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  • Profilbild Rene Rambo

    Hallo zusammen.
    Ich habe die Fischereiabgabe für BW bezahlt. Bin jetzt nach NRW gezogen.
    Muss ich die Abgabe jetzt nochmal bezahlen ? Oder kann ich 2019 in NRW angeln ? Liebe Grüße

    23.02.19 08:54 0
  • Unbekannt

    Dieser Post wurde gelöscht.

    23.02.19 09:34 0
  • Profilbild murmelente

    Also um ganz ehrlich zu sein, sollte man soweit ich weiß den fischereischein und auch die Abgabe dort zahlen wo man wohnhaft ist, da bin ich aber nicht ganz sicher. Ich persönlich habe aber auch einen fischereischein auf Lebenszeit aus Niedersachsen, da es da keine abgabemarke gibt.... ob das so gültig ist kann ich nicht hundert prozentig sagen, die wenigen Kontrolleure die ich bisher erlebt hat, hat das aber nicht wesentlich interessiert wo ich wohnhaft bin, Hauptsache ist wohl, dass ich einen gültigen fischereischein habe... vielleicht gibts da auch ne Grauzone, ich weiß nicht 🤷‍♂️

    23.02.19 09:47 0
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  • Profilbild Pittoni

    War das ein spontaner Umzug, dessen Idee in den letzten 6 Wochen entstand?
    Deine Abgabe für BW hast Du ja bestimmt erst vor maximal 7 Wochen bezahlt. Ich weiß von einem Bekannten der jahresmittig von Stuttgart nach Bonn verzogen war und sich für NRW sämtlichst neu eindecken musste aber sein neuer Verein ihm anständigerweise bei der Aufnahmegebühr/Beitrag weit über die Hälfte entgegengenommen sei.

    23.02.19 13:32 0
  • Profilbild Luziverares

    In Bw muss man binnen 1 jahr nach umzug ummelden

    23.02.19 15:08 0
  • Profilbild Chrischi77

    Denke das du dort die Fischereiabgabe noch mal verrichten musst. Soweit ich weiß immer nur für das jeweilige Bundesland gültig.

    24.02.19 21:46 0
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