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  • Profilbild MasterMoe

    Wer ist in Sachsen zur Kontrolle berechtigt? Im sächsischen Fischereigesetz steht " bestellte Fischereiaufseher mit Dienstausweis"

    Die Aufzählung ist aber nicht vollständig. Polizeibeamte dürfen doch auch kontrollieren. Ordnungsamt?

    Hintergrund: Heute hat mich jemand auf dem Weg zum Wasser angehalten und gefragt ob ich einen Erlaubnisschein habe. Sicher hab ich den, sagte ich, wer will das wissen?

    Er wäre der Förster!

    🤨

    05.11.24 18:00 0
  • Profilbild Fischkopf Larry

    „Zack kollege dienstausweis. Sonst zeig ich dir nichtmal den Klappstuhl😁“

    05.11.24 18:05 1
  • Profilbild Carpytän

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    05.11.24 18:16 4
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  • Profilbild Carpytän

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    05.11.24 18:18 0
  • Profilbild smellslikebleach

    Der Förster könnte deine Waldfahrgenehmigung prüfen, wenn du mit PKW oder Moped unterwegs bist.

    05.11.24 18:20 2
  • Profilbild Carpytän

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    05.11.24 18:27 2
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  • Profilbild smellslikebleach

    Ah ok. In Berlin und Brandenburg musste das bezahlen. Ihr Glücklichen.

    05.11.24 18:31 0
  • Profilbild Carpytän

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    06.11.24 05:09 1
  • Profilbild MasterMoe

    Waldwege befahre ich nicht, ich war zu Fuß unterwegs.

    06.11.24 05:27 0
  • Profilbild Plötzenjäger

    Das wäre mir ganz neu, dass ein Förster die Angelberechtigung kontrollieren darf. Selbst wenn das Gewässer in seinem Zuständigkeitsbereich liegt, ist er nur für den Wald um das Gewässer zuständig, nicht aber für das Gewässer selbst, wenn dieses vom Angelverein oder von einem Fischer bewirtschaftet wird.

    06.11.24 08:15 0
  • Profilbild smellslikebleach

    Er darf die Waldbefahrgenehmigung kontrollieren. Zumindestens in Brandenburg und Berlin ist das so.

    06.11.24 08:18 0
  • Profilbild Samoht1

    Wäre mir persönlich völlig egal ob einer meinen Angelachein sehen möchte, so lange er ein vernünftiges auftreten hat. Finde es nicht verkehrt.

    06.11.24 08:28 2
  • Profilbild Plötzenjäger

    Samoth1, ein vernünftiges Auftreten setze ich auch bei jedem Berechtigten voraus, sonst kann er abtreten

    06.11.24 08:31 0
  • Profilbild Samoht1

    👍

    06.11.24 08:44 0
  • Profilbild MasterMoe

    Ist mir aus Prinzip nicht egal wer kontrolliert. Was kommt als nächstes? "Kann ich ihren Fischereischein sehen? Ich bin vom Finanzamt!"

    Hier war ich mir unsicher, Forst und Fischereibehörde sind im gleichen Ministerium organisiert. Je mehr ich lese, desto mehr überkommt mich der Verdacht, dass auch nicht jeder von der Fischereibehörde einfach kontrollieren darf, wenn er kein bestellter Fischereiaufseher ist.

    06.11.24 08:54 0
  • Profilbild Carpytän

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    06.11.24 11:14 1
  • Profilbild KC 5001

    was ich nicht verstehe, muss ich, wenn ich mit einer Angel spazieren gehe, meinen Fischereischein mitnehmen?

    06.11.24 18:12 0
  • Profilbild Fischkopf Larry

    Und die gewässerkarte wenn du am See spazieren gehen willst

    06.11.24 18:13 0
  • Profilbild Fischkopf Larry

    „Das mitführen einer fangfertigen Angelrute an einem See an dem man nicht zur Fischerei berechtig ist, ist untersagt.“
    Oder so ähnlich 🤷‍♂️
    Du kannst dich dann vor dem Richter streiten was fangfertig heißt oder du kannst es von Anfang an lassen

    06.11.24 18:15 2
  • Profilbild HR_aus_LU

    KC 5001 ja musst du auch wenn die Angeln im Auto liegen kann der Fischereiaufseher deine Papiere verlangen da der verdacht auf Fischwilderei vorliegen kann.

    06.11.24 18:24 2
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