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  • Profilbild 2Philsen

    Hallo,
    Ich hätte mal 2 Fragen.
    1. Wenn ich angeln gehe und mein Zielfisch flussbarsch ist, ich aber zb einen Hecht fange(hat maß und keine Schonzeit) dürfte ich den zurück setzen? Da ich ja auf flussbarsch aus bin?

    2. wenn ich zb einen flussbarsch mitnehmen möchte und nur ab 35cm nehme, darf ich die darunter zurücksetzen oder muss ich die auch mitnehmen?

    (Niedersachsen)

    21.04.20 20:55 0
  • Profilbild Phippsi

    Eigentlich ist es ja so, dass wenn man keine Verwendung für den Fisch hat, darf man ihn zurücksetzen. Oder?

    21.04.20 21:05 8
  • Profilbild Angelfutzie

    also erstmal fasst du bitte keine Fische mit Handtüchern an, sonst kannst du dir das zurücksetzen sparen

    ansonsten darfst du das theoretisch so wie du sagst, is aber glaub ne gesetzliche Grauzone und wird im Zweifelsfall vor Gericht entschieden

    21.04.20 21:08 7
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  • Profilbild 2Philsen

    Angelfutzie ich weiß. Mache ich auch nicht mehr. Außerdem waren das glatte und nasse(!) ,,Lappen“ also kein normales badehandtuch oder so. Habe halt Respekt vor den Stacheln an der Rückenflosse.

    Ich glaube ich werde mal einen Bekannten von mir fragen, der Aufseher ist.

    21.04.20 21:15 1
  • Profilbild Yogi Bear

    Also bei uns in Baden-Württemberg ist es folgender Maßen, wir dürfen in der Zeit wo Hecht und Zander Schon Zeit haben, also momentan bis 15.05 keine kunst und auch keine andere Köder verwenden um zu vermeiden zu dieser Zeit die genannten Arten zu fangen.

    21.04.20 21:20 2
  • Profilbild Fitten

    Moin erst Mal will ja nicht Klugscheißer aber im Fischerei Gesetz steht das der fisch der entnommen wurde verwertet werden muß so viel zur Gesetzes Lage C&R ist verboten aber muß man denn alles vor der Platte hauen was man fängt nein und was kannst du dafür wenn dir der fisch aus der hand gleitet und ins Wasser gefallen ist

    21.04.20 21:23 3
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  • Profilbild Yogi Bear

    Der genaue Wortlaut, in den Schonzeiten von 15.02. bis 15.05. besteht ein generelles Kunstköder- und Köderfischverbot.

    21.04.20 21:27 2
  • Profilbild sptur

    Liest Du hier:


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    21.04.20 21:32 0
  • Profilbild Vissen in Nederland

    (Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar)

    21.04.20 22:06 1
  • Profilbild Exesor

    Dieser Post wurde gelöscht.

    21.04.20 22:07 0
  • Profilbild Exesor

    Das mit Baden-Württemberg stimmt nicht überall, es kommt immer auf das Gewässer drauf an! Bei uns am Neckar gibt es kein Kunstköderverbot!

    Zum Thema zurücksetzen ganz klar nein! Hat dein Fisch kein Schonmaß oder Schonzeit, MUSS dieser entnommen werden, steht eigentlich auch auf der Tageskarte / Jahreskarte

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    21.04.20 22:14 0
  • Profilbild Housemeister

    Ich glaub das mit der Verwertung bezieht sich auch eher auf die Größe des Fisches. Wenn du bspw einen Meterhechte fängst, kannst du sagen, dass du für so einen großen Fisch keine Verwendung hast, weil du ihn nicht alleine in einer Mahlzeit verwerten kannst. Wenn du aber auf Barsch angelst, musst du halt immer damit rechnen auch mal einen Hecht zu fangen und solltest den dann auch verwerten können. Aber wie gesagt, ist nur meine Meinung und kein Gesetz

