Fischerreirecht an den eigenen Ländereien
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Unbekannt
Ahoi
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Mein Schwiegervater besitzt zwei Landstücke wo ein Kleiner Fluss durch Fließt. Das Grundstück ist seit siebzehnhundert im Besitz der Familie.
Oberhalb des Flusses ist eine alte Mühle. Und der Besitzer der Mühle hat angeblich für den Kompletten Fluss das Fischerei Recht.
Und jetzt komm ich zu Meiner frage.
Da die beiden Ländereien mein Schwiegervater gehören. Hat er doch das Recht dort zu Angeln.
Oder etwa Nicht ?
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus -
Homestarrunner
Bundesland?
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Unbekannt
Niedersachsen
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Jörg Hase
Hallo Cyprinius.
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Das Fischereirecht ist Ländersache. Deshalb dürfte für diese Frage die untere Fischereibehörde zuständig sein. Im allgemeinen sind Fliesgewässer öffentliches Eigentum, selbst wenn man Eigentümer eines Ufergrundstückes ist.
Gruß Jörg -
Unbekannt
Ok
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Dann werde ich Montag mal telefonieren
Danke für die schnelle Antwort -
Jörg Hase
Hallo Cyprinus.
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Wie geht's? Bist du schlauer geworden?
Gruß Jörg -
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Unbekannt
Habe heute Nachmittag einen Termin.
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Wenn ich was weiß,melde ich mich sofort 🤞 -
Unbekannt
In Niedersachsen gibt es ein eigenes Wassergesetz, welches u.a. Eigentum regelt. Man kann also auch beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) anrufen und sich dort mal erkundigen.
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interessant wäre für mich aber auch, auf welcher Grundlage der Typ das gesamte Fischereirecht hat. Ein Fischereirecht ist ja schon was anderes, als eine Gewässerkarte um in einem bestimmten Bereich zu Angeln. Er muss ja also eine Art Pachtvertrag mit ??? haben. Das hätte ich mir schon mal zeigen lassen. -
Unbekannt
Seine Familie ist seit Jahrhunderten im Besitz der Wassermühle,und dadurch meinte er das er für den gesamten Flussabschnitt auch dass Fischerreirecht hat
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Unbekannt
Also getreu dem Motto: Eine starke Behauptung bist besser als ein schwacher Beweis. I
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Ist ja alles möglich, aber auch solche Dinge würden früher mittels einer Urkunde/Übertragung durch den eigentlichen Besitzer geregelt. Oder es kann vielleicht auch im Grundbuch stehen. Aber irgendwas schriftliches muss er schon haben.
Naja, du hast jetzt zwei Stellen, wo man eventuell Informationen bekommt. Ansonsten bist der andere in meinen Augen in der Beweispflicht. -
Unbekannt
Hallo, was ist denn rausgekommen?
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