Beiträge
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2Philsen
Hallo,
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Ich hätte mal 2 Fragen.
1. Wenn ich angeln gehe und mein Zielfisch flussbarsch ist, ich aber zb einen Hecht fange(hat maß und keine Schonzeit) dürfte ich den zurück setzen? Da ich ja auf flussbarsch aus bin?
2. wenn ich zb einen flussbarsch mitnehmen möchte und nur ab 35cm nehme, darf ich die darunter zurücksetzen oder muss ich die auch mitnehmen?
(Niedersachsen) -
Phippsi
Eigentlich ist es ja so, dass wenn man keine Verwendung für den Fisch hat, darf man ihn zurücksetzen. Oder?
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Angelfutzie
also erstmal fasst du bitte keine Fische mit Handtüchern an, sonst kannst du dir das zurücksetzen sparen
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ansonsten darfst du das theoretisch so wie du sagst, is aber glaub ne gesetzliche Grauzone und wird im Zweifelsfall vor Gericht entschieden -
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2Philsen
Angelfutzie ich weiß. Mache ich auch nicht mehr. Außerdem waren das glatte und nasse(!) ,,Lappen“ also kein normales badehandtuch oder so. Habe halt Respekt vor den Stacheln an der Rückenflosse.
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Ich glaube ich werde mal einen Bekannten von mir fragen, der Aufseher ist. -
Yogi Bear
Also bei uns in Baden-Württemberg ist es folgender Maßen, wir dürfen in der Zeit wo Hecht und Zander Schon Zeit haben, also momentan bis 15.05 keine kunst und auch keine andere Köder verwenden um zu vermeiden zu dieser Zeit die genannten Arten zu fangen.
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Fitten
Moin erst Mal will ja nicht Klugscheißer aber im Fischerei Gesetz steht das der fisch der entnommen wurde verwertet werden muß so viel zur Gesetzes Lage C&R ist verboten aber muß man denn alles vor der Platte hauen was man fängt nein und was kannst du dafür wenn dir der fisch aus der hand gleitet und ins Wasser gefallen ist
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Yogi Bear
Der genaue Wortlaut, in den Schonzeiten von 15.02. bis 15.05. besteht ein generelles Kunstköder- und Köderfischverbot.
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sptur
Liest Du hier:
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Vissen in Nederland
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Exesor
Dieser Post wurde gelöscht.
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Exesor
Das mit Baden-Württemberg stimmt nicht überall, es kommt immer auf das Gewässer drauf an! Bei uns am Neckar gibt es kein Kunstköderverbot!
Zum Thema zurücksetzen ganz klar nein! Hat dein Fisch kein Schonmaß oder Schonzeit, MUSS dieser entnommen werden, steht eigentlich auch auf der Tageskarte / JahreskarteHol dir die App um Bilder zu sehen -
Housemeister
Ich glaub das mit der Verwertung bezieht sich auch eher auf die Größe des Fisches. Wenn du bspw einen Meterhechte fängst, kannst du sagen, dass du für so einen großen Fisch keine Verwendung hast, weil du ihn nicht alleine in einer Mahlzeit verwerten kannst. Wenn du aber auf Barsch angelst, musst du halt immer damit rechnen auch mal einen Hecht zu fangen und solltest den dann auch verwerten können. Aber wie gesagt, ist nur meine Meinung und kein Gesetz
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Mollti
Nur vorsätzliches C&R ist verboten! Also wenn man schon ohne die Absicht zu verfolgen gefangene Fische zu verwerten ans Gewässer geht... du kannst ein „persönliches Fangfenster“ (Zielfisch: Barsch, Größe: bis 35cm bspw) festlegen und dann ist gut! Problematisch wird es allerdings wenn du z.B. keine Tüte dabei hast, um gefangene Fische vernünftig transportieren zu können, dann könnte der Kontrolleur dir vorsätzliches C&R nachweisen... es besteht kein direkter Zwang jeden Fisch zu entnehmen, wobei der gesetzliche Grundsatz natürlich darauf abzielt, dass Angeln dem Nahrungserwerb dienen muss! Als Jurist beantwortet man die Frage, ob etwas so erlaubt oder nicht erlaubt ist immer mit den Worten: „Es kommt drauf an, ...!“ Deswegen sollte man immer so ausgerüstet sein, dass man zumindest den Eindruck erweckt kein vorsätzliches C&R zu betreiben 😊
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Aber: das gilt jetzt für NRW, ob das in Bayern (oder in anderen Bundesländern) auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht 🤷🏼♂️ -
Unbekannt
Bei uns in Sachsen-Anhalt würde ich es wie folgt beantworten: 1. nein, 1.nein
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ABER wenn du wirklich triftige Gründe hast - mache es.
Hat dich unmittelbar danach der Blitz getroffen - weißt du Bescheid was du falsch gemacht hast 😂
PS.: man kann große Barschen auf kleine Köderfische und Tauwürmer gut fangen. -
Yogi Bear
Auch nur meine Meinung,
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es soll jeder so machen wie er will und denkt, so ist auch jeder für sein Handeln und tun selbst verantwortlich. -
D. Eller
Also ich kann nur von BaWü ausgehen, da ist C&R auch verboten wie auch oben mehrfach erwähnt...
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Bei uns ist da auch der NABU sehr hinterher, Kollege von mir wurde schon 2 mal beim zurücksetzen eines GESCHONTEN Fisches fotografiert, konnte dies aber beide Male gleich aufklären.
Meine persönliche Meinung ist dass sich jeder Fisch verwerten lässt!
Aber wie mein Angellehrer sagte (und oben auch schon erwähnt) um nervigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, jedem "fällt" mal was aus der Hand😉
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Eddy the Big
ich würde sagen wenn er noch lebensfähig is das er dir vom Haken gesprungen bzw. ( Auskema ) is. und alles OK 🙃
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Unbekannt
Tierschutzgesetz
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§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltiera)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Nach diesen beiden Paragraphen des Tierschutzgesetzes ist es mir sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ich einen Fisch, den ich nicht essen möchte (weil mir Hecht z.B. einfach nicht schmeckt) oder der viel zu groß ist (für einen Ein- oder Zweipersonenhaushalt) und ich ihn deshalb nicht vernünftig verwerten kann, zurück setzen MUSS.
Wenn ich ihn nicht essen möchte oder verwerten kann, gibt es für mich keinen "vernünftigen Grund" den Fisch zu töten.
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2Philsen
Danke!
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SeeMonster007
also ich hab bei der Fischerei Prüfung gelernt das jeder mäßige Fisch mitzunehmen ist egal ob man denn fangen wollte oder nicht. Zwar weiß ich nicht ob es richtig ist aber jeder hat Mal ein Mäßigen fisch zurückgesetzt. Petri 🎣
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