 13:07 0
  • Profilbild JaGiS

    @Cherokee, in Sachsen ist das klar definiert. Er muss nicht anrufen. Andere Bundesländer, andere Regeln.

    02.01.24 13:47 0
  • Unbekannt

    Ach man, schon wieder die Sachsen, vielleicht macht es Sinn, wenn ihr ein eigenes Forum bekommt 😂🤗🙃

    02.01.24 14:16 1
  • Profilbild JaCu

    Ist in Sachsen unterschiedlich. Im Grenzland zu Sachsen-Anhalt darf man noch mit der alten Marke angeln.

    02.01.24 17:59 0
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