Beiträge

  • Profilbild Angelguy

    hallöchen liebe Angler gemeinschaft,

    mir sind 2 arten der Tötung von fischen bekannt. das wäre der kiemenschnitt und der Herzstich.

    welche der oben genannten Varianten nutzt ihr und warum?

    vielen dank und Petri Heil!

    31.07.22 12:08 0
  • Unbekannt

    Erst ein harter Schlag auf den Kopf, Herzstich und direkt ausnehmen, so mach es ich😉

    31.07.22 12:11 3
  • Profilbild Jannik__02

    Erst einen ausreichend harten Schlag auf den Kopf, dann schauen ob der Augendrehreflex ausfällt. Ist dass der Fall mache ich einen Kiemenschnitt. Dem Herzstich vertraue ich aufgrund der Nähe zur Gallenblase nicht

    31.07.22 12:15 10
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  • Profilbild IZLasse

    Nach einem gezieltem, ausreichend hartem Schlag auf den Schädel nutze ich den Kiemenschnitt. Je nach Fischart ist es doch garnicht so einfach das Herz vernünftig zu treffen und dabei auch noch die Galle unverletzt zu lassen. Bei einem vernünftig ausgeführten Kiemenschnitt ist der Fisch wohl genau so schnell tot wie beim Herzstich, mit weniger Risiko das Fleisch zu ruinieren oder dem Tier unnötig Leid anzutun.

    31.07.22 12:17 8
  • Profilbild D goes fishing

    Der Kiemenschnitt ist sicher genauso effektiv wie das Herzstechen. Trotzdessen nutze ich den Herzstich lieber, da ich somit den Fisch vom wiedererwachen bewahre wenn er nicht schnell genug durch den Kiemenschnitt ausblutet. Durch das zerstechen des Herzens tötest du den Fisch Quasi sofort,da das Herz nicht mehr arbeitet und somit der Fisch innerhalb von Sekunden tot ist.

    31.07.22 12:24 0
  • Profilbild Philli_fish

    Kiemenschnitt ist meiner Meinung nach wie viele schon geschrieben haben die sichere Variante um die Gallenblase nicht zu beschädigen. Außerdem bin ich der Meinung, dass mit einem ordentlichen gezielten Schlag der Fisch in der Regel schon tot ist, was natürlich den Kiemenschnitt nicht ersetzt👍

    31.07.22 12:36 6
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  • Profilbild Godspeed

    Ja sehe ich genau so....
    vorallem hat man bei einem Kiemenrundschnitt den Vorteil, dass man den Schlund und die Kiemen leicht entfernen kann.

    31.07.22 12:45 0
  • Profilbild Christian2610

    Mir hat man damals bei der Prüfung gesagt dass der Herzstich abgeschafft werden soll , da man nie die Sicherheit hat auch das Herz wirklich zu treffen . Da bei mir die Waidgerechte Tötung eines Fisches zur Mündlichen Prüfung stattgefunden hat mache ich es auch so :

    Schlag auf das Hinterhirn , Augenreflex prüfen und Kiemenschnitt .

    31.07.22 18:25 2
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Nur noch Kiemenschnitt , definitiv die sichere Methode.

    31.07.22 20:11 2
  • Unbekannt

    je nach Fischart unterschiedlich. in der Regel erstmal richtig auf den Kopf-und da lieber zu fest als zu schlaff! und dafür auch einen richtigen Knüppel, selbst gemacht. die kleinen Dinger aus dem Laden taugen höchstens für handlange Fische 😅
    das Gesetz sagt Herzstich, ich vertraue aber eher dem Kiemenschnitt. wenn man den Schlag richtig gemacht hat wird der Fisch auch nicht wieder wach.
    In manchen Besatzanlagen werden afrikanische Raubwelse besetzt, die zwe Herzen Besitzen. da sticht man hinter der Schädelplatte jeweils links und rechts neben der Mittelgräte rein um diese zu erwischen. Als Lungenfische können die tatsächlich dann "von den Toten auferstehen".
    einen Aal tötet man direkt mit dem Aaltöter, und erst danach nimmt man den Aal und schlägt nochmal auf den Kopf. anders herum ist Käse weil der Aal sich viel zu sehr windet.

