Beiträge

  • Profilbild Consta.O

    Hallo Angelfreunde,
    weiß jemand wie das damit aussieht (gerade in NRW) wenn man einen Fisch gefangen hat, z.B. Karpfen und den nach dem waidgerechten Verarbeiteten direkt am Angelplatz ausnimmt.

    Die Innereien würde ich natürlich alle in einer Tüte mitnehmen und privat (nicht im Wasser oder in der Nähe vom Angelplatz!!) entsorgen.

    Ist das erlaubt oder droht dann eine Strafe?

    Danke euch!

    17.07.22 18:56 1
  • Profilbild lenny lege

    Also in Sachsen hat an der pleiße damit eig keiner ein Problem wie du gesagt hast solange man es mitnimmt alles gut das sollte glaube auch überall so sein

    17.07.22 19:05 1
  • Profilbild MadMax91

    Am Rhein nehme ich meine Fische immer direkt aus und gebe dem Fluss alles was ich nicht brauchen kann zurück. An Seen mit Badegästen würde ich das eher nicht machen. Keine Ahnung wie das genau geregelt ist

    17.07.22 19:13 7
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  • Profilbild Ilmenau-Otter

    Musst du für jedes Bundesland bzw Verein explizit nachschauen.
    Bei uns im Verein ist es absolut verboten

    17.07.22 19:23 1
  • Profilbild Han82

    Um mal firestorm im forum zu entlasten...die Frage ist ja ok...aber fuschereirecht ist ländersache und warum müssen bei direkten fragen aus einem Bundesland antworten von Anglern mit anderen Gesetzen aus anderen Bundesländern gemacht werden, die dem Fragesteller nicht weiterhelfen?

    17.07.22 19:56 6
  • Profilbild DGT

    Das Ausnehmen perse ist nicht verboten, nur das dalassen von Überresten, Gedärmen etc.
    Damit lockt man Ratten an und füttert sie, also genau wie's Madmax macht bitte nicht. Immer mitnehmen und anständig entsorgen

    17.07.22 20:24 2
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  • Profilbild hameGemah

    bei mir darf ich es und ist sogar zum Vorteil die innereien in See zu schmeissen, damit sich andere Fische bzw Krebse fettfressen können

    18.07.22 11:55 1
  • Profilbild ZanderGummi

    Unabhängig von der Tatsache ob erlaubt oder nicht, stellt sich mir die Frage nicht, da ich es eine Unart finde, wenn man Fische an Binnengewässern schlachtet und die Innereien im Wasser entsorgt.
    Das kann durchaus schädlich sein für das Gewässer, das fällt in die Kategorie "was, wenn das alle machen"...

    18.07.22 12:22 2
  • Profilbild Vallstedt

    Zumindest Aale müssen glaube ich sofort ausgenommen werden (Tierschutzschlachtverordnung).

    18.07.22 13:44 4
  • Profilbild Esox Hunter 100

    Lese in deiner jeweiligen Gewässerordnung nach , weil es auch von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich sein kann.

    19.07.22 05:03 3
  • Profilbild Henning Vogel

    Gedärme ins Wasser werfen wäre ein Verstoß gegen §28 KrWG. Solange du den Fisch nicht als Lebensmittel weitergeben willst, fallen mir keine Bedingungen ein, die das Ausnehmen am Wasser verbieten.

    23.07.22 07:59 0
  • Unbekannt

    Du solltest deinen Paragraphen auch mal bis zum Ende lesen:

    "(3) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Beseitigung bestimmter Abfälle oder bestimmter Mengen dieser Abfälle außerhalb von Anlagen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 zulassen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht und eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist. Sie können in diesem Fall auch die Voraussetzungen und die Art und Weise der Beseitigung durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden übertragen."

    Somit ist es nicht unbedingt ein Verstoß, wenn es in einer anderen Rechtsverordnung (z.B. Fischereigesetz, Fischereiverordnung) erlaubt ist.

    23.07.22 08:38 0
  • Profilbild Henning Vogel

    Ja Ausnahmen bestätigen die Regel. Also bitte einen Antrag stellen oder von entsprechenden Verordnungen betroffen sein. Würd mich ja mal interessieren ob du da ein belastbares Beispiel für findest in Bezug auf private Angelfischerei 😀

    23.07.22 08:51 0
  • Unbekannt

    Ich werde jetzt nicht jedes Fischereigesetz, jede Fischereiverordnung und nicht jede Gewässerordnung in Deutschland durchlesen. Muss ich auch icht, da der Gesetzgeber ja Ausnahmen zulässt. Aber hier mal ein Auszug aus der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen/Anhalt:


    "Werden Fische beim Fang nachhaltig verletzt,sind sie unverzüglich zu töten. Die Aneignung dieser Fische
    ist verboten, wenn sie untermaßig sind oder während der Schonzeit gefangen wurden oder für sie ein
    Fangverbot besteht."

    Jetzt erkläre mir doch mal bitte, was ich mit diesen Fischen machen soll? Mitnehmen darf ich sie ja gemäß der Gewässerordnung ja nicht. Rufe ich dann jetzt bei der Müllabfuhr an und die holen die dann ab? Nein, die werden dann ordnungsgemäß vergraben oder im Gewässer "entsorgt".

    23.07.22 13:01 0
  • Profilbild Rayk80

    Ich nehme am Rhein auch direkt aus. Mir ist es egal ob es erlaubt ist oder nicht. In meinen Augen ist auch nichts schlimm daran. Auch Fische haben ein natürliches Ende. Was ist dann? Klettern die zum sterben in einen Mülleimer? Ich glaube nicht. Die Innereien werfe ich zurück ins Wasser und die Krabben und Aale kümmern sich darum. Es bleibt alles Bio und nichts wird verschmutzt. Sollte es zu einer Diskussion kommen, macht der Ton die Musik.

    23.07.22 14:09 0
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