Beiträge
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165.moritz
Hallo kommt an einem privatsee ein fischereiaufseher?
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Kallinski11
Ja
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165.moritz
ok
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165.moritz
auch wenn der besitzer niemand bestellt hat
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165.moritz
also der besitzer vom privat see
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Toni79
Guten Morgen Moritz,
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ich würde behaupten das er nicht kommt wenn das Grundstück eingezäunt ist. -
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165.moritz
das grundstück ist nicht eingezäunt
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Toni79
Dann musst du dich darauf einstellen das eine Kontrolle stattfindet.
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165.moritz
ok
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Bowrito
meine Meinung: Privat ist Privat, solange wie du die Erlaubnis vom Besitzer/Eigentümer hast, kannst du da soviel angeln wie du willst.
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Bloomsmith
Moin Moritz, was ist denn der Hintergrund deiner Frage? Mit 15 wirst du ja sicherlich deinen Angelschein (Fischereiprüfung) gemacht haben. Dann stellt sich doch nur noch die Frage, ob oder welche Erlaubnis du an dem See brauchst. Die holst du dir dann halt.
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Grundsätzlich ist das Betreten eines privaten Grundstücks ohne Erlaubnis nie eine gute Idee. Das Angeln ohne Erlaubnis auch nicht. Ist halt beides potentiell strafbar. -
165.moritz
ich hab die erlaibnis des besitzer
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165.moritz
erlaubnis
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Bloomsmith
Aber dann ist doch alles Top! Warum hast du dann Angst vor einem Fischereiaufseher?
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165.moritz
weis nicht wollte das nur wissen
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thomas1122
lass dir die Erlaubnis schriftlich zur Sicherheit vom Besitzer geben. Dann hast du was in der Hand falls jemand kommt und fragt ob du dort angeln darfst. Voraussetzung ist natürlich das der Besitzer das Fischereirecht am Gewässer hat. Ich vermute wenn das Gewässer verpachtet ist kann der Besitzer nicht einfach so bestimmen wer dort angeln darf.
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165.moritz
mach ich
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165.moritz
danke
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Unbekannt
Sei vorsichtig, wenn du keinen Fischereischein hast. Den brauchst du überall. Mach ihn lieber! Dann weißt du auch, was du darfst und was nicht. Es könnte sonst sehr teuer werden. Es macht auch mehr Spaß, wenn alles rechtens ist.
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Unbekannt
Bei uns in NRW gibt es die Möglichkeit an privaten Teichen ohne Schein mit abstrichen zu fischen. Mit Abstrichen heißt zum Beispiel ausschließlich auf friedfisch. Aber Vorsicht! Die Gesetze wurden immer mal wieder angepasst und wenn sich ein Besitzer nicht informiert oder informiert wird, kann das bedeuten, dass er selbst nicht genau weiß was erlaubt ist.
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Im großen und ganzen haben die Länder einige Augen auf den waidgerechten Umgang gerichtet und das an so ziemlich allen Gewässern. Das macht es nicht einfach.
etliche machen es einfach und werden mit der gesetzlichen Ausrichtung niemals konfrontiert. Die sagen dann:,,mach men mien jung."
andere kommen in unangenehme Situationen und werden genauestens geprüft.
scheiße wenn man dann von vielen Dingen kein Plan hat und schlimmstenfalls auch noch lebende köderfische im 10 Liter Eimer.
Wir sind halt in Deutschland und da ist der waidgerechte Umgang ein sensibles Thema.
Du hast allerdings selbst die Möglichkeit dich genauestens zu informieren.
Ihr solltet eine untere fischereibehörde haben und die sollten wissen, ob das Gewässer einem bestimmten regelwerk unterliegt, oder du aber mit der Erlaubnis des Besitzers dort fischen darfst.
Denk bitte daran und lass das raubfischangeln!
Ansonsten mache deinen Schein und schaffe eine Voraussetzung dich möglichst frei zu bewegen.
Gruß