Beiträge

  • Profilbild matam

    Hallo, ich habe in Bayern meine Prüfung abgelegt und nun bin ich nach Berlin gezogen.

    Ist dieser weiterhin gültig oder muss ich für Berlin und Brandenburg einen neue Prüfung absolvieren?

    Vielen Dank und Petri heil

    20.05.21 19:33 0
  • Profilbild Saltfish.video

    @matam , hier gilt fast gleiches wie bei deinem anderen thread betreffs Brandenburg. Nur in Berlin ist es mit aller Wahrscheinlichkeit das Ordnungsamt was für Fischereischeine zuständig ist.Die geben dir genaue Auskünfte

    20.05.21 21:29 0
  • Profilbild azazel4by

    der bayerische Fischereischein gilt bundesweit, im Falle eines Wohnsitzwechsels muss er umgeschrieben werden

    21.05.21 04:21 1
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  • Profilbild Klimaigel

    Fischerei schein werden in allen Bundesländern anerkannt.ohne wenn und aber

    15.01.22 21:51 0
  • Profilbild Klimaigel

    sogar die ischeteiabgabe marke

    15.01.22 21:52 0
  • Profilbild Palino

    Was passiert denn mit einem bayerischen Fischereischein auf Lebenszeit beim umschreiben? Andere Bundesländer haben dieses Modell ja nicht.

    16.01.22 06:23 0
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  • Profilbild azazel4by

    @Klimaigel das ist so nicht korrekt. du bekommst z.b. nen Fischereischein aus Berlin ausgestellt vor 2005 nicht in Bayern umgeschrieben, da die Prüfung nicht den bayerischen Vorgaben entsprach.

    16.01.22 06:26 0
  • Profilbild Klimaigel

    mache dir keine Gedanken. der ist überall gültig. die Länder haben dazu eine Vereinbarung. umtauschen in Berlin bloss nicht. wo die Marke für die Fischerei Abgabe klebt, ist völlig egal

    16.01.22 06:29 0
  • Profilbild Han82

    Dieser Post wurde gelöscht.

    16.01.22 07:22 0
  • Unbekannt

    Leute, vorsichtig bei solchen Aussagen! Es ist ein Unterschied, ob ich in einem anderen Bundesland im Urlaub bin und Angeln möchte, oder ob ich dort hingezogen bin. Bei einem Umzug, wie hier ja auch, muss ich sehr sehr oft den Fischereischein umtauschen. Was man muss, steht dann im jeweiligen Fischereigesetz bzw. der jeweiligen Fischereiverordnung des NEUEN Bundeslandes. Also bitte nicht solche pauschalen Aussagen @Klimaigel. Das kann dann ggf. teuer für den werden. Wie gesagt, meisten ist ein Tausch Pflicht!!!
    Und die Frage ist auch schon fast ein Jahr alt. Mittlerweile wird er ja hoffentlich alles richtig gemacht haben.

    16.01.22 08:48 1
  • Unbekannt

    Und hier der passende Auszug aus der offiziellen Seite der Berliner Verwaltung:

    "Wurde der Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt, muss unter Vorlage der Anglerprüfung nach geltenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes der Berliner Fischereischein A beantragt werden, damit bundesweit das Angeln ausgeübt werden kann.
    Ist bekannt, dass der Hauptwohnsitz nur für kurze Zeit in Berlin besteht, kann der Fischereischein A für ein Jahr ausgestellt werden."

    Wie man also lesen kann, MUSS der bei einem Umzug neu beantragt werden.

    16.01.22 08:53 0
  • Profilbild Klimaigel

    ich habe 2 scheine 1 mal Berlin mit hauptwohnung und 1 mal mv mit Nebenwohnung. ich kann mir aussuchen, wo ich die Abgabe zahle uns da wird nix umgeschrieben

    16.01.22 08:58 0
  • Unbekannt

    Das ist ja noch blöder. Wenn du einen Fischereischein aus Berlin hast (HAUPTWOHNUNG), brauchst du keinen Fischereischein aus MV. Der Berliner Fischereischein wird dort anerkannt, solange du nicht deinen HAUPTWOHNSITZ nach MV verlegst!
    Aber das war hier auch nicht das Thema. Das Thema war, dass jemand seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt hat. Und dann MUSS er seinen Fischereischein aus dem anderen Bundesland umschreiben lassen. Der wird dann beim Angeln nicht mehr anerkannt. Die Adresse im Personalausweis (Hauptwohnsitz) muss mit dem Fischereischein überein stimmen.

    Noch einmal:

    "Wurde der Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt, muss unter Vorlage der Anglerprüfung nach geltenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes der Berliner Fischereischein A beantragt werden, damit bundesweit das Angeln ausgeübt werden kann.
    Ist bekannt, dass der Hauptwohnsitz nur für kurze Zeit in Berlin besteht, kann der Fischereischein A für ein Jahr ausgestellt werden."

    Ist nicht von mir, sondern aus den Berliner Regelungen. Und wie man sieht, steht dort auch, dass der in anderen Bundesländern dann gültig ist. Also kein extra Fischereischein für MV nötig.

    16.01.22 09:06 0
  • Unbekannt

    Übrigens ist das in MV nicht anders.

    Paragraph 7 Fischereigesetz MV:

    Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen dem Fischereischein nach diesem Gesetz gleich, solange
    sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat"

    Auch hier ist der Hauptwohnsitz entscheidend!!!

    16.01.22 09:08 0
  • Profilbild Klimaigel

    ich habe mv geholt, da lebenslang gültig. Berlin 1 x 5 Jahre, dann noch mal 5 Jahre. danach neuer Schein. und jedes mal kassiert die Behörde ab. ich lasse Berlin auslaufen und zahle in mv weiter. es interessiert keinen, wo du gemeldet bist. und selbst wenn, ich habe für beide Wohnungen meldescheine.

    16.01.22 09:16 0
  • Profilbild Vallstedt

    @klimageil, was meinst du mit ich zahle in MV weiter? wenn du den lebenslangen schein hast, zahlst du doch nur einmal bei der ausstellung und danach nicht wieder oder ist das bei euch anders?

    16.01.22 09:27 0
  • Profilbild Klimaigel

    gemeint ist die jährliche Fischerei Abgabe

    16.01.22 09:28 0
  • Profilbild Vallstedt

    die hat doch nichts mit dem fischereischein zu tun....

    16.01.22 09:29 0
  • Profilbild Vallstedt

    im übrigen konnte ich meinen Schein aus Sachsen-Anhalt nicht in Niedersachsen umschreiben lassen und musste hier eine neue Prüfung ablegen. Grund dafür war, dass ich den Angelschein in Sachsen-Anhalt schon seit den 90ern hatte und nie eine "richtige" Prüfung dafür ablegen musste.

    16.01.22 09:32 0
  • Profilbild Cupra310

    Grund war sicher, wieder etwas Geld einzutreiben
    Wenn ich über 40 Jahre angle und zur Wende die Vorschriften so waren, ist es für mich sinnfrei eine neue Prüfung zu machen

    16.01.22 13:00 0
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