    01.08.22 08:41 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    MagicStick
    den Schlag auf den Aal kannst du dir eigentlich sparen wenn du das Genick sauber durchtrennt hast 😊✌🏻

    01.08.22 08:55 0
  • Unbekannt

    Esoxhunter wohl wahr. bei mir waren die immer mausetot danach. dennoch mache ich es nochmals, Vorsicht ist besser als Nachsicht.

    01.08.22 09:00 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Wegen dieser Vorsicht soll man den Aal laut Tierschutz Schlachtgesetz auch im Anschluss ausnehmen, nach dem Genick durch trennen.
    Und deshalb kannst du dir den Schlag wirklich sparen 😂

    01.08.22 10:11 0
  • Unbekannt

    esoxhunter nirgends habe ich gesagt dass ich das nicht auch tue...für so eine Diskussion ist so ein Forum/Thread aber auch nicht gedacht. Fakt ist, dass ich eine Frage beantwortet habe, wie andere auch. der TE wird sich an den Antworten orientieren, es bleibt ihm überlassen wie er es macht. So wie es auch dir und mir nach eigenem Ermessen überlassen ist. mfg und Petri Heil!

    01.08.22 10:29 1
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Hab ich dir auch nicht unterstellt und war auch nur ein gut gemeinter Rat von mir , keineswegs mit bösen Absichten.

    Finde aber genau dafür ist ein Forum da und wenn dem TS nur diese zwei Arten der Fischtötung bekannt waren, ist er vielleicht auch dankbar wenn er noch weitere Arten kennenlernt und es völlig legitim von dir war , das noch mit aufzuführen. 👍🏻

    01.08.22 10:35 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Ach ja eigenes Ermessen gibt es leider in diesem Gesetz nicht ,wer den Aal nicht nach diesem Gesetz tötet macht sich strafbar.
    Aber das soll jetzt keine Unterstellung sein das du es nicht machst ✌🏻😁

    01.08.22 10:38 0
  • Profilbild Rayk80

    Ich finde den Kiemenschnitt nach dem betäuben am effektivsten. Der schnelle Blutverlust ist dabei sicher, anders als beim Herzstich. Ganz zu schweigen von der Gefahr die Galle zu treffen. Besonders bei Salmoniden, da ist die Galle direkt am Herzen und das ist auch sehr klein und schwer zu treffen. Also, Messer in den Hals und Ruhe ist im Karton.

    01.08.22 10:49 0
  • Profilbild Jojo04

    Was haltet ihr vom Gehirstich, der in vielen anderen Lädern ausgeführt wird? Mir wurde der mal im Urlaub von Einheimischen gezeigt und das sah sauber und weidgerecht aus. PS. Davor wurde natürlich betäubt …

    01.08.22 10:58 0
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Hab ich noch nie gesehen und auch auch nicht gemacht .

    Ist das nicht genauso Unsicher wie der Herzstich?
    Sitzt das Gehirn nicht unter der Harten Schädeldecke ?
    Beim Karpfen stell ich mir das sehr schwer vor genau zu treffen.

    01.08.22 11:19 0
  • Profilbild Mox

    Hi. Auch ich nutze beides, des Herzstich und den Kiemenrundschnitt.

    Die Aussage (s.o.), dass das Gesetz den Herzstich vorschreibt, muss ein Gesetz sein, dass ich nicht kenne. In den Bundesgesetzen und -verordnungen wird das nicht genannt. Die Verwaltungsvorschriften zu den Gestzen sprechen bei Fischen i.d.R. vom Entbluten. Dies beinhaltet sowohl den Herzstich, als auch den Kiemenschnitt. Des Weiteren ist es auch zulässig, den Fisch nach dem Betäuben direkt auszuweiden. Auch das wird anerkannt, wenn alle Organe, vor allem das Herz, entnommen werden.
    Was jedoch konkret vorgeschrieben wird, ist dass der Fisch zu töten ist, während er sich in dem durch die Betäubung herbeigeführten Zustand der Besinnungs- und Wahrnehmungsunfähigkeit befindet.

    Alles nachzulesen in der TierSchlV, TierSchG und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Landesgestze nicht berücksichtigt!

    Grüße und Petri

    01.08.22 11:46 1
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