    22.04.20 04:54 0
  • Profilbild Mollti

    Nur vorsätzliches C&R ist verboten! Also wenn man schon ohne die Absicht zu verfolgen gefangene Fische zu verwerten ans Gewässer geht... du kannst ein „persönliches Fangfenster“ (Zielfisch: Barsch, Größe: bis 35cm bspw) festlegen und dann ist gut! Problematisch wird es allerdings wenn du z.B. keine Tüte dabei hast, um gefangene Fische vernünftig transportieren zu können, dann könnte der Kontrolleur dir vorsätzliches C&R nachweisen... es besteht kein direkter Zwang jeden Fisch zu entnehmen, wobei der gesetzliche Grundsatz natürlich darauf abzielt, dass Angeln dem Nahrungserwerb dienen muss! Als Jurist beantwortet man die Frage, ob etwas so erlaubt oder nicht erlaubt ist immer mit den Worten: „Es kommt drauf an, ...!“ Deswegen sollte man immer so ausgerüstet sein, dass man zumindest den Eindruck erweckt kein vorsätzliches C&R zu betreiben 😊
    Aber: das gilt jetzt für NRW, ob das in Bayern (oder in anderen Bundesländern) auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht 🤷🏼‍♂️

    22.04.20 05:45 2
  • Unbekannt

    Bei uns in Sachsen-Anhalt würde ich es wie folgt beantworten: 1. nein, 1.nein
    ABER wenn du wirklich triftige Gründe hast - mache es.
    Hat dich unmittelbar danach der Blitz getroffen - weißt du Bescheid was du falsch gemacht hast 😂

    PS.: man kann große Barschen auf kleine Köderfische und Tauwürmer gut fangen.

    22.04.20 05:58 2
  • Profilbild Yogi Bear

    Auch nur meine Meinung,
    es soll jeder so machen wie er will und denkt, so ist auch jeder für sein Handeln und tun selbst verantwortlich.

    22.04.20 06:10 1
  • Profilbild D. Eller

    Also ich kann nur von BaWü ausgehen, da ist C&R auch verboten wie auch oben mehrfach erwähnt...
    Bei uns ist da auch der NABU sehr hinterher, Kollege von mir wurde schon 2 mal beim zurücksetzen eines GESCHONTEN Fisches fotografiert, konnte dies aber beide Male gleich aufklären.

    Meine persönliche Meinung ist dass sich jeder Fisch verwerten lässt!

    Aber wie mein Angellehrer sagte (und oben auch schon erwähnt) um nervigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, jedem "fällt" mal was aus der Hand😉

    22.04.20 07:01 3
  • Profilbild Eddy the Big

    ich würde sagen wenn er noch lebensfähig is das er dir vom Haken gesprungen bzw. ( Auskema ) is. und alles OK 🙃

    22.04.20 10:34 0
  • Unbekannt

    Tierschutzgesetz
    § 1 

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    § 17 

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.

    ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

    2.

    einem Wirbeltiera)

    aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

    b)

    länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

    zufügt.

    Nach diesen beiden Paragraphen des Tierschutzgesetzes ist es mir sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass ich einen Fisch, den ich nicht essen möchte (weil mir Hecht z.B. einfach nicht schmeckt) oder der viel zu groß ist (für einen Ein- oder Zweipersonenhaushalt) und ich ihn deshalb nicht vernünftig verwerten kann, zurück setzen MUSS.
    Wenn ich ihn nicht essen möchte oder verwerten kann, gibt es für mich keinen "vernünftigen Grund" den Fisch zu töten.




    22.04.20 11:14 8
  • Profilbild 2Philsen

    Danke!

    22.04.20 11:18 0
  • Profilbild SeeMonster007

    also ich hab bei der Fischerei Prüfung gelernt das jeder mäßige Fisch mitzunehmen ist egal ob man denn fangen wollte oder nicht. Zwar weiß ich nicht ob es richtig ist aber jeder hat Mal ein Mäßigen fisch zurückgesetzt. Petri 🎣

    22.04.20 11:26 0